Ermittlungsverfahren bleiben in Akten: Einmal verdächtig, immer verdächtig
Wegen eines Fehlers bei der Hamburger Staatsanwaltschaft stehen bis zu 80.000 Migrant*innen fälschlich unter Verdacht.
A us Fehlern lässt sich bekanntlich lernen. Während manche einen Fehler kein zweites Mal machen würden, brauchen andere mehrere Anläufe. So zum Beispiel die Hamburger Staatsanwaltschaft: Da gab es 80.000 Fälle, die sie darauf hätten hinweisen können, dass es in ihrem Haus Übermittlungsschwierigkeiten gibt.
Es gilt: Wann immer die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein Strafverfahren einleitet, wird das automatisch der zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt. Schließlich sollen alle möglichen Umstände in eine Aufenthaltsentscheidung einfließen.
Fair wäre nun, dass, wenn ein Verfahren eingestellt wird, die Ausländerbehörde auch darüber eine Mitteilung bekäme. Andernfalls entstünde fälschlicherweise der Eindruck, gegen die Person würde weiterhin ermittelt. Und dieser Umstand kann ja durchaus einen negativen Einfluss auf den Aufenthaltsentscheid haben. Doch bedauerlicherweise gibt es ein technisches Problem in dem behördlichen Verwaltungssystem Mesta – schon seit Januar 2018. In sage und schreibe 80.000 Fällen hat daher die Information, dass die Verfahren eingestellt wurden, die Ausländerbehörde nicht erreicht.
„Die Nichtmitteilung kommt einer Kriminalisierung von etwa 80.000 Migrant*innen gleich“, findet Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Hamburger Linksfraktion. Sie gehe davon aus, dass der Fehler der Staatsanwaltschaft die Verfahren der Betroffenen durchaus beeinflusst habe. Manche seien vielleicht sogar deshalb abgeschoben worden.
Gut, dass der Hamburger Senat auf eine Kleine Anfrage Ensslens Rede und Antwort steht: Die Mitteilungen über Verfahrenseinstellungen seien „versehentlich nicht nachgepflegt“ worden. Zweifellos habe es jedoch keine „falschen Entscheidungen gegeben“ – schließlich hätten sich die jeweiligen Sachbearbeiter*innen stets und bei jedem Fall persönlich erkundigt, ob das verhältnismäßig lang andauernde Verfahren noch laufe. Also 80.000-mal nachgefragt, um explizit zu sein.
Das hält Carola Ensslen für „ausgeschlossen“. Sie fordert eine Überprüfung aller vorliegenden Fälle, denn das sei an dieser Stelle aus rechtsstaatlicher Perspektive geboten. Auf taz- Nachfrage, ob die betreffenden Fälle erneut geprüft werden, kommt vom Hamburger Amt für Migration ein entschiedenes „Nein“. Auch die Frage, wie viele dieser 80.000 Fälle schließlich ausreisepflichtig wurden, bleibt unbeantwortet.
Und auch diese Frage müssten die beteiligten Behörden sich stellen: Musste wirklich 80.000-mal das Gleiche passieren, um den Fehler im System zu finden?
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