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Ermittlungen zum EnBW-Deal eingestelltKeine Anklage gegen Mappus

Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen Ex-Regierungschef Mappus zum EnBW-Deal ein – obwohl sie eine Pflichtverletzung ausgemacht hat.

Ein „großer Sieg des Rechtsstaats“, sagen die Anwälte – und Mappus freut sich. Bild: dpa

STUTTGART dpa | Der frühere baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wird sich nicht strafrechtlich für den von ihm eingefädelten EnBW-Deal verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Untreue ein. Es habe kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden können, teilte die Behörde am Mittwoch in Stuttgart mit. Sie erhebt somit keine Anklage gegen den früheren Regierungschef. Mappus' Anwälte sprachen von einem „großen Sieg des Rechtsstaats“.

Die Staatsanwälte hatten im Juli 2012 Ermittlungen aufgenommen, weil Mappus Ende 2010 beim Rückkauf von Anteilen des Karlsruher Energieversorgers EnBW von der französischen EDF mit 4,7 Milliarden Euro möglicherweise zu viel gezahlt und damit dem Land Baden-Württemberg geschadet haben könnte. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte zuerst über die Einstellung des Verfahrens berichtet.

Ebenso verliefen die Ermittlungen gegen den früheren Staatsminister Helmut Rau und Ex-Finanzminister Willi Stächele (beide CDU) wegen Untreueverdachtes im Sande. Sie hätten zwar – ebenso wie Mappus – ihre Pflicht verletzt, den Kaufgegenstand vor der Unterzeichnung des Vertrages genau zu prüfen und zu bewerten. „Jedoch konnte ihnen kein vorsätzliches Handeln bezüglich eines Vermögensschadens zum Nachteil des Landes Baden-Württemberg nachgewiesen werden“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dies sei aber eine zwingende Voraussetzung für den Tatbestand der Untreue. Ein fahrlässiges Verhalten sei indes nicht strafbar.

Zudem ließen die Staatsanwälte den Verdacht der Beihilfe zur Untreue gegen den früheren Berater und Vertrauten von Mappus, Dirk Notheis von der Investmentbank Morgan Stanley, fallen. Notheis hätte sich nur wegen Beihilfe strafbar machen können, wenn auch der vermeintliche Haupttäter eine Straftat begangen hätte, hieß es zur Begründung.

Konkret zur Frage, ob dem Land Baden-Württemberg mit dem EnBW-Deal ein Vermögensnachteil entstanden ist, hatte die Staatsanwaltschaft ein Gutachten beim Münchner Finanzprofessor Wolfgang Ballwieser in Auftrag gegeben. Dieser war zu dem Ergebnis gekommen, dass Mappus rund 780 Millionen Euro zu viel für das EnBW-Aktienpaket bezahlt hat. Jedoch seien solche Expertisen naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet, erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch.

Mappus' Anwälte werteten die Einstellung des Verfahrens als Rehabilitierung ihres Mandanten. Sie zollten der Staatsanwaltschaft Stuttgart großen Respekt. Sie habe trotz des „enormen Drucks von außen“ unvoreingenommen und sachgerecht entschieden. Im Landtag hatte sich ein Untersuchungsausschuss ausführlich mit dem EnBW-Deal beschäftigt.

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10 Kommentare

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  • Mappus - kein Verfahren:

    Man erinnere sich an eine Serie von Finanzskandalen der letzten Jahre: Mappus-EnBW, Flughafen BER - ohne Ende, Elbphilharmonie, Stuttgart 21, Hoeness-Urteil usw. Ich möchte in diesem Zusammenhang mal ganz ernsthaft das Problem der psychosomatischen Gesundheit der hiesigen Wohnbevölkerung in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken. Nachrichten dieser Art dienen doch ausschließlich dazu, die Magenschleimhäute in ihrer lebensnotwendigen Aktivität zu beeinträchtigen und heftig wiederkehrende Spasmen des Verdauungsapparates zu provozieren, was sich letztendlich negativ auf den Krankenstand der Bevölkerung und auf die Bilanzen der Krankenkassen auswirkt. Man sollte daher ein dringend erforderliches Persilschein-Gesetz für Amtsträger auf den Weg bringen, um der Öffentlichkeit derlei frustrierende Nachrichten zu ersparen. Dann könnte sich die überlastete Justiz wieder stärker um widerrechtliche Pfandbon-Nutzung, Beförderungserschleichung und andere Wirtschaftskapitalverbrechen kümmern. Derlei Geschichten schaffen es dann (wirklich zu Recht) zur Besänftigung der Volksseele sicherlich über einen längeren Zeitraum auf die Titelseiten der einschlägigen Tabloids und in die Talkshows aller Sender: für Otto N. sind doch 4 Milliarden verzockt öffentliche Gelder nicht mehr zu kappieren.

  • Wir leben schließlich in einem Rechtsstaa!?-, aber in einem Geldrecht-Staat! ;,Gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben'', sagen die Mafiosis auch immer, wenn die Winkeladvokaten sie "rausgeboxt" haben.

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Ein Glück für's Ländle, dass der falsche Fuffz'ger über die 15 Monate Landes-"Regiment" nicht hinauskam.

     

    Ohne Fukushima hätte dieser erwartbar große Schaden namens Mappus von Baden-Württemberg nicht abgewendet werden können.

    • @571 (Profil gelöscht):

      Naja. Es hat sich die Freude inzwischen etwas relativiert. Manche reden vom Kretschmappus.

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @Dudel Karl:

        Mal ehrlich -

        wie sähe denn ein mappus-cdu-regiertes B-W heute aus?

        Ich mag mir's nicht vorstellen müssen.

  • Veruntreuung von Steuergeldern war ja in Deutschland noch nie strafbar. Es muss nur immer wie ein Unfall aussehen. Bei dieser Justiz kann sich die CDU im Grunde gleich auflösen. Läuft auch so alles prima gegen die Bürger!

    • @Rainer B.:

      Würde auch ohne CDU nicht anders laufen, ganz richtig. Aber wer soll denn dann ersatzweise an den Fleischtöpfen schmatzen? Die CDU ist der wichtigste Korruptionspartner im Schländle.

  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    Wer die Doku mit seinen Anweisungen per SMS gesehen hat, weiß, daß er ein korrupter Strippenzieher ist.

  • Der Mann ist einfach in der richtigen Partei. Keine "persönlichen Vorteile"? Lächerlich! - Der Coup des EnBW-Rückkaufs sollte als Kapital zur Wiederwahl des Herrn umgemünzt werden. - Wer vergleicht wie Stuttgart-21-Gegner, gewöhnliche Bürger, von der ortsansäßigen Justiz überwacht, gemaßregelt und schikaniert (Leibesvisitationen beim Wasserwerfer-Prozeß) werden kann zu keinem anderen Schluß kommen.