Ermittlungen gegen Nazis in Freital: Mal zuständig, mal Zeichen setzen
Der Generalbundesanwalt geht in bestimmten Fällen gegen rechte Gewalttäter vor – in Freital, weil feste Strukturen angenommen werden.
Grundsätzlich zuständig ist die Bundesanwaltschaft, wenn es um terroristische Vereinigungen geht, wie jetzt bei der Gruppe Freital. Hier konnte Frank nur deshalb nicht von vornherein ermitteln, weil die sächsischen Staatsanwälte zunächst keine feste Vereinigung erkannten.
Auch die im Mai 2015 ausgehobene Gruppe Old School Society gilt als rechte terroristische Vereinigung. Gegen sie hat die Bundesanwaltschaft im Januar 2016 Anklage erhoben. Am 27. April soll am Oberlandesgericht München der Prozess beginnen.
Soweit es nicht um Vereinigungen geht, kann der Generalbundesanwalt die Ermittlung bei politisch motivierten Gewalttaten übernehmen, wenn er eine „besondere Bedeutung“ des Falles sieht. Peter Frank hat inzwischen klargemacht, nach welchen Kriterien er eingreifen will: zum einen, wenn es Tote oder Schwerverletzte gab, zum anderen bei pogromartigen Zuständen.
Bei Anschlägen auf Asylheime waren diese „roten Linien“ bisher nicht überschritten worden. Frank übernahm aber das Verfahren nach der Messerattacke auf die damalige Kölner OB-Kandidatin Henriette Reker im Oktober 2015. Der Täter Frank S. habe ein „Klima der Angst“ bei allen Flüchtlingshelfern erzeugen wollen. Vorige Woche hat der Prozess vor dem OLG Düsseldorf begonnen.
Der Generalbundesanwalt will von solchen Signalen allerdings nur sparsamen Gebrauch machen. Erstens soll sich die Symbolik nicht abnutzen. Zweitens hat Frank nur begrenzt Personal zur Verfügung. Und schließlich kontrolliert der Bundesgerichtshof relativ streng, dass sich die Bundesanwaltschaft nicht zu sehr in die Zuständigkeiten der Länder einmischt.
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