Ermittlungen gegen Megaupload: Plötzlich ohne Daten
Wegen der Ermittlungen gegen Megaupload verlor ein US-Sportreporter wichtige Daten, die im Cloud-Dienst gespeichert waren. Nun klagt er auf Herausgabe.
BERLIN taz | Ein Sportreporter klagt in den USA auf die Herausgabe seiner Daten, die er seit der Beschlagnahme der Server von Megaupload nicht mehr abrufen kann. //www.eff.org/document/brief-interested-party-kyle-goodwin:In einem Dringlichkeitsantrag fordert Kyle Goodwin die Herausgabe von Videodaten, die auf Megaupload gespeichert waren.
Megaupload ist ein Cloud-Speicherdienst, der im Januar von der US-Bundespolizei vom Netz genommen wurde. Sie geht davon aus, dass über die Website zahlreiche urheberrechtlich geschützte Dateien getauscht wurden. Firmengründer Kim Schmitz alsias Kim Dotcom wurde in Neuseeland festgenommen, ist aber derzeit auf Kaution frei.
Im Antrag stellt Goodwin seine Firma vor, die Videoaufnahmen von Schulsportereignissen macht und veröffentlicht. Er habe eine Sicherheitskopie seines Rohmaterials im „Cloud“-Speicherdienst von Megaupload abgelegt für den Fall, dass seine Festplatte einen Schaden habe. Dies sei Mitte Januar geschehen – da aber zu diesem Zeitpunkt Megaupload bereits von der US-Bundespolizei vom Netz genommen wurde, habe er keinen Zugriff auf seine Daten mehr.
„Herr Goodwin muss ohne eigenes Verschulden beachtliche Verluste für sein Unternehmen hinnehmen“, sagte Corynne McSherry von der Bürgerrechteorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), die Goodwin vor Gericht vertritt. Im Antrag heißt es: „Es ist eine Sache legal gegen einen Urheberrechtsverletzer vorzugehen, jedoch etwas ganz anderes dies auf Kosten unbeteiligter Dritter zu tun, ohne den Versuch den Kollateralschaden zu vermeiden oder zu reduzieren.“
Wer hat die Daten?
Es sei unklar, wer nun im Besitz der Daten von Megaupload sei. Einerseits habe die Regierung erklärt, die Kontrolle über die Daten an den Hoster zurückgegeben zu haben, andererseits wolle der Hoster die Megaupload-Server ohne Bezahlung nicht weiter betreiben.
Zudem hätte die Hosting-Firma keinen direkten Zugriff auf die Daten. Die US-Regierung hingegen habe das Geld von Megaupload eingefroren, sodass die Firma den Zugriff auf die Daten nicht ermöglichen könne. Das Gericht hingegen könne dafür sorgen, dass Goodwin seine Daten zurückerhält.
Die EFF geht davon aus, das Goodwins Antrag zu einem Präzedenzfall werden kann: Weltweit 150 Millionen Menschen hätten Megaupload genutzt, außerdem seien mehr als 100 weitere Websites wegen Ermittlungen vom Netz genommen worden. „Es ist wahrscheinlich, dass es noch viele solche Fälle geben wird, bei denen Kunden eines Cloud-Dienstes ihr Eigentum wegen eines Ermittlungsverfahrens verlieren“, sagte EFF-Anwältin Julie Samuels.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Pelicot-Prozess und Rape Culture
Der Vergewaltiger sind wir
++ Nachrichten zum Umsturz in Syrien ++
Baerbock warnt „Assads Folterknechte“
100 Jahre Verkehrsampeln
Wider das gängelnde Rot
Trendvokabel 2024
Gelebte Demutkratie
Rechtsextreme Demo in Friedrichshain
Antifa, da geht noch was
Mord an UnitedHealthcare-CEO
Gewalt erzeugt Gewalt