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Ermittlungen gegen Geheimdienstchef

Staatsanwaltschaft prüft Einleitung eines Verfahrens wegen Belästigung gegen obersten Kieler Verfassungsschützer

Eine Mitarbeiterin hatte von ungebührlichem Verhalten ihres Vorgesetzten berichtet

Von Esther Geißlinger

Es geht um die mutmaßliche Belästigung von Mitarbeiterinnen: Seit August ist der Leiter des Verfassungsschutzes in Schleswig-Holstein, Dieter Büddefeld, seiner Aufgaben enthoben. Die Vorwürfe wurden bisher intern untersucht. Seit Anfang dieser Woche ist nun auch die Staatsanwaltschaft Kiel mit im Spiel: „Wir prüfen, ob wir ein Ermittlungsverfahren einleiten“, sagte Oberstaatsanwalt Axel Bieler der Nachrichtenagentur dpa.

Als Basis dieser Entscheidung dienten Unterlagen, die das Innenministerium an die Behörde weitergeleitet hat, sagte Bieler. Damit ist das Ministerium den nächsten Schritt auf dem Weg zu einem möglichen Strafverfahren gegen den gelernten Polizisten Büddefeld gegangen.

Im August hatte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) ein Disziplinarverfahren gegen den 58-jährigen Behördenleiter angekündigt und offen gelassen, ob die Strafverfolgungsbehörde eingeschaltet wird. Dafür blieb dem Innenministerium laut Grote ein Zeitfenster von drei Monaten. Diese Frist ist ausgeschöpft: Die internen Untersuchungen starteten Mitte Juli.

Eine Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes hatte damals im Ministerium von einem „ungebührlichen Verhalten“ ihres Vorgesetzten berichtet. Einzelheiten sind nicht bekannt, aber offenbar war die Schilderung glaubwürdig genug, um die Prüfungen zu starten.

Dabei fiel auch auf, dass das Erlebnis der Mitarbeiterin wohl kein Einzelfall war. Der NDR berichtete von „zweifelhaftem“ – sprich pornografischem – Material auf Büddefelds Dienstrechner. Vor allem fallen ungewöhnlich viele Wechsel im Arbeitsumfeld des Chefs auf, der sein Amt in Kiel 2012 antrat.

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