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Ermittlungen gegen 21-JährigenLuftgewehr-Schüsse auf Flüchtlinge

Wieder sind Flüchtlinge in Niedersachsen Opfer eines Übergriffs geworden – darunter ein fünf Jahre altes Mädchen. Der Tatverdächtige ist auf freiem Fuß.

Die Wohnung des Verdächtigen ist nur 40 Meter vom Flüchtlingsheim entfernt Foto: dpa

Lingen dpa | Zwei Flüchtlinge sind im niedersächsischen Lingen mit einem Luftgewehr beschossen worden. Wie die Polizei am Montag mitteilte, steht ein junger Mann im Verdacht, am Sonntag aus seiner Wohnung auf ein fünfjähriges Mädchen und einen 18-jährigen Jugendlichen geschossen zu haben, die in der Flüchtlingsunterkunft wohnen. Gegen den 21-Jährigen läuft ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

Weil die Polizei keine Haftgründe wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr sah, wurde zunächst kein Haftbefehl gegen den Mann beantragt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer. Ob der mehrfach vorbestrafte Tatverdächtige Verbindungen zur rechten Szene hat, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ meldete, sei den Ermittlungsbehörden bislang nicht bekannt.

Das verletzte Mädchen stammt aus Mazedonien, der 18-Jährige aus Syrien. Beide waren zum Zeitpunkt der Schüsse außerhalb der Unterkunft und trugen leichte Verletzungen an ihren Beinen davon. Sie wurden in einem Krankenhaus ambulant versorgt.

Die Wohnung des Verdächtigen und das Flüchtlingsheim sind gut 40 Meter voneinander entfernt. Ein Zeuge hatte gesehen, wie aus dem Fenster im dritten Stock geschossen wurde. Die Polizei durchsuchte daraufhin die Wohnung des 21-Jährigen und stellte das Luftgewehr und Munition sicher.

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13 Kommentare

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  • Die Länder haben ja bekanntlich nach der Verschärfung der Gesetze gegen den Rechtsextremismus gefordert. Die rechte Propaganda, die von Pegida & Co. ausgeht, wird unterschätzt.

  • Untersuchungshaft ist keine Strafe!

    Untersuchungshaft wird verhängt, wenn es Flucht- oder Verdunkelungsgefahr gibt. Sie dient der Sicherung des Verfahrens.

    Es kann also sein, dass auch bei schweren Verbrechen der Beschuldigte bis zur Verhandlung auf freiem Fuß bleibt.

    So sollte es jedenfalls sein. Ob das jeder Richter so hält, weiß ich nicht.

  • @ denken hilft ... und was ist der Rede Sinn? Warum willst Du so einen überhaupt in Schutz nehmen? —

  • 8G
    88181 (Profil gelöscht)

    Der Skandal ist nicht das Foto, der Skandal ist, dass ein Mensch der mit einem Luftgewehr auf Kinder geschossen hat, nicht in Untersuchungshaft ist.

     

    Wer auch mal jung und dumm war, weiß was man mit diesen Dingern anrichten kann.

     

    Die Justiz könnte zur Abwechslung mal ein anderes Zeichen setzen. Nicht lasch und lahm, sondern schnell und hart.

    • @88181 (Profil gelöscht):

      Blaue Flecke. Sicher zum erblinden reicht das auch.

       

      Aber dieses Vorgehen ohne Untersuchungshaft ist doch die Norm. Zumal das hier ganz sicher keine Haftstrafe gibt. Man kann Leute tottreten und kriegt kaum eine Bewährungsstrafe, Arbeitsstunden vielleicht. Die Justiz ist schon lange ein Witz vor allem bei Gewaltdelikten sind die Strafen durch die Bank lächerlich. Ich verstehe es auch nicht. Vor allem weil das Gesetz soviel mehr hergibt, es sind die Richter die immer ganz ganz unten ansetzen.

  • Mehrfach vorbestraft? Schüsse auf ein kleines Mädchen?

    Es herrscht Narrenfreiheit für Nazis!

    1933 ist wieder da! Danke, deutsche Justiz!

  • In Gelsenkirchen wurde ein 19-jähriger Flüchtling erstochen: http://www.oe24.at/welt/19-Jaehriger-vor-Fluechtlingsunterkunft-erstochen/239578747

     

    Ob es ein fremdenfeindliches Motiv gibt, ist noch unklar.

  • @user21617

    es ist das flüchtlingsheim. auf dem bild.

  • Ist es nicht etwas fragwürdig, dass hier einfach ein Foto von der Wohnung dieses Menschen abgebildet wird? Das ist ja schon BILD-Niveau. Was tut denn die Wohnung zur Sache? Dass sie nicht weit vom Flüchtlingsheim entfernt ist und die Schüsse aus der Wohnung heraus abgegeben wurden, kann man auch erwähnen, ohne ein Foto abzudrucken. Schonmal was von Persönlichkeitsrechten gehört? Nur weil gegen jemanden wegen einer Unmenschlichkeit ermittelt wird, ist er nicht direkt vogelfrei!

    • @user21617:

      Ich vermute mal das ist die Flüchtlingsunterkunft.

    • @user21617:

      ...nun mal langsam

      abgesehen von einem evtl. Baumhaus ist hier kein dritter Stock!

      also wieder abregen...

    • @user21617:

      Da aus dem dritten Stock geschossen wurde, wird das wohl kaum das Haus sein, in dem der Täter wohnt.

    • @user21617:

      Schau dir mal das Foto genau an. Kleiner Tipp, es wurde aus dem dritten Stock geschossen. Denk mal nach.