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Erfolg im RechtsstreitKardinal Woelki gegen „Bild“

Woelki soll laut „Bild“ einen Priester befördert haben, vor dem die Polizei warnte. Diese Darstellung ist der Zeitung nun gerichtlich untersagt.

Erzbischof Rainer Maria Wölki am 28. März vor dem Landgericht in Köln Foto: Christoph Hardt/imago

Der umstrittene Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hat in einem Rechtsstreit gegen den Axel-Springer-Verlag am Mittwoch einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Köln verbot in seinem Urteil die Darstellung der Bild-Zeitung, Kardinal Woelki habe 2017 einen Priester auf eine Führungsposition befördert, obwohl er dessen belastende Personalakte gekannt habe.

Bild behauptet, dass ihm ein Polizeischreiben vorlag, das davor warnt, den Geistlichen in der Arbeit mit Minderjährigen einzusetzen. Der Priester soll 2001 mit einem 16-Jährigen ­Prostituierten masturbiert haben. Zudem soll er mit Minis­tran­ten in die Sauna gegangen sein.

Die Anwälte des Axel-Springer-Verlags hätten nicht genug Beweise vorlegen können, dass Woelki die Akte vor der Beförderung des Düsseldorfer Priesters gelesen hat. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts Woelkis wiege schwerer als die Meinungs- und Medienfreiheit, so das Urteil der Pressekammer unter Vorsitz von Richter Dirk Eßer da Silva. Im Prozess zuvor hatten zwei ehemalige Mitarbeitende Woelkis ausgesagt, dass sie ihm Informationen zu dem Fall gegeben hätten, wenn auch nicht explizit die bestrittenen Dokumente. Woelki selbst gab eine eidesstattliche Erklärung ab – und irritierte viele mit Desinteresse an den Vorgängen im Bistum.

Erneut Strafanzeige gegen Woelki erstattet

Es ist in Deutschland ungewöhnlich, dass ein Erzbischof Prozesse führt und selbst vor Gericht erscheint. Woelki steht seit Langem in der Kritik für den Umgang mit Missbrauchsfällen in seinem Bistum, versucht aber mit viel Geld, Rechts- und Medienberatung als Bischof zu „überleben“. Die aktuelle Entscheidung ist ein Etappensieg für ihn. Bislang ist nur über die Formulierungen der Bild, aber nicht über den Sachverhalt selbst entschieden.

Am Dienstag wurde berichtet, dass erneut eine Strafanzeige gegen ihn erstattet wurde – wegen Verdachts auf Meineid vor Gericht. In der Anzeige wird auf ein Schreiben Woelkis nach Rom verwiesen, in dem er den Fall des Düsseldorfer Priesters schildert und um Anweisungen bittet. Komplett unbekannt kann ihm der Fall nicht gewesen sein. Woelki habe den Brief unterschrieben, heißt es vonseiten des Bistums. Er könne „sich aber nicht erinnern“, ihn gelesen zu haben. Daher gehe der Kardinal davon aus, „dass er das Schreiben nicht gelesen hat und sich hinsichtlich der Ausarbeitung auf die fachkundige Arbeit der zuständigen Stelle verlassen hat.“

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3 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • So ein Kardinal muss ja nun ziemlich viel unterschrieben. Geschenkt.

    Ziemlich unglaubwürdig aber, dass er seinen Chef um Unterstützung in einer Personalfrage bittet, ohne sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen.

    Das ist ja schon an sich ein bemerkenswerter Vorgang, der sicher nicht jeden Monat vorkommmt und auch die Frage nach seiner eigenen Kompetenz berührt.

  • Da Woelki ja bekanntlich & viel bewundert - weiß!



    Was Rigips ist & wir erschüttert lesen: “Woelki habe den Brief unterschrieben, heißt es vonseiten des Bistums. Er könne „sich aber nicht erinnern“, ihn gelesen zu haben. Daher gehe der Kardinal davon aus, „dass er das Schreiben nicht gelesen hat und sich hinsichtlich der Ausarbeitung auf die fachkundige Arbeit der zuständigen Stelle verlassen hat.“



    Bleibt nur - ihm einen Morgenstern aufzusetzen!



    “Gedicht zum Thema Wahrheit:

    Die unmögliche Tatsache

    Palmström, etwas schon an Jahren,



    wird an einer Straßenbeuge



    und von einem Kraftfahrzeuge



    überfahren.

    Wie war (spricht er, sich erhebend



    und entschlossen weiterlebend)



    möglich, wie dies Unglück, ja –:



    daß es überhaupt geschah?

    Ist die Staatskunst anzuklagen



    in Bezug auf Kraftfahrwagen?



    Gab die Polizeivorschrift



    hier dem Fahrer freie Trift?

    Oder war vielmehr verboten



    hier Lebendige zu Toten



    umzuwandeln – kurz und schlicht:



    Durfte hier der Kutscher nicht –?

    Eingehüllt in feuchte Tücher,



    prüft er die Gesetzesbücher



    und ist alsobald im klaren:



    Wagen durften dort nicht fahren!

    Und er kommt zu dem Ergebnis:



    Nur ein Traum war das Erlebnis.



    Weil, so schließt er messerscharf,



    nicht sein kann, was nicht sein darf.

    Christian Morgenstern

    (1871 - 1914), deutscher Schriftsteller, Dramaturg, Journalist und Übersetzer

    Quelle: Morgenstern, C., Gedichte. Palmström“

    servíce & Immer gern - alte Soutane!



    Na aber Si’cher dat. Dat wüßt ich ever. Da mähtste nix.



    Normal.

    unterm——-



    www.aphorismen.de/gedicht/59067

  • Schon erstaunlich, welche Erinnerungslücken manche Männer haben.



    Bei einem, inzwischen verstorbenen , Priester aus Friedrichsthal/Saar fand man im Nachlass unzählige Bilder von sexuellen Übergriffen auf Kinder.



    Er selbst hat auch eine Vielzahl misdbraucht.



    Das soll dem Bistum bekannt gewesen sein. Trotzdem wurde er weiterhin als Religionslehrer an Schulen eingesetzt.



    Die saarl. Regietung will auch an dieser Praxis des Religionsunterrichtes festhalten.



    Es dürfe keinen Generalverdacht geben.



    Angesichts der Vieltahl allerdings sollte man die relig. Vertreter schon von Kindern fernhalten,nMn.