Erdogan verklagt Springer-Chef: Döpfner is the new Böhmermann
Der türkische Präsident Erdogan geht juristisch auch gegen Mathias Döpfner vor. Der Springer-Vorstandschef hatte Partei für Jan Böhmermann ergriffen.
Döpfner hatte in der Debatte um das Erdogan-Gedicht von Böhmermann in einem offenen Brief Partei für den Satiriker ergriffen. „Ich finde Ihr Gedicht gelungen. Ich habe laut gelacht“, schrieb der Vorstandsvorsitzende des Medienhauses in der Welt am Sonntag.
In einem Postskriptum fügte er hinzu: „Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen.“ Eine Sprecherin des Axel-Springer-Konzerns sagte dazu: „Für uns ist die Situation unverändert, uns liegen keinerlei Informationen oder Schriftstücke dazu vor.“
Erdogan-Anwalt Höcker sagte, einer einstweiligen Verfügung gegen den Filmregisseur Uwe Boll („Alone in the Dark“) habe das Gericht schon vollumfänglich stattgegeben. Boll darf demnach beispielsweise nicht mehr sagen, dass Erdogan ein „grenzdebiler kleiner Schwachmat“ sei. Die Gerichts- und Anwaltskosten muss Boll tragen.
• Dünya basın özgürlüğü günü 3 Mayıs 2016'da taz 16 Türkçe-Almanca özel sayfa ile yayınlandı. Türkiye'de çalışan gazetecilerle birlikte hazırlandı. Cünkü basın özgürlüğü hepimizi ilgilendirir.
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• Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit erschien die taz am 3. Mai 2016 mit 16 türkisch-deutschen Sonderseiten zum Thema „Pressefreiheit in der Türkei“ – erstellt von türkischen JournalistInnen zusammen mit der taz-Redaktion. Weil Pressefreiheit uns alle angeht.
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Zur Rechtfertigung der Unterlassungsklagen sagte Höcker: „Es ist wie bei einer Massenvergewaltigung: Wenn einer anfängt, kriechen alle aus den Löchern und machen mit. Vor allem, wenn es das Opfer angeblich nicht besser verdient hat.
Wir müssen als Gesellschaft aufpassen, wenn der dünne Lack der Zivilisation blättert und kollektive Enthemmung losbricht. Herr Erdogan ist ein Mensch, und die Menschenwürde ist unantastbar.“ Sie stehe nach Artikel 79, Absatz 3 des Grundgesetzes auch über der Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit.
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