Erdogan gegen Böhmermann: Nächste Runde
Das Hamburger Landgericht hat dem Satiriker bereits untersagt, große Teile seines Gedichts „Schmähkritik“ öffentlich zu wiederholen. Jetzt gibt es neue Forderungen.
dpa | Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan will das Gedicht „Schmähkritik“ des Satirikers Jan Böhmermann nach Informationen des „Spiegel“ komplett verbieten lassen. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat daher Klage beim Hamburger Landgericht eingereicht, schreibt das Magazin. In einem Hauptsacheverfahren will er demnach ein Komplettverbot des Gedichts erreichen. Ein Gerichtssprecher konnte den Eingang der Klage am Samstag zunächst nicht bestätigen. Erdogans Anwalt war zunächst nicht zu erreichen.
Das Hamburger Landgericht hatte Mitte Mai auf Antrag Erdogans eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Böhmermann erlassen. Böhmermann darf den größeren Teil seines Gedichts, das er am 31. März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen hatte, damit nicht wiederholen. Bei dem Beschluss geht es um Gedichtspassagen, die Erdogan nach Ansicht des Gerichts angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16).
Erdogans Anwalt will nun laut „Spiegel“ in einem Hauptsacheverfahren ein komplettes Verbot des Gedichts erwirken. „Böhmermann kann sich nicht auf Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von ihm“, sagte von Sprenger dem Magazin. Böhmermann hatte in einem mit der Wochenzeitung „Zeit“ schriftlich geführten Interview auf die Frage geantwortet, ob er das Gedicht selbst geschrieben habe: „Nein. Quelle: Internet.“
Im Gegensatz zu einem Verfügungsverfahren ist gegen eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren der Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof oder Bundesverfassungsgericht möglich, wie der Hamburger Gerichtssprecher erklärte.
Grenzüberschreitende Schmähung
Zur Begründung der einstweiligen Verfügung hatte das Hamburger Landgericht erklärt, das Gericht habe zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers abwägen müssen. In Form von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter finde ihre Grenze, wo es sich um eine reine Schmähung handele oder die Menschenwürde angetastet werde. Böhmermanns Gedicht überschreite diese Grenze in bestimmten Passagen, die schmähend und ehrverletzend seien, so das Landgericht. Die übrigen Teile setzten sich in zulässiger Weise satirisch mit aktuellen Vorgängen in der Türkei auseinander.
Neben dem Presseverfahren in Hamburg läuft in Mainz noch ein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Dies wurde möglich, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erteilt hatte.
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