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ErbschaftsrechtUnion gönnt Schwulen Freibetrag nicht

Lebenspartnerschaften sollen beim Erbrecht noch schlechter wegkommen: Union will sogar den marginale Freibetrag von 5.200 Euro streichen. Doch es regt sich Protest.

Mann und Frau, so ist's recht: Dann gibt's auch einen Freibetrag. Bild: dpa

BERLIN taz Wenn es um Arbeitslosengeld II oder Wohngeld geht, sind Homo- oder Heteropaare für den Staat schnell eine "Bedarfsgemeinschaft" - ihr Einkommen wird zusammengerechnet. Kassiert dagegen der Staat, gelten unterschiedliche Regeln für Ehepaare und Lebensgemeinschaften: zum Beispiel bei den Erbschaftsteuern. Die Bundesregierung plant eine Reform des Erbschaftsteuerrechts. Dabei könnte diese Ungleichheit auf den Tisch kommen. Vermutlich verhandelt die Regierung nächste Woche auf der Kabinettsklausur in Meseberg darüber.

Bisher gilt: Wenn ein Ehepartner stirbt, kann der Witwer oder die Witwe bis 307.000 Euro unversteuert erben. Einer schwulen oder lesbischen Lebensgemeinschaft gewährt der Staat dagegen nur 5.200 Euro als Freibetrag.

Erbschaftssteuer

Karlsruher Vorgabe: Bis zum 1. Januar 2009 muss die große Koalition eine Neuregelung für die Erbschaftsteuer in Kraft setzen. Diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Die Richter hatten entschieden, dass die Erbschaftsteuer in ihrer jetzigen Form gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Bislang muss Immobilienbesitz im Gegensatz zu Geldvermögen nicht voll versteuert werden, sondern nur mit einem viel geringeren sogenannten Einheitswert.

Pläne der Koalition: Bis Herbst soll eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesfinanzministers Steinbrück (SPD) und des hessischen Regierungschefs Koch (CDU) eine Neuregelung erarbeiten. Dabei deutet sich eine Einigung auf höhere Freibeträge für Ehegatten und Kinder an, so dass für diese Erben das Eigenheim steuerfrei bleibt. Die Homoehe soll nicht unter diese Regelung fallen. Der überlebende Partner müsste dann die gemeinsame Eigentumswohnung voll versteuern - und notfalls verkaufen, um die Zahlung ans Finanzamt zu leisten. TAZ

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Urteil zu den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften festgestellt, dass der Gesetzgeber Homoehen mit Ehepaaren im Steuerrecht gleichstellen könnte.

Nach dem Entwurf der Union wird sich die finanzielle Situation eingetragener Lebenspartnerschaften im Todesfall eines Partners allerdings nicht verbessern, sondern verschlechtern. Denn der Entwurf sieht vor, dass schwule Paare sogar gänzlich auf den ohnehin schon geringen Freibetrag verzichten müssten. Auch Immobilienerbschaften müssen nach den Plänen dann zu 100 Prozent statt wie bisher zu 60 Prozent versteuert werden.

Der Lesben- und Schwulenverband kritisiert die Unionspläne. Wenn die Bundesregierung nicht endlich den Schritt zu mehr Gleichberechtigung mache, werde sich die Situation der Lebenspartner weiter verschlechtern. Der Verband hofft nun, dass sich die SPD gegen ihre Koalitionspartner CDU und CSU durchsetzt. Die Sozialdemokraten wollen bei der Erbschaftsteuerreform die Lebenspartner möglichst gleichstellen.

Das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz war 2001 ohne Regelungen für das Erbschaftsteuerrecht verabschiedet worden, da die Union mit ihrer Bundesratsmehrheit blockierte.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion Volker Beck nennt die Regelungen im Erbschaftsteuerrecht für eingetragene Lebensgemeinschaften ein "himmelschreiendes Unrecht". Gehe es nach der Union, werde sich die "erbärmliche Situation" verschlechtern. Vertreter von Linkpartei und FDP haben sich der Kritik angeschlossen. Sie verlangen wie die Grünen von der SPD, in der Koalition Druck zu machen.

Die Sozialdemokraten erklärten ihrerseits, die Unions-Vorschläge im Koalitionsausschuss abzulehnen. Johannes Kahrs, Sprecher des rechten Parteiflügels der SPD, sagt, die Union schwanke in der Frage der Gleichberechtigung zwischen "Beton und Borniertheit". Die SPD würde das Lebenspartnerschaftsgesetz in allen Fragen verteidigen und im Zuge der Erbschaftsteuerreform geschlossen darauf dringen, eine Gleichstellung zu erzielen. Kahrs selber glaubt aber nicht, dass dies mit der Union zu machen sei. Die Kanzlerin solle sich dafür einsetzen, dass die strukturelle Ablehnung gegenüber der Gleichstellung von Schwulen und Lesben in der Union endlich aufhöre.

Das ist fraglich. So erklärt die CDU-Abgeordnete Marie-Luise Dött, es müsse eine klare Unterscheidung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft geben. Gegenteilig äußerte sich hingegen Marc Ratajczak. Der CDU-Landtagsabgeordnete aus NRW und Vorstand der Lesben und Schwulen in der Union kündigt an, dafür zu kämpfen, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in allen Bereichen heterosexuellen Partnerschaften gleichgestellt werden. Auch im Steuerrecht.

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