Entscheidung rechtskräftig: Klinsmann muss taz-Titel hinnehmen

Auch vorm Oberlandesgericht München verliert der ehemalige Bayern-Trainer Jürgen Klinsmann. Jetzt hat er Zeit, immer an die schönen Dinge im Leben zu denken.

"Always look on the bright side of life": Jürgen Klinsmann verliert vorläufig zum letzten Mal. Bild: ap

BERLIN taz | Das Oberlandesgericht München hat bestätigt, dass Jürgen Klinsmann seine Abbildung als "Gekreuzigter" im Rahmen einer Fotomontage auf der taz-Titelseite vom Ostersamstag hinnehmen muss. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

Es sei ein Ausdruck der Meinungsäußerungsfreiheit der taz und unabhängig von der Frage, ob es sich dabei um Kunst handelt, urteilte das Gericht (Aktenzeichen: 18 W 1391/09 9 O 6897/09 LG München vom 7. 7. 2009).

Entsprechend hatte bereits im April das Landgericht geurteilt. Das Oberlandesgericht wies nun die Beschwerde Klinsmanns zurück. Der Extrainer des FC Bayern müsse seine Abbildung als "in eine satirische Darstellung gekleidete Meinungsäußerung" hinnehmen.

Die taz hatte mit der Fotomontage in satirischer Weise die Wortberichterstattung über den beruflichen Nieder­gang des Antragstellers als Trainer des Fussballvereins FC Bayern München illustriert. Klinsmann war kurz darauf von seiner Aufgabe freigestellt worden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.