Entscheidung rechtskräftig: Klinsmann muss taz-Titel hinnehmen
Auch vorm Oberlandesgericht München verliert der ehemalige Bayern-Trainer Jürgen Klinsmann. Jetzt hat er Zeit, immer an die schönen Dinge im Leben zu denken.
BERLIN taz | Das Oberlandesgericht München hat bestätigt, dass Jürgen Klinsmann seine Abbildung als "Gekreuzigter" im Rahmen einer Fotomontage auf der taz-Titelseite vom Ostersamstag hinnehmen muss. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Es sei ein Ausdruck der Meinungsäußerungsfreiheit der taz und unabhängig von der Frage, ob es sich dabei um Kunst handelt, urteilte das Gericht (Aktenzeichen: 18 W 1391/09 9 O 6897/09 LG München vom 7. 7. 2009).
Entsprechend hatte bereits im April das Landgericht geurteilt. Das Oberlandesgericht wies nun die Beschwerde Klinsmanns zurück. Der Extrainer des FC Bayern müsse seine Abbildung als "in eine satirische Darstellung gekleidete Meinungsäußerung" hinnehmen.
Die taz hatte mit der Fotomontage in satirischer Weise die Wortberichterstattung über den beruflichen Niedergang des Antragstellers als Trainer des Fussballvereins FC Bayern München illustriert. Klinsmann war kurz darauf von seiner Aufgabe freigestellt worden.
Leser*innenkommentare
Thomas Schmidt
Gast
Habt Ihr den auch die "Eier", um eine Karrikatur von Mohammed abzudrucken??? Anscheinend kann man sich im Zeichen des "political correcness" nur noch über christliche Symbole lustig machen. Ihr seid ja sooo mutig!
Wokrat
Gast
Arme Taz, wie sie es nötig hat andere Menschen zu verunglimpfen.
Gott
Gast
Ihr hättet doch wenigstens nochmal das Titelbild zeigen können, damit der unwissende Leser auch weiß worum es geht ;-)
RA JM
Gast
Und ewig grüßt die Streisand. ;-)
El Siurell
Gast
Und die Freude an der TAZ wächst in mir jeden Tag.
Nein Danke an Gravenreuths und Klinsmanns.
Der Rest der deutschen Presse sollte mal bei euch ein Praktikum machen.
Grüße
R. Klug
Gast
Eine richtige Entscheidung, wie ICH finde. im Jahre 20 nach "Brian von Nazareth" sollte das keinen Aufreger mehr wert sein, vor allem, wenn man gesehen hat, wie Jürgen Klinsmann ja später tatsächlich in Bayern "gekreuzigt" wurde.
Aber muss Herr Unfried mit seinem Spruch von den "schönen Dingen im Leben" noch nachtreten? Klinsmann hat sein Recht in Anspruch genommen, Eure Meinung überprüfen zu lassen. Ihr als taz habt Recht bekommen und gut!
Klaus Keller
Gast
Wir sind mutig und das Gericht hat nichts dagegen!!
Kriegsminister Jung auf die Schippe zu nehmen
und nicht den leichtgewichtigen Klinsmann würde mir besser gefallen.
Aber vielleicht war es eine Vorübung.
Die Titelseiten mit Regierungsmitgliedern landeten nicht vor Gericht,für zu leicht befunden.
Klaus Keller Hanau
vic
Gast
Tja Herr Klinsmann,
...life`s a piece of shit when you look at it...