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Entscheidung des VerwaltungsgerichtsBillige Busse für Deutschland

Fernbuslinien dürfen parallel zur Bahn fahren. Doch die Tickets müssten deutlich günstiger sein als im Zug, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Was schon europaweit möglich ist, soll jetzt auch für Deutschland gelten - unter Bedingungen. Bild: dpa

BERLIN taz | Die deutschen Busunternehmer haben positiv auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig reagiert, wonach Linienbusse der Bahn künftig auf allen Strecken Konkurrenz machen dürfen. "Das Urteil ist wegweisend für den Verbraucher", erklärte Martin Kaßler vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer. Höchstrichterlich sei nun bestätigt, dass ein Parallelverkehr zur Bahn eingerichtet werden könne, wenn dieser preisgünstiger sei. Allerdings bleibe abzuwarten, inwieweit mittelständisch Unternehmer an diesem Markt teilhaben könnten, da die Investitionskosten hoch seien. Durch große Unternehmen oder eine Kooperation von mehreren kleinen könne aber ein dichtes Fernbusliniennetz entstehen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwochnachmittag entschieden, dass ein Linienfernverkehr mit Bussen genehmigt werden könne, auch wenn die Strecke von der Bahn bedient wird. Allerdings müssten die Preise im Bus deutlich günstiger sein als in der Bahn. Anlass war eine Klage der Deutschen Bahn. Das private Busunternehmen Deutsche Touring GmbH stritt sich seit 2005 mit dem Konzern um die Buslinie Frankfurt/Main-Dortmund.

Das Land Hessen genehmigte die Buslinie, weil sie günstiger war als die Angebote der Bahn. Damit hielt es nach eigener Auffassung die Vorgabe des Personenbeförderungsgesetzes aus den 1930er Jahren ein, wonach eine Genehmigung von Buslinien parallel zur Bahn nur möglich ist, wenn sie eine "wesentliche Verbesserung" im Vergleich zum Zug darstellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung Hessens nun grundsätzlich bestätigt. Allerdings darf die Deutsche Touring dennoch die Strecke Frankfurt-Dortmund nicht bedienen, weil die Genehmigungsbehörden der Bahn in diesem Fall nicht genügend Mitwirkung eingeräumt hatten.

Für den ökologisch ausgerichteten Verkehrsclub Deutschland (VCD) ist die Entscheidung des Gerichts dennoch positiv. Zwar könnte die Entscheidung der Bahn als Argument dienen, sich noch weiter aus der Fläche zurückzuziehen, sagte Bahnexpertin Heidi Tischmann der taz. Doch der tatsächliche Kannibalisierungseffekt zwischen zwei öffentlichen Verkehrsmitteln werde gering sein. "Es werden eher neue Kundengruppen für den öffentlichen Verkehr erschlossen", sagt Bahnexpertin Heidi Tischmann. Gerade ältere oder besonders preissensible Kunden, die nicht Bahn führen, fänden im Bus eine Alternative zum Pkw oder zur Mitfahrzentrale.

Allerdings fordert der VCD eine Revidierung des Personenbeförderungsgesetzes und eine "intelligente Regulierung". Dazu zähle eine Lizenzvergabe nach strengen Sicherheitskriterien sowie die Einrichtung einer zentralen staatlichen Auskunfts- und Vertriebsplattform, auf der Kunden zentral Fahrpläne und Fahrscheine erhalten.

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7 Kommentare

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  • N
    nina

    Hoffentlich führt das nicht dazu, dass Busfahrer mit Minilöhnen fahren, Ruhezeiten nicht eingehalten werden, Busse nicht mehr instandgehalten werden usw.

    Wenn die Preise deutlich niedriger als die der Bahn sein müssen, befürchte ich mangelnde Sicherheit.

  • S
    Sebastian

    Wenn die Busse aber billiger sind geht das doch nur auf Kosten der Fahrer...

     

    Außerdem verpesten die Busse die Umwelt...

  • P
    Pendolino

    Einfache Fahrt Hamburg-Berlin mit Bahn: € 70.-

    Einfache Fahrt Hamburg-Berlin mit Bus: € 21.-

    Das sagt eigentlich schon alles.

  • MD
    Markus Dorst

    Dumm gelaufen, denn die Deutsche Touring war mal eine DB-Tochter. Man sollte eben nicht alles verkaufen, was bei drei nicht auf den Beinen ist.....

  • K
    KIllerCat

    Gesetz aus den....30er... Jahren???

    Wieso werden eigentlich Gesetze verwendet die nicht von diesem (der BRD) Staat erlassen wurden? Wieso werden Nazi Gesetze überhaupt beachtet? Wieso wurden diese 1945 nicht automatisch ungültig und geschreddert?

  • S
    systemix

    Merkwürdig, die Deutsche Touring Gesellschaft hat ja über Jahrzehnte Fernbuslinien in Deutschland angeboten. Da hießen sie noch "Europabus" und zu den Linien zählte auch eine Fernbuslinie über die "romantische Straße", eine in den Schwarzwald und Parallellinien zu den Nord-Süd Eisenbahnverbindungen. Vielleicht lag es nur daran, dass die Deutsche Bundesbahn seinerzeit an dieser Gesellschaft beteiligt war.

     

    In den 80er Jahren verschwanden dann diese Buslinien völlig und nur die Berlinverbindungen wurden aufrecht erhalten. Als Grund für die Linieneinstellungen wurden wirtschaftliche Gründe angegeben. Nun ist es sicherlich interessant, ob sich ein Konkurrenzbetrieb zur Bahn verwirklichen lässt. Im streng neoliberalen Sinne wird das dann der Markt regeln. Reisebusse, die ausgemustert wurden, werden dann unter litauischer Flagge mit ukrainischen Busfahrern gemanagt von einer deutschen Scheinfirma zu Schnäppchenpreisen die Reisenden durch die Gegend schaukeln. Der Reisekomfort wird sich dann an der bundesdeutschen Schülerbeförderung orientieren. Spästestens wenn der Bus in der prallen Sommerhitze dreimal im Stau auf der A2 gestanden hat, dürfte sich das Problem mit der Konkurrenz zur Schiene erledigt haben. Dagegn helfen auch keine Dumpinpreise.

  • S
    Sinon

    Warum in drei Teufels Namen muss man sich das Betreiben einer Buslinie genehmigen lassen? Wenn ein Busunternehmen von A nach B kurven will, soll es das gefälligst tun! Ich habe den Artikel so verstanden, dass hier ein Beförderungsmonopol aufrecht erhalten werden soll. Die Frage ist: Mit welcher Rechtfertigung?