Kommentar Busse und Bahn: Konkurrenz für die Schiene

Reisende können sich freuen, denn demnächst dürfen Busreisen in Konkurrenz zur Bahn angeboten werden. Doch das reicht noch nicht, auch das Personenbeförderungsgesetz muss geändert werden.

Die Verbraucher können sich freuen. Künftig dürfen Busunternehmer auch dann einen Linienverkehr zwischen zwei deutschen Städten anbieten, wenn die Bahn die gleiche Strecke bedient. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Auflage für die Busunternehmen lautet aber: Der Fahrpreis muss deutlich unter dem der Bahn liegen.

Wer demnächst also durch die Republik reisen will, hat die Chance auf ein zusätzliches Angebot. Das ist zu begrüßen, zumal in diesem Falle die Möglichkeit besteht, billiger ans Ziel zu kommen. Die Ökologie bleibt dabei nicht auf der Strecke, denn eine Fahrt in einem Reisebus ist nach Berechnungen des Umweltbundesamtes sogar klimafreundlicher als die Bahnfahrt - wenn der Bus voll besetzt ist.

Doch damit ist zu rechnen, die Nachfrage nach preisgünstiger Mobilität ist allemal vorhanden. Und Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass der Bahnverkehr unter der Konkurrenz durch Busse nicht leiden muss. Es steigen vor allem die älteren und sparsamen Nichtbahnfahrer in die Omnibusse, die bislang das eigene Auto oder die Mitfahrzentralen genutzt haben.

Doch das Urteil hat einen Haken: es bewegt sich noch immer in dem Rahmen eines Gesetzes, mit dem seit den 30er Jahren die Bahn geschützt wird. Das hat das Unternehmen im Übrigen nicht davon abgehalten, viele Nebenstrecken stillzulegen und selber einen Busdienst anzubieten.

Doch das Gesetz wurde nicht angefasst. Dabei benachteiligt es klar diejenigen, die ohne eigenes Auto leben, gegenüber den Autofahrern. Oder wurde irgendeine Straße schon einmal nicht gebaut, weil sie parallel zur Bahn verlief? Das Personenbeförderungsgesetz muss also geändert werden. Das war mal ein erklärtes Ziel der schwarz-gelben Bundesregierung. Es ist an der Zeit, sie daran zu erinnern.

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