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Entscheidung des US Supreme CourtHinrichtungen in Arkansas blockiert

Kurz vor zwei geplanten Hinrichtungen in Arkansas setzte der Oberste Gerichtshof der USA diese aus. Die Generalstaatsanwältin des Bundestaats ist enttäuscht.

In den USA werden die tödlichen Substanzen für die Giftspritzen knapp Foto: dpa

Washington/Little Rock afp/dpa/taz | Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine geplante Hinrichtungswelle im Bundesstaat Arkansas vorerst gestoppt. Kurz vor der geplanten Hinrichtung des Todeskandidaten Don Davis bestätigte der Supreme Court am Montag eine Entscheidung des Obersten Gerichts in Arkansas, das zwei noch für den Abend geplante Hinrichtungen ausgesetzt hatte. Arkansas' Generalstaatsanwältin hatte sich daraufhin an den Supreme Court gewandt. Sie forderte, zumindest an Davis‘ Hinrichtung festzuhalten.

Während die Strafvollzugsbehörden noch auf eine Entscheidung warteten, wurde Davis im Gefängnis bereits seine vermeintlich letzte Mahlzeit serviert: Brathähnchen, Brot, Bohnen, Kartoffelpüree und Erdbeerkuchen. Der Oberste Gerichtshof verhinderte die Vollstreckung des Todesurteils nun in letzter Minute.

Der republikanische Gouverneur von Arkansas, Asa Hutchinson, will bis Ende April eigentlich mindestens acht Häftlinge hinrichten lassen, weil das Haltbarkeitsdatum des bei Giftinjektionen verwendeten Mittels Midazolam abläuft. Nach dem 30. April kann der Bundesstaat vorerst keine Hinrichtungen mehr vornehmen.

Am Samstag setzte eine US-Bundesrichterin die geplanten Hinrichtungen jedoch aus. Das zuständige Berufungsgericht kippte ihre Entscheidung am Montag. Das Oberste Gericht in Arkansas und der Oberste Gerichtshof der USA bestätigten die Entscheidung nun wieder.

Arkansas' Generalstaatsanwältin Leslie Rutledge äußerte sich enttäuscht über die Aussetzung der Hinrichtung Davis‘. Sie werde aber weiter auf alle rechtlichen Herausforderungen antworten, die Häftlinge vorbrächten. „Die Familien haben schon zu lange auf Gerechtigkeit gewartet, und ich werde damit fortfahren, dies zu meiner Priorität zu machen“, twitterte sie.

In den USA werden die tödlichen Substanzen für die Giftspritzen knapp, weil sich viele europäische Pharmafirmen weigern, den US-Behörden Nachschub zu liefern. Midazolam steht bereits seit langem in der Kritik, weil es offenbar nicht stark genug ist, um Schmerzen der Todeskandidaten zu vermeiden.

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1 Kommentar

 / 
  • 9G
    9076 (Profil gelöscht)

    "Midazolam steht bereits seit langem in der Kritik, weil es offenbar nicht stark genug ist, um Schmerzen der Todeskandidaten zu vermeiden".

     

    Ein Benzodiazepin, wie Midazolam hat KEINE schmerzstillende (analgetische) Wirkung, sondern eine relative kurzwirksame sedierende Wirkung.

     

    Die "Todesspritze" besteht aus Kaliumchlorid (bewirkt Herzrhythmusstörungen, später Herzstillstand), einem Narkotikum wie Trapanal, oder einem Sedativum wie Midazolam.

    Langwirksame Muskelrelaxantien, z.B. Pancuronium bewirken eine Unterbrechung der neuromuskulären Übertragung was mit Versagen der Atemmuskulatur einhergeht. Mindestens zwei der drei Medikamente brennen höllisch bei falsch plaziertem Venezugang und verzögern den Sterbeprozess.