Entscheidung des EuGH: Italien bleibt für Dublin-Geflüchtete zuständig
Seit zwei Jahren weigert sich die Meloni-Regierung, Geflüchtete zurückzunehmen. Doch Deutschland wird dadurch nicht für Dublin-Flüchtlinge zuständig.
Nach der Dublin-III-Verordnung muss in der Regel der EU-Staat ein Asylverfahren durchführen, in dem ein Flüchtling erstmals EU-Boden betrat. Als die rechte Regierung von Giorgia Meloni in Italien ins Amt kam, kündigte sie im Dezember 2022 gleich an, dass Italien wegen Überlastung keine Flüchtlinge mehr aus anderen EU-Staaten zurücknehmen wird.
Dennoch wurden Asylanträge in Deutschland weiterhin als unzulässig abgelehnt, wenn sich herausstellte, dass der Flüchtling zuvor in Italien war. Das Oberverwaltungsgericht Münster wollte nun vom EuGH wissen, ob dies nicht eine systemische Schwachstelle des italienischen Asylsystems ist, sodass sofort Deutschland für das Asylverfahren zuständig wäre.
Der EuGH verneinte dies. Nur systemische Schwachstellen, die zu menschenunwürdiger Behandlung oder Verelendung führen, lassen das Asylverfahren sofort übergehen. Die bloße Verweigerung der Nicht-Rücknahme genüge nicht, so der EuGH.
Nach Informationen von Pro Asyl erhalten diese Flüchtlinge dennoch ein Asylverfahren in Deutschland, wenn binnen sechs Monaten keine Überstellung nach Italien möglich ist. Dann geht die Zuständigkeit nach den Dublin-Regeln doch auf Deutschland über. Eigentlich müsste die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einleiten. Bisher hat sie darauf aber verzichtet, wohl um Giorgia Meloni nicht zu verärgern.
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