Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Keine Gebühr für Verbraucherkredite
Teures Urteil für Banken: Gebühren für Verbraucherkredite sind nicht rechtens, sagt der Bundesgerichtshof. Damit müssen die Geldhäuser Millionen zurückzahlen.
KARLSRUHE dpa/rtr | Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen. Entsprechende Klauseln in den Kreditverträgen seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. Eine solche Gebühr, die beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet wird, benachteilige die Kunden unangemessen. Das oberste Gericht gab zwei Klägern recht, die gegen Postbank und National-Bank vorgegangen waren.
Konkret prüfte der BGH Vertragsklauseln, nach denen Verbraucher für ihren Kredit nicht nur Zinsen zahlen müssen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt.
Die Postbank hatte dem jetzt klagenden Kunden für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von mehr als 49.100 Euro eine Gebühr von 1200 Euro berechnet. Der Kunde hatte den Darlehensvertrag 2012 online aufgenommen. Viele Banken berechnen bei der Vergabe eines Konsumkredits zusätzlich zu den Zinsen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von ein bis drei Prozent der Kreditsumme. Sie begründen das mit dem Beratungsaufwand und mit der Prüfung der Kreditwürdigkeit.
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden wollte die Vertragsklauseln mit einer Klage gegen die National-Bank generell verbieten lassen.
Das Urteil dürfte Signalwirkung für zahlreiche anhängige Fälle haben. Tausende Kreditnehmer können nun gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Zahlreiche Vorinstanzen hatten bislang zugunsten der Verbraucher entschieden. Was fehlte, war ein höchstrichterliches Grundsatzurteil.
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