Entschädigung für Bahnkunden: Eine Frage der Zeit
Ausreden zählen nicht: Hat ein Zug Verspätung, muss die Bahn den Fahrpreis auch bei höherer Gewalt erstatten. Das entschied der Europäische Gerichtshof.
LUXEMBURG/BERLIN afp/dpa | Die Eisenbahnunternehmen Europas müssen ihren Kunden bei Verspätungen auch dann Fahrpreise teilweise erstatten, wenn höhere Gewalt wie etwa Unwetter oder Erdrutsche der Grund der Verspätung sind. Reisende haben damit je nach Verspätung Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Fahrpreise von bis zu 50 Prozent, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied. (Az: C-509/11).
Das Urteil betrifft europaweit alle Bahnunternehmen. Klauseln in ihren Beförderungsbedingungen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, sind demnach ungültig. Die Erstattungspflicht gilt nicht für Verspätungen im Flug-, Schiffs-, oder Omnibusfernverkehr.
Die Deutsche Bahn reagierte positiv auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Man werde die Entscheidung vom Donnerstag unverzüglich in die Tat umsetzen, sagte eine Unternehmenssprecherin in Berlin.
Mit dem Urteil des Luxemburger Gerichts sei „Rechtssicherheit in einer für die Verbraucher und für die Eisenbahnen wichtigen Rechtsfrage geschaffen worden“. Die Deutsche Bahn habe aber schon in der Vergangenheit von der Möglichkeit, sich auf einen solchen Haftungsausschluss zu berufen, im Sinne der Kunden „eher zurückhaltend Gebrauch gemacht“, fügte die Sprecherin hinzu.
Der Fahrgastverband Pro Bahn stellte fest, das Urteil habe sämtlichen Überlegungen, wo höhere Gewalt anfängt oder aufhört, die Grundlage entzogen. „Für den Fahrgast zählt die Verspätung, nicht der Versuch des Beförderers, sich eventuell von seiner gesetzlichen Entschädigungspflicht zu befreien“, sagte Pro-Bahn-Sprecher Gerd Aschoff.
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