Enteigung von Wohnungsunternehmen: „Gewissenhaft prüfen“
Die Grünen wollen eine „angemessene“ Beteiligung der Enteignungs-Initiative an der Senats-Kommission, die ein Gesetz ausarbeiten soll.
Weiter erklärte sie: „Alle drei Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, dass wir diese Expertenkommission einsetzen, um sehr ernsthaft und gewissenhaft zu prüfen, nicht nur, ob grundsätzlich der Artikel 15 Grundgesetz anwendbar wäre, sondern auch, wie das aussehen könnte. Und das werden wir gemeinsam tun.“
Beim Volksentscheid parallel zur Abgeordnetenhauswahl am 26. September hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin gestimmt. Die Hoffnung ist, dass durch diese Vergesellschaftung gegen finanzielle Entschädigung der Anstieg der Mieten gestoppt oder gebremst werden kann. Der Senat hat sich darauf verständigt, die Kommission bis Ende März einzusetzen. Nach einem Jahr soll sie eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorlegen.
Die Forderung der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, 59 Prozent der Kommissionsmitglieder vorschlagen zu dürfen, ist aus Sicht der Senatorin falsch. „Die Initiative muss dabei angemessen vertreten sein und muss auch ihre Expertinnen und Experten schicken können“, sagte die Grünen-Politikerin. „Aber die geforderten 59 Prozent Besetzungsmehrheit für die Initiative in der Senatskommission halte ich sachlich nicht für begründbar.“ Denn letztendlich sei der Auftrag des Volksentscheids, dass es der Senat sei, der einen Weg finden müsse, wie er mit dem Ergebnis des Volksentscheids umgeht.
Ähnlich hatte sich der zuständige Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel im taz-Interview geäußert und die Forderung nach einer Mehrheit der von der Initiativen benannten Vertreter*innen zurückgewiesen: „Es geht in der Kommission nicht um Kampfabstimmungen, sondern um die fachliche Klärung, ob Enteignungen verfassungskonform sind.“
Jarasch stimmte für den Volksentscheid
„Wir Grüne haben immer gesagt, dass wir alle Mittel nutzen wollen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und dass die Vergesellschaftung nur das letzte dieser Mittel sein kann“, erklärte Jarasch. „Obwohl Vergesellschaftung nur Ultima Ratio sein kann, habe ich beim Volksentscheid mit Ja gestimmt und von Anfang an klargestellt, warum: Weil ich glaube, dass es Druck zumindest auf einen Teil der Wohnungswirtschaft braucht, um zu mehr dauerhaft bezahlbaren Wohnungen zu kommen.“
Die Probe aufs Exempel könne das vom Senat auf den Weg gebrachte Bündnis für Neubau und bezahlbares Wohnen jetzt erbringen. „Es kann beweisen, dass es auch ohne Vergesellschaftung möglich ist, für dauerhaft bezahlbare Mieten und genügend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.“
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