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Engagement für FlüchtlingeVerwurzelung mit Hindernissen

Der Härtefallantrag einer Familie wird abgelehnt, weil sie angeblich keine Integrationsbemühungen zeigt. Das stimmt nicht, sagen Unterstützer*innen.

Deutsch lernen gilt als oberste Integrationspflicht. In der Pandemie ist das aber noch schwieriger Foto: dpa

Berlin taz | Wie bemisst man Integration? Wie soll eine alleinerziehende Mutter dreier Kinder erfolgreich einen Sprachkurs abschließen mitten in der Pandemie? Wie soll man heimisch werden, wenn man andauernd umziehen muss? Wie kann man eine Frau in ein Land abschieben, in dem ihre Kinder durch Blutrache bedroht sind?

Der Fall der Familie Llapushi aus Albanien bewegt gerade viele Menschen in dieser Stadt. Einige Dutzend Bür­ge­r*in­nen haben Briefe an Innensenator Andreas Geisel (SPD) geschrieben, der es trotz einhelligen Votums der Härtefallkommission abgelehnt hat, der Familie aus humanitären Gründen Aufenthalt zu gewähren. Eine Un­ter­stüt­ze­r*in­nen­grup­pe hat eine Webseite eingerichtet (bleiberechtllapushi.wordpress.com), um über Brunilda Llapushi und ihre Kinder sowie den Fortgang der Bleiberechts-Kampagne zu berichten.

Monika Kadur, die seit Jahrzehnten in der Flüchtlingshilfe tätig ist und den Fall in die Härtefallkommission einbrachte, hat Anfang der Woche gegen Geisels Ablehnung remonstriert, also Einwände vorgebracht, um ihn doch noch umzustimmen. Für sie bestehe kein Zweifel, dass es sich hier um einen berechtigten Härtefall handelt, so Kadur zur taz. „Die Frau wurde von Kindheit an von Gewalt verfolgt.“

Brunilda Llapushi wurde seit ihrem 11. Lebensjahr von der Mutter missbraucht, mit 14 zur Heirat gezwungen. So erzählt es ihre Freundin Courtney O’Connell, die drei Jahre lang Kinder- und Jugendbetreuerin in einer Gemeinschaftsunterkunft in Karow war, wo sie Llapushi kennenlernte. „Brunilda hat schnell Englisch gelernt, so konnten wir uns unterhalten, auch ihre Kinder waren sehr aufgeschlossen.“ Aus dem Betreuungsverhältnis sei bald Freundschaft geworden, sagt O’Connell, die sich seit 2015 mit ihrem Verein „Schön dass Ihr da seid!“ für Flüchtlinge engagiert und nun die Kampagne für die Llapushis organisiert.

Sohn mit Blutrache gedroht

2006, mit 17 Jahren, zog Llapushi mit ihrem Mann nach Griechenland, brachte drei Kinder zur Welt. Mutter und Kinder seien wiederholt physischer Gewalt durch den Mann ausgesetzt gewesen, so O’Connell. 2015 ermordete der Ehemann einen Mann. Brunilda kooperierte mit der Polizei, sodass ihr Mann verhaftet werden konnte, aber die Familie des Mordopfers drohte ihrer Familie, vor allem dem Sohn, mit Blutrache.

„Brunilda hatte in Griechenland Aufenthaltsrecht und Arbeit, sie wollte dort nicht weg! Aber sie mussten fliehen, weil ihre Kinder wiederholt auf dem Schulweg verfolgt wurden, sie selbst wurde verprügelt“, erzählt O’Connell. Sie sei nach Deutschland geflohen, „weil sie dachte, dass dieses Land die Menschenrechte respektiert und eine Infrastruktur hat, die einer alleinerziehende Frau mit drei Kindern unter 12 Schutz bieten kann“.

Im Juni 2019 kam die Familie über Frankfurt/Main nach Berlin. Seither musste sie fünf Mal umziehen, vom Ankunftszentrum in Reinickendorf nach Kreuzberg, wo die Kinder eingeschult wurden, dann nach Lichtenberg, schließlich nach Karow, wo sie 14 Monate bleiben konnten. „Die Kinder fuhren Monate lang weiter nach Kreuzberg, weil sie die Schule dort so geliebt haben“, erzählt O’Connell, schließlich seien sie aber doch umgemeldet worden.

In Karow sei die Familie „sehr gut integriert“ gewesen, habe sich mit anderen Familien befreundet und die sozialen Angebote – von Ausflügen über Computerkurse bis zum Frauen- und Sprachcafé – sehr begeistert wahrgenommen. Auch lernte Brunilda einen neuen Mann kennen, der ihren Kindern, so O’Connell, „wie ein Vater ist und der Familie eine nie dagewesene Stabilität gibt“.

Homeschooling im Container

„Sie waren sehr glücklich“, erzählt die US-Amerikanerin. Aber dann wurde das Heim geschlossen, fast alle Familien kamen in ein neues Heim nach Weißensee, nur die Llapushis nicht, sie mussten nach Hohenschönhausen. Für die Kinder ein Schlag, so O’Connell, „sie vermissten ihre Freunde und sollten wieder die Schule wechseln“.

Dazu kam der Lockdown ab März 2020: Brunildas Deutschkurs, in dem sie laut ihrer Freundin schnell Fortschritte machte, brach ab, die Kinder mussten ins Homeschooling, was in einem Container mit einer Wohnfläche von 15 Quadratmeter wirklich eine Herausforderung sei, betont O’Connell. „Trotzdem hat die älteste Tochter Risida die Deutschabschlussprüfungen der Willkommensklasse bestanden“, erzählt sie.

Doch in der Zwischenzeit wurde der Asylantrag von Brunilda Llapushi abgelehnt. Albanien gilt als „sicheres“ Herkunftsland, da haben Anträge so gut wie keine Chance. Ihre Geschichte sei nicht geglaubt worden, sagt Monika Kadur. „Dabei ist Blutrache eine gängige Form der Auseinandersetzung in Albanien, und die Behörden sind offenbar machtlos dagegen.“

Für Llapushi, die unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet mit extremen depressiven Episoden und deswegen in Therapie ist, ein harter Schlag. Zumal ihr Freund Aaron, von dem sie inzwischen ein Kind erwartet, selber nur eine Duldung hat und die Familie bei einer Abschiebung nicht begleiten könnte.

Unrealistische Forderung

O’Connell und andere Un­ter­stüt­ze­r*in­nen reichten im Oktober eine Petition im Abgeordnetenhaus ein, als die abgelehnt wurde, stellte Kadur den Härtefallantrag. Den lehnte Geisel am 8. Februar ab. Begründung: „Die psychisch kranke, erneut schwangere Mutter von 3 minderjährigen Kindern hat während ihres sehr kurzen Aufenthalts von 1 ½ Jahren im Bundesgebiet keine Integrationsbemühungen oder auch nur -ansätze nachweisen können.“ Wegen der kurzen Zeit habe auch keine „Verwurzelung der Kinder“ stattgefunden.

Eine „Beleidigung“ sei diese Antwort, findet O’Connell. Die Familie habe trotz aller Widrigkeiten mit ständigen Umzügen, Schulwechseln und Lockdown „sehr viel erreicht“, die Kinder gingen mit Erfolg zur Schule, die Mutter besuche einen Sprachkurs, sei Mitglied einer Kirchengemeinde geworden, helfe, wo sie könne. Sie fragt: „Mit welchem Maßstab wird Integration gemessen? Die Familie will Teil dieser Gesellschaft sein, warum lässt man sie nicht?“

Auch Kadur findet Geisels Argument „unrealistisch“, wie sie sagt. „Integrationsbemühungen bedeutet nach deutschem Maßstab dokumentierte Bemühungen, also ein Sprachkurs-Zertifikat. Aber wie hätte sie das erreichen können?“ Die Kurse seien ja zwischenzeitlich geschlossen gewesen, zudem habe Brunilda nur wenige Jahre Schulbildung genossen. „Aber laut ihrer Lehrerin versucht sie sehr engagiert zu lernen.“

Auch die Kinder, findet Kadur, „haben gut eingeschlagen in der Schule trotz der vielen Wechsel und damit hohe Anpassungsfähigkeit und Flexibilität gezeigt“. Zudem habe die Familie trotz ihrer relativ kurzen Zeit in Berlin offenkundig viele Freunde und Unterstützer gefunden, die sich für ihr Bleiben engagieren. „Das sollte auch zu denken geben.“

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1 Kommentar

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  • Klingt für mich schon sehr nach einem echten Härtefall, auch wenn der Artikel offenbar etwas einseitig recherchiert ist. Befragt wurden nur die Unterstützer der Betroffenen, nicht die Gegenseite. Aber ich verstehe auch die deutschen Behörden nicht: Warum nach Albanien abschieben? Die Betroffene hat eine zweite Heimat - in einem EU-Land, sogar dem Mutterland der Demokratie!

    Die Geschichte mit der Blutrache in Albanien hört man immer wieder. Andererseits: Kam denn ein Umzug innerhalb Griechenlands nicht in Betracht? Nach 13 Jahren Aufenthalt in Griechenland wäre es so wesentlich leichter gewesen, wieder Fuß zu fassen, z.B. weil man schon die Sprache spricht.