piwik no script img

Energiewende vorm VerfassungsgerichtUnzulässige Beschwerden

Eine Papierfabrik hatte dagegen geklagt, dass die Netzagentur Zugriff auf das hauseigene Kraftwerk hat. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders.

Wer hier einspeist kann (zumindest theoretisch) von der Netzagentur abgeschaltet werden Bild: dpa

KARLSRUHE/BERLIN taz | Wenige Stunden vor dem Energiegipfel im Kanzleramt hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Teil des Energiewende-Pakets abgewiesen.

Eine Papierfabrik aus dem niedersächsischen Varel, die mit einem eigenen Kraftwerk Strom produziert, hatte gegen das Energiewirtschaftsgesetz geklagt. Begründung: Sie fürchte um Ausfälle bei der Papierherstellung.

Das Gesetz sieht vor, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber grundsätzlich ohne Rücksprache Kraftwerke an- oder abschalten dürfen, um die Netze zu stabilisieren. Das kann nötig werden, wenn zu viel oder zu wenig Strom eingespeist wird, da etwa Wind- und Solarenergie wetterabhängig sind. Das Unternehmen habe nicht ausreichend begründet, dass es durch die Regelung „gegenwärtig und unmittelbar“ betroffen sei, urteilten die Karlsruher Richter.

Bei taz-Recherchen zu Anfang des Jahres war kein einziger Fall bekannt gewesen, in dem die Übertragungsnetzbetreiber tatsächlich ein Kraftwerk abgeschaltet hätten, das zu einem produzierenden Unternehmen gehört.

Das Energiewirtschaftsgesetz gehört neben dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu den tragenden Elementen der Energiewende. Wenn am Dienstagabend Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit den Ministerpräsidenten der Länder sowie dem Vorsitzenden der Bundesnetzagentur zusammentreffen, steht vor allem die Reform der Ökostromförderung, also des EEG auf dem Plan. (Mit Material von dpa)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!