Energieversorgung: Der Gasag wird eingeheizt

Berlins Gasversorger muss laut Gerichtsbeschluss die Kalkulationen für sämtliche Gastarife offen legen. Verbraucher freuen sich über mehr Transparenz .

Das Gas kommt aus dem Hahn, aber zu welchem Preis Bild: dpa

Der Auftritt des Richters war kurz und folgenreich. "Die Gasag wird aufgefordert, ihre Preiskalkulationen darzulegen", verkündete der Vorsitzende Richter am Kammergericht. Innerhalb eines Monats muss Berlins größter Gasversorger im Detail begründen, warum er seine Preise im Jahr 2005 um mehr als 10 Prozent erhöht hatte. Damit bekommen auch Verbraucherschützer erstmals Einblick in die umstrittene Kalkulation des Gaslieferanten.

Zum 1. Oktober 2005 hatte die Gasag die Tarife für ihre 700.000 Kunden um durchschnittlich 10,9 Prozent erhöht, zum 1. Januar 2006 um weitere acht bis zwölf Prozent. Begründet wurde der Aufschlag mit dem gestiegenen Ölpreis, an dem der Gaspreis sich orientiert. 38 Kunden waren daraufhin vor Gericht gezogen. Unterstützt von der Verbraucherzentrale reichten sie eine Sammelklage ein. Mit Erfolg: Im Juli 2006 erklärte das Landgericht die Preiserhöhung bei allen Kunden, die das Gas nicht nur zum Kochen nutzen, für unwirksam. Die Gasag habe ihre Preiserhöhung nur in schlimmsten Bürokratendeutsch begründet. Das sei für die Kunden unverständlich und somit ein Verstoß gegen das Transparenzgebot, urteilte das Landgericht.

Die Gasag ging jedoch in Berufung. Nun muss das Kammergericht entscheiden. Anders als in erster Instanz gehen die Richter diesmal auch der Frage nach, ob die sprachlich unverständliche Preiserhöhung wenigstens wirtschaftlich plausibel war. Dafür will das Gericht detaillierte Zahlen. Die Gasag soll nicht nur für die fünf Tarife Vario 1 und 2, Aktiv, sowie Fix 1 und 2 sämtliche "den Preis beeinflussenden Faktoren und deren Gewichtung" nennen, sondern auch das Maß der Kostenveränderung für jeden einzelnen Faktor. Schließlich muss sie anhand dieser Zahlen ihre Tariferhöhung erläutern.

Gasag-Sprecher Klaus Haschker ließ in einer ersten Reaktion keinen Zweifel daran, dass sein Unternehmen der Auflage des Gerichts nachkommen werde. Die Gasag sei seit längerem bereit, sämtliche Daten offenzulegen, sagte Haschker. Allerdings nur vor Gericht, nicht in der Öffentlichkeit. Denn darin sähe man einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der Konkurrenz.

Jürgen Keßler, Vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, sieht hingegen die Konkurrenz im Nachteil, weil die Gasag Dank ihres Leitungsnetzes eine marktbeherrschende Stellung habe. Der Gerichtsbeschluss sei zwar "mit Sicherheit ein Erfolg für die Verbraucher", so Keßler. "Er hilft uns aber nur ein bisschen weiter". Für die Kläger könnte er sich sogar negativ auswirken. Denn es ist durchaus möglich, dass das Gericht die detaillierte Gasag-Kalkulation für plausibel hält - und die Klage abweist.

Eine Entscheidung des Kammergerichts wird nicht vor Mai fallen. Und bei einer erneuten Niederlage will die Gasag auf jeden Fall vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Sicher ist nur eins: Selbst wenn die Preiserhöhung auch in letzter Instanz für rechtswidrig erklärt würde, müsste die Gasag nur den 38 Klägern das Geld zurückzahlen. Zwar hätten dann rund 340.000 weitere Kunden zuviel gezahlt, aber allenfalls ein moralisches Recht auf Erstattung, weiß Keßler. Ihr Rechtsanspruch sei längst verjährt.

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