Empfehlungen des Wissenschaftsrates: Fakten anstatt Falschinformationen
Das Positionspapier zur Wissenschaftskommunikation ist enttäuschend. Dabei ist es notwendiger denn je, die Fakten von Fake News zu trennen.
So weist das ranghöchste Beratungsgremium für die Wissenschaftspolitik von Bund und Ländern in seiner 97 Seiten umfassenden Stellungnahme darauf hin, dass die digitale Transformation des Mediensystems in Deutschland nicht nur die Möglichkeiten der Wissenschaft verändert hat, mit der Gesellschaft in Verbindung und kommunikativen Austausch zu treten, sondern auch problematische demokratiepolitische Folgewirkungen hervorgerufen hat.
Ein eigenes Kapitel ist dem „Strukturwandel der öffentlichen Kommunikation“ gewidmet, der stark vom Vordringen der sozialen Medien geprägt ist. Auswirkungen sind nicht nur die ökonomische Bedrohung der herkömmlichen analogen Massenmedien und auf digitalen Plattformen mit algorithmisch gesteuerter Information das Entstehen von „Filterblasen“, die zu einer Spaltung der Gesellschaft führen.
„Auf gesellschaftlicher Ebene kann die selektive Rezeption von Informationen dazu führen, dass sich in fragmentierten Teilöffentlichkeiten Vorurteile verfestigen, Einstellungen radikalisieren und Auseinandersetzungen polarisieren“, stellt der Wissenschaftsrat fest. „Mit zunehmender Dringlichkeit stellt sich daher auf nationaler und internationaler Ebene die Frage, mit welchen medienrechtlichen Instrumenten die Macht privater digitaler Plattformen so beschränkt werden kann, dass die demokratische Öffentlichkeit gestärkt wird“. Eine bemerkenswert kritische Äußerung für ein Gremium, das zur Hälfte aus Wissenschaftlern und aus Vertretern der Wissenschaftspolitik besetzt ist.
Zu einer konkreten Empfehlung hat sich der Wissenschaftsrat allerdings nicht vorgewagt. „Die Bearbeitung übergeordneter Fragen von Medien- und Demokratiesicherung sollte Gegenstand weiterer wissenschaftlicher wie politischer Beratungen sein, da allein auf die Wissenschaft beschränkte Maßnahmen eine erfolgreiche Wissenschaftskommunikation auf Dauer kaum sicherstellen können“, heißt es entschuldigend.
Empfehlungen nicht umgesetzt
Dazu muss man wissen, dass die Debatte vor vier Jahren schon weiter war. 2017 legten die deutschen Wissenschaftsakademien, unter ihnen Acatech und die Leopoldina, Empfehlungen für den Bereich „Wissenschaft, Öffentlichkeit, Medien“ (WÖM) vor. Schon damals wurde für medienrechtliche Eingriffe plädiert: „In die Regulierung sind auch Plattformen für Social Media einzubeziehen, da sie relevant für die demokratische Öffentlichkeit sind (Meinungsmacht)“, lautete die Forderung. Eine dafür vorgeschlagene Expertengruppe wurde aber nie eingesetzt.
Auch bei der Bewertung des Wissenschaftsjournalismus hat der Wissenschaftsrat nichts Neues zu bieten. Konstatiert wird das bekannte Auseinanderdriften von PR und Journalismus. „Während wissenschaftliche Einrichtungen ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in den vergangenen Jahren ausgebaut und professionalisiert haben, ist der Wissenschaftsjournalismus von Einsparmaßnahmen vor allem im Bereich der Printmedien bedroht“, wird festgestellt. Und weiter: „Diese Verschiebung des Kräfteverhältnisses, die durch die Covid-19-Pandemie beschleunigt wurde, ist weder im Interesse des Wissenschaftssystems noch der Wissenschaftspolitik.“
Es könne nämlich, so die Begründung, in der Wissenschaftskommunikation „nicht auf eine unabhängige Instanz verzichtet werden, die zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit vermittelt“ und Entwicklungen in der Wissenschaft „auch kritisch begleitet“. Bei solcher Relevanz des Wissenschaftsjournalismus könne darum „nicht nur auf kommerzielle Geschäftsmodelle vertraut“ werden, sondern nötig seien „ergänzend öffentliche Mittel“.
An dieser Stelle könnte es interessant werden im Ratspapier, aber es folgen nur kleinteilige Vorschläge, auf die auch schon die Expertengruppe factorywisskomm von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek in diesem Sommer gekommen war. Darunter die Förderung von Rechercheverbünden, die Stärkung des datenbasierten Journalismus und die Erweiterung fachlicher Orientierungen.
Zur Erinnerung: Die WÖM-Gruppe der Akademien war 2017 bereits weiter. Sie empfahl den „Aufbau einer redaktionell unabhängigen bundesweiten Wissenschaftskommunikations- und Informationsplattform, deren Inhalte für ein breites Publikum verständlich sind“. Die journalistisch besetzte Redaktion dieser Internetplattform müsse „staats- und wissenschaftsorganisationsfern institutionalisiert unter einem Herausgebergremium arbeiten können“. Auch diese Idee einer grundlegend neuen Publikationsstruktur im Internetzeitalter wurde von niemand aufgegriffen. Inzwischen gibt es allerdings auch Anzeichen dafür, dass sich eine solche Plattform aus dem Webangebot des öffentlich-rechtlichen Wissenkanals „ARD-alpha“ bilden könnte.
Weil für solche Plattformen oder andere journalistische Publikationsformate größere finanzielle Räder zu drehen wären, richtet der Wissenschaftsrat an den Bund und die Länder die Empfehlung, „verfassungskonforme Möglichkeiten der Ausgestaltung von Förderstrukturen für Qualitätsjournalismus zu prüfen“.
Auch hier tritt das Beratungsgremium auf der Stelle, statt einen Schritt nach vorne zu machen. Denn die dahinterstehende Befürchtung, eine öffentliche Presseförderung stehe im Widerspruch zur Pressefreiheit im Grundgesetz und mache Presse unfrei – ein Standard-Argument von Ministerin Karliczek bis zuletzt –, gilt aus juristischer Sicht als gegenstandslos.
So gelangt ein Gutachten des Gießener Verfassungsrechtlers Steffen Augsberg zu dem Ergebnis: „Die staatliche Förderung des Wissenschaftsjournalismus ist verfassungskonform“. Laut Augsberg wäre eine staatliche Förderung „dann begründet, wenn das privatwirtschaftliche Refinanzierungsmodell des Wissenschaftsjournalismus derart beschädigt ist, dass substanzielle Verluste bei Qualität und Ausmaß hochwertiger Wissenschaftsberichterstattung drohen“.
Desinformation ist kein neues Phänomen
Diese Sachlage ist aus Sicht des Berufsverbands der Wissenschaftsjournalisten, der Wissenschaftspressekonferenz (WPK) inzwischen längst eingetreten, weshalb sie das Gutachten im Frühjahr in Auftrag gegeben hatte.
Nicht ausgeschlossen, dass von dem Förderregen – wenn er denn kommt – auch wissenschaftsjournalistische Graswurzelprojekte profitieren können. Ihnen zollt der Wissenschaftsrat in seinem Papier durchaus Respekt, wenn er auf eine der Grundfunktionen von Journalismus zu sprechen kommt, nämlich die Fähigkeit, Fakten von Falschinformation zu trennen. Diese Kompetenz ist in der neuen Mediensituation aber immer schwerer zur Geltung zu bringen.
„Das Phänomen der Desinformation ist nicht neu“, schreibt der Wissenschaftsrat, „erreicht aber durch digitale Plattformen, insbesondere über Social Media, eine massive Verstärkung und zuvor nicht gekannte Verbreitung“. In der Covid-19-Pandemie habe sich gezeigt, „welche Persistenz Falschinformationen in einem labilen journalistischen Medienumfeld entwickeln“ und wie deren „nahezu ungebremste digitale Verbreitung im Internet beziehungsweise den Social Media die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen“ können. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Rat, „Initiativen und Einrichtungen, die neue Finanzierungsmodelle für einen unabhängigen Online-Qualitätsjournalismus erproben und digitale Innovationen entwickeln, besonders anzuerkennen“.
Aber wie? Vielleicht hat die neue Bundesregierung die Antwort.
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