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Elya Maurice Conrad Änder StudiesBetroffene von Hass im Netz sollen nicht zahlen müssen, um herauszufinden, wer ihnen mit dem Tod droht. Sie haben Anspruch auf die Daten der Täter!

Mit Hass im Netz kenne ich mich aus. Manchmal äußert er sich queerfeindlich, manchmal ist er einfach nur plump. Man stumpft ab. Aber wenn mir jemand über Monate hinweg schreibt, dass er mich finden, vergewaltigen und mir die Augen ausstechen will, dann macht das etwas mit mir. Das und Grausameres hat mir ein Mann, nennen wir ihn Thomas, im letzten Jahr wiederholt per Direktnachricht auf Instagram geschrieben. „Beim nächsten Mal Zyklon B“, lautete eine der Nachrichten. Das Giftgas wurde im Natio­nalsozialismus für den Massenmord in Vernichtungslagern eingesetzt. Dieses Mal dachte ich mir: „Dich krieg ich dran.“ In den Monaten, die kamen, stellte ich erst Strafanzeige und begann dann zu klagen. Weil ich mittlerweile wusste: Nur auf diesem Weg bekommt der Typ Konsequenzen zu spüren.

Strafanzeige gegen Leute wie Thomas habe ich nicht zum ersten Mal gestellt. Jedes Mal kam der Hater unbehelligt davon. „Ermittlungsverfahren eingestellt“, heißt es meist früher oder später. Begründung: Der Täter sei nicht zu finden. Auch bei Thomas kam dieser Moment. Es ist nicht leicht, Hasstäter auf Social Media aufzuspüren. Denn wer einen Instagram-Account anlegt, muss keine Adresse, noch nicht einmal zwingend eine Telefonnummer hinterlegen. Deshalb konnte Thomas sich jedes Mal, wenn ich ihn blockierte, einen neuen Account zulegen, von dem aus er mich dann erneut mit Gewaltfantasien beballerte. Das Einzige, was User tun können, ist, eine „Bestandsdatenauskunft“ einzufordern – und das ist nur über ein Gericht möglich, kostet also viel Geld. Rund 7.000 Euro habe ich in Thomas investiert, in Anwalts- und Gerichtskosten. Denn, wie gesagt: Ich hatte die Nase gestrichen voll. Auch deshalb studiere ich seit diesem Herbstsemester Jura, neben meinem Vollzeitjob.

Neulich abends schrieb mir mein Anwalt per Whatsapp: „Die Akte ist da.“ Ich sah, las und fluchte. „What the fuck?!?“, schrieb ich ihm zurück. Denn in der Akte war die Bestandsdatenauskunft von Meta enthalten – samt Telefonnummer des Täters. Anhand einer Telefonummer lässt sich auch der Vertragsnehmer herausfinden. Aber diesem Hinweis war niemand nachgegangen. Täter „nicht ermittelbar“ – das hieß offenbar: „Niemand hat ermittelt“.

Mein Anwalt schrieb der Staatsanwaltschaft und legte Beschwerde ein. Schließlich legte die Bundesnetzagentur die Identität hinter der Telefonnummer offen. Ich erfuhr: Thomas war bereits vorbestraft wegen Körperverletzung.

Im März ist die Verhandlung, dann muss Thomas vor Gericht erscheinen und sich verantworten. Bringt mir das was? Einerseits nein, denn das Geld, das ich eingesetzt habe, um ihn zu finden, werde ich vermutlich nicht wiedersehen. Aber ehrlich gesagt: Genugtuung ist auch was Schönes. Dieses eine Mal ist ein Arschloch nicht einfach so davongekommen.

Brauchen wir schärfere Gesetze, um Hass im Netz zu bekämpfen? Nein. Was Thomas mir schrieb, ist seit Jahrzehnten strafbar, § 241 StGB. Das Problem war nicht der fehlende Paragraf, sondern dass es niemanden gab, der sich die Mühe gemacht hat, einer vorhandenen Telefonnummer nachzugehen. Jedes neue Gesetz landet bei denselben überlasteten Dienststellen. Was fehlt, sind Ermittler*innen, die wissen, was man mit einer Bestandsdatenauskunft macht, und Zentralstellen für Hasskriminalität in jedem Bundesland. „Täter nicht ermittelbar“ sollte nur schreiben dürfen, wer in der Akte nachvollziehbar macht, was abgearbeitet wurde.

Täter nicht ermittelbar – das hieß offenbar: „Niemand hat ermittelt“

Ich will nicht erst Strafanzeige stellen und selbst viel Geld in die Hand nehmen müssen, um herauszufinden, wer mir mit Vergewaltigung droht. Denn ich, nicht der Täter, nicht die Plattform, muss zahlen, um an diese Information zu kommen. Das ist kein Rechtsanspruch, das ist eine Wette darauf, dass ich schon Ruhe geben werde. Was wir brauchen, ist ein echter zivilrechtlicher Anspruch: Wer Drohung und Account vorlegt, muss von der Plattform die Daten bekommen. Direkt, auf deren Kosten. Denn im Moment schützt das Gesetz die Anonymität von Thomas weit besser als mich. Bis ein Gesetz das ändert, bin ich mit meinem Jurastudium wahrscheinlich durch.

Elya Maurice Conrad, 26, ist Klimaaktivist*in, Rap­pe­r*in und Softwareentwickler*in.