piwik no script img

Einstimmiger Beschluss des BundestagsDas Ende des Routerzwangs

Dass Internetprovider die Hardware für den Netzzugang vorschreiben, schien lange selbstverständlich. Ein neues Gesetz soll den Nutzern mehr Freiheiten ermöglichen.

Viele Router sind hässlich und passen nicht zu den Gardinen. Bald herrscht endlich Wahlfreiheit. Foto: dpa

Berlin dpa | Internet-Provider in Deutschland können ihre Kunden nicht länger zwingen, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend einstimmig die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs.

Die Anbieter von Breitband-Internetanschlüssen schrieben ihren Kunden bislang vor, welche Router sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Sie definierten die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen. Das neue Gesetz definiert nun aber die Anschlussdose an der Wand als „Netzabschlusspunkt“. Es lässt damit den Kunden die freie Wahl, welchen Router sie benutzen möchten.

Wie heise.de berichtet, rechnen Sprecher der Unionsfraktion damit, dass das Gesetz zu einem erweiterten Angebot an Endgeräten und so zu einem „verstärkten Wettbewerbsdruck“ führen wird. Dies wirke „der Gefahr flächendeckender Sicherheitslücken“ entgegen und erhöhe den Verbraucher- und Datenschutz. Der grüne Netzexperte Konstantin von Notz begrüßte das Gesetz heise.de zufolge und nannte es angesichts anderer negativer netzpolitischer Ziele der Regierung einen „Lichtblick“.

Widerstand gegen die Neuregelung regt sich im Bundesrat, weil mehrere Kabelnetzbetreiber wie UnityMedia die Reform ablehnen. Die Länderkammer kann das Gesetz allerdings nicht stoppen, sondern allenfalls verzögern.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
  • Ich bin begeistert. Der Rest der Republik wird zunehmend dysfunktional, unerwünschte Großprojekte laufen aus dem Ruder, ich werde immer mehr entmündigt (z.B. GEZ), fast alles geht jetzt ohne Parlament, aber: ich darf jetzt den Router frei wählen und habe einen gewissen Spielraum beim Abschied aus dem Leben. Großartig!

  • "Das neue Gesetz definiert nun aber die Anschlussdose an der Wand als Netzabschlusspunkt“.

     

    Das war doch schon immer so. Gut, dass der Gesetzgeber das jetzt auch mal zur Kenntnis genommen hat. Strenggenommen ist schon am Übergang des Verteilerkasten im Keller zur TAL die Grenze des Providers erreicht.

     

    Es geht letztlich auch nicht nur um die Hardware ansich, sondern vor allem um die Zugangsdaten. Einige Provider weigern sich schlicht und ergreifend, die vollständigen Zugangsdaten zum Anschluss an die Kunden auszuhändigen und liefern stattdessen vorprogrammierte Router mit verschlüsselten Zugangsdaten. Ohne die Kenntnis dieser Zugangsdaten kann dann kein anderer Router an diesem Anschluss betrieben werden.

  • Widerstand gegen die Neuregelung regt sich im Bundesrat, weil mehrere Kabelnetzbetreiber wie UnityMedia die Reform ablehnen.

     

    Wusste nicht, dass Kabelnetzbetreiber auch im Bundesrat sitzen :D Nein im ernst, gibt es dazu Hintergründe?

    • @drago:

      Da zeigt sich eine gewisse Abhängigkeit der Länder und Kommunen von den Kabelnetzbetreibern. Länder und Kommunen verhandeln ja mit denen Sonderkonditionen für ihre eigene Kommunikation aus und fühlen sich dann dementsprechend diesem Betreiber verbunden. Im Bereich der Banken und Sparkassen, sind solche Verbandelungen noch weitreichender. Die machen auch offen Werbung für den Betreiber XY oder helfen etwa indirekt mit, offene Beträge von säumigen Kunden einzutreiben.