Einigung über neue Gema-Tarife: Mehr Rechtssicherheit für Partys
Die Gema und der Bundesverband der Musikveranstalter haben sich endlich auf neue Vergütungs-Regelungen geeinigt. Die Veranstalter zeigen sich zufrieden.
MÜNCHEN dpa | Nach monatelangen Verhandlungen um die urheberrechtliche Vergütung von Musik in Diskos, Bars, Kneipen und bei Einzelveranstaltungen ist eine Einigung erzielt worden. Die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag, wie beide Seiten am Mittwoch mitteilten. Die neuen Tarife gelten vom 1. Januar 2014 an. Konzerte sind nicht betroffen. Für sie gilt seit 2010 ein eigenständiger Tarif.
„Nach vielen Monaten voller Ungewissheit und Existenzängsten besteht nun endlich Rechts- und Planungssicherheit für tausende Musiknutzer“, sagte Ernst Fischer, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und Präsident des Dehoga-Bundesverbandes.
Die neuen Vereinbarungen führen in der Regel zu moderaten Erhöhungen, die zudem in einer Einführungsphase über mehrere Jahre abgefedert würden, wie es hieß. In vielen Fällen gebe es sogar deutliche Entlastungen, erläuterte die Bundesvereinigung. Das gelte auch für Clubs und Diskotheken, die in der Regel zwei Tage pro Woche geöffnet haben. Sie sollten nach dem ursprünglichen Modell sehr viel stärker belastet werden. Vielerorts waren deshalb Schließungen und ein Verlust an Veranstaltungskultur befürchtet worden.
„Clubs und Diskotheken standen vor existenzgefährdenden Erhöhungen. Von einer Existenzgefährdung kann jetzt keine Rede mehr sein. Deshalb ist die jetzige Einigung umso erfreulicher“, sagte der Geschäftsführer der Bundesvereinigung, Stephan Büttner. Er rechnet nicht damit, dass Besucher mehr zahlen müssen. „Da wir sehr vertretbare Erhöhungen, teilweise sogar Entlastungen erreicht haben, gehe ich nicht davon aus, dass der Gast davon betroffen sein wird.“
Die Zahlungen an die Gema richten sich im Wesentlichen linear nach der Größe der Veranstaltungsfläche, der Zahl der Öffnungstage und nach dem Eintrittsgeld. Je teurer etwa der Eintritt, umso höher ist die urheberrechtliche Vergütung, die der Veranstalter leisten muss. Die Dauer der einzelnen Veranstaltung wird entgegen einem früheren Entwurf aber nicht mehr einbezogen.
Die Gema vertritt mehr 65.000 Musikautoren; die Bundesvereinigung der Musikveranstalter ist nach eigenen Angaben mit rund 150.000 Mitgliedern der größte Musiknutzerverband in Deutschland.
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