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Einblick in FunkzellenabfragenSMS vom Senat

Berlin hat als erstes Bundesland ein Transparenzsystem für Funkzellenabfragen eingeführt. Registrierte werden per SMS informiert.

Sie stehen in der Stadt haufenweise rum: Funktürme für Funkzellenabfragen

Berlin taz | „FTS“ – die Abkürzung steht für den Begriff Funkzellenabfrage-Transparenz-System. Mit diesem System will Berlin als erstes Bundesland per SMS darüber informieren, wenn Handynummern zu einem bestimmten Zeitpunkt bei einer Funkzellenabfrage von der Polizei erfasst wurden. Wer das wissen möchte, der*­die muss sich dazu allerdings erstmal registrieren. Im Falle eines Falles erscheint dann „Für Sie liegt eine Information des FTS vor“ auf dem Display.

Betroffene können also erfahren, ob Behörden ihre Telefonnummer während Ermittlungen bei Mobilfunkanbietern erfragt haben. „Im Kern geht es darum, dass der Staat den Bürgern auch mal Daten zurück gibt“, sagt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) zum FTS-Start Mitte September.

Im vergangenen Jahr haben die Berliner Behörden 592 zuvor gerichtlich angeordneten Funkzellenabfragen in insgesamt 559 Ermittlungsverfahren durchgeführt. Die Behörden nutzen das Mittel der Funkzellenabfragen in Berlin laut eigenen Angaben nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten. Dazu zählen unter anderem Nötigung, Körperverletzung und Mord.

Kritik an den Funkzellenabfragen gab es bereits im Februar 2011 in Sachsen. Dort wurden im Rahmen einer Reihe von Protesten gegen Nazis massenhaft Handydaten abgefragt. Die sächsische Justiz hat die Funkzellenabfrage zunächst mehrmals als rechtens erklärt. Nach großer Kritik, etwa von Betroffenen, wurde die Aktion im Jahr 2013 als rechtswidrig eingestuft. „Wenn nun durch das FTS transparent wird, dass die Handydaten in Berlin nur bei schweren Straftaten erfasst werden, steigt auch die Akzeptanz für dieses Ermittlungsinstrument“, sagt Sebastian Brux, Sprecher der Senatsverwaltung.

Es hat Jahre gedauert

Bereits 2014 hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, ein Benachrichtigungssystem für die Funkzellenabfrage einzuführen. Vier Jahre später, im Jahr 2018, konnten sich dann Interessierte für das FTS anmelden. 18.000 Registrierungen zählte das System zu dem Zeitpunkt. Aber erst drei Jahre später werden nun die ersten SMS versendet. Rechtliche und technische Schwierigkeiten seien laut Sebastian Brux der Grund gewesen. „Die gesetzliche Grundlage zum Versand der Nachrichten wurde vom Parlament beispielsweise erst im Januar beschlossen“, sagt er.

Eine Benachrichtigungs-SMS erhält nur, wer sich unter https://fts.berlin.de mit seiner Handynummer anmeldet. Zum FTS-Start waren im Vergleich zu den ursprünglichen 18.000 Telefonnummern gerade einmal 3.500 registriert und aktiv. Das liege daran, dass die Anmeldungen alle drei Monate verlängert werden müssen, heißt es aus der Justizverwaltung. Registrierte erhalten demnach vor der entsprechenden Frist zwei Erinnerungs-SMS. Verlängert man seine Registrierung nicht, verfällt sie. Drei Wochen nach Start des Projekts sind nun 14.086 Nummern registriert und aktiv.

Um laufende Verfahren nicht zu gefährden, werden die SMS aber erst versendet, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind. „Da Ermittlungsverfahren meistens etwas länger dauern, kann eine SMS auch erst nach einem Jahr kommen“, sagt Brux. Außerdem müssen Betroffene zum Zeitpunkt der Funkzellenabfrage bereits registriert sein, um benachrichtigt zu werden.

„Eigentlich geht das Gesetz von einer Benachrichtigung als Regel aus“

Wer eine SMS über die FTS bekommt, kann dann über einen ebenfalls per SMS verschickten Link die Vorgangsnummer des Verfahrens finden. Mit dieser Nummer könne man sich am Gericht nochmal genauer über das Verfahren informieren, bei dem die eigenen Daten erfasst wurden, erläutert Brux. Betroffene könnten am Amtsgericht Tiergarten außerdem die Rechtsmäßigkeit des Verfahrens überprüfen lassen. „Das wichtige ist, dass wir die Bürgerinnen und Bürger informieren, dass sie Opfer eines Grundrechtseingriffs wurden. Das haben sie ja vorher nicht mitbekommen“, sagt Brux außerdem, „diese Informationspflicht holen wir dadurch nach.“

Tom Jennissen vom gemeinnützigen Verein Digitale Gesellschaft e.V. für Grundrechte und Verbraucherschutz im digitalen Raum kritisiert das Benachrichtigungssystem. „Eigentlich geht das Gesetz von einer Benachrichtigung als Regel aus“, sagt Jennissen. Das FTS unterstelle, dass Betroffene kein Interesse an einer Benachrichtigung hätten, wenn sie sich nicht aktiv anmelden. Ein sogenanntes Opt-Out-System wäre laut Jennissen angemessener gewesen: Es sollte eine generelle Benachrichtigung ohne Registrierung als Voraussetzung vorgesehen geben, von der sich Betroffene bei Bedarf abmelden können.

In der Justizverwaltung klopft man sich allerdings für das neue System auf die Schulter: Mehrere Bundesländer, darunter zum Beispiel Hamburg, hätten bereits ihr Interesse am FTS bekundet. „Die Lizenzen der landeseigen entwickelten Software kann das Land Berlin dann verkaufen und damit Geld verdienen“, sagt Brux.

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