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Eigenbedarfsklage in BerlinHütten für euch, Palast für mich

Die Autorin eines Ratgebers für bescheidenes Leben kündigt einem alten Mann seine Wohnung. Der stirbt im laufenden Rechtsstreit. Eine Polemik.

Schön wohnt es sich in der kleinsten Hütte

Berlin taz | Es hört sich an wie eine Geschichte aus dem finstersten Kapitalismus. Eine Geschichte, in der sich die Reflexe rühren, sich richtig aufzuregen. Und sie geht so:

Eine erfolgreiche Autorin und Krea­tivdirektorin bei einer großen deutschen Werbeagentur kauft sich eine Eigentumswohnung in der Torstraße in Mitte. Die ist zum Zeitpunkt des Kaufs 2013 bereits seit 23 Jahren Heimat von Jürgen Rostock. Der 1936 geborene Stadtplaner, Publizist und Gründer des Dokumentationszentrums Prora will in der mit Büchern vollgestopften Dreizimmerwohnung seinen Lebensabend verbringen.

Die Käuferin allerdings, Autorin eines Buches über anspruchsloses Leben, das Tipps zum Verzicht gibt, will sich vergrößern. Ihre etwas kleinere Dreizimmereigentumswohnung in der Nähe reicht ihr für die geplante Familiengründung nicht. Also kündigt sie Rostock 2015 wegen Eigenbedarf.

Für den alten Herrn beginnt damit eine kräftezehrende Auseinandersetzung, die Ende 2017 zu einem erstinstanzlichen Urteil, das gegen ihn entscheidet, führt.

Drei Monate später, im März, stirbt Rostock im Alter von 82 Jahren. Am Dienstag geht der Prozess ohne ihn weiter. Für seine Tochter ist das der Anlass, an die Öffentlichkeit zu gehen. Sie schreibt: „Der Prozess hat ihm die letzten Lebensjahre außerordentlich erschwert, in denen er sich sehr gerne mit anderen Dingen beschäftigt hätte.“ In der „übermäßigen Bedeutung“ des Wohneigentums sieht sie die Gefahr der Entstehung eines „Unsozialstaats“.

Böse Verdrängung

Durchatmen vor dem Wutanfall; Nachfrage bei der Wohnungsbesitzerin. Na klar, sie verurteilt es, wenn Immobilienhaie Wohnraumverdrängung vorantreiben. Auf ihren Fall jedoch treffe das nicht zu. Jürgen Rostock habe viel Zeit und Unterstützung für den Umzug bekommen. Moralische Bedenken hat sie nicht. Schließlich sei es nicht gerecht, wenn ein Einzelner mehr Wohnraum zur Verfügung habe als eine Familie.

Nun also doch: Wut! Ein System, in dem Wohnungen samt Bewohnern verkauft werden und Menschen, nur weil andere es wollen, ihr Zuhause verlieren, ist für den Arsch. Es ist Quatsch, wenn die Eigentümerin argumentiert, man müsse bei Eigenbedarfskündigungen den Einzelfall betrachten. Das System funktioniert, weil sich jeder selbst der Nächste ist.

Und es ist scheinheilig, weil die Eigentümerin 2017 in einem Interview über ihr Buch sagte, wie fasziniert sie von Tiny Houses und dem Leben auf 6,4 Quadratmetern sei. Das habe sie zu der Frage geführt, „wie viel Wohnraum man wirklich braucht“. Hallo, geht’s noch?

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28 Kommentare

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  • Warum ist die Eigentümerin der Wohnung so wortkarg? Offenbar ist ihr die ganze Geschichte doch mehr als unangenehm.

    Wer einen Bestseller über "Einfach leben" schreibt, darin vom Leben unter freiem Himmel und mit nur fünf Kleidungsstücken faselt und zwecks Vermarktung dieses Machwerks alle sozialen Medien und TV-Kanäle nutzt, kann nicht erwarten, daß die Medien wegschauen, wenn man die "Autorin" beim schamlosen Heucheln ertappt.

    Zwei Drei-Zimmer-Eigentumswohnungen in Mitte besitzen und "zwecks Familiengründung" einen kranken alten Mann aus seiner Wohnung schmeißen zu lassen, mag ja mit Hilfe deutscher Gerichte möglich sein. Richtig ist es deshalb noch lange nicht.

  • Vor einigen Jahren (2009-2010??) stand mal ein Artikel in der taz, in der ein Mieter - selbst (taz?) Journalist, meine ich mich zu erinnern - sich darüber beschwerte, daß die Miete seiner 90qm Wohnung im Prenzlauer Berg (Helmholtzplatz, meine ich mich zu erinnern?), die er allein bewohnte, erhöht werden sollte (damals 4/5 Euro der qm). Das empfand der Autor als unsozial.

    Eine andere Autorin schrieb im selben Artikel über die Erfahrung beim Umbau ihrer Wohnung (in Kreuzberg, meine ich mich zu erinnern). Da wurde bei Bauarbeiten die Decke beschädigt & der Vermieter wollte den alten Stuck durch "Plastik-Stuck" aus dem Baumarkt ersetzen (= gieriger Vermieter, der nur an seinen Gewinn denkt).

    2009/2010 konnte sich jeder/jede noch Wohneigentum in Berlin leisten (Preise in weiten Teilen der Stadt um/z.T. deutlich unter 1000 Euro/qm). Von den Jahren davor ganz zu schweigen.

    Journalisten (sowie Stadtplaner und andere Akademiker) sind nach meiner Erfahrung meistens wenigstens durchschnittlich intelligente Menschen. Warum hat damals niemand die Bevölkerung dazu aufgerufen (bzw. selbst gehandelt), Wohneigentum zu erwerben? Ich kann mich an keinen einzigen derartigen Artikel in der Berliner Presse erinnern. Stattdessen wir nun in einem Fort über die bösen, gierigen Vermieter geschimpft.

  • In der Berliner Zeitung kann man lesen, daß die Wohnung 87,5qm groß war. Ob damit die Überschrift ("Palast für mich") gerechtfertigt ist sei dahin gestellt; besonders, wenn die Vermieterin selbst dort mit einer "Familie" einziehen wollte.

    Einem 77-Jährigem zu kündigen ist ohne Frage kein guter Stil. (Zumal der anschließende Rechtsstreit sich ja über Jahre gezogen zu haben scheint & die Eigentümerin die Wohnung bis zum heutigen Tage nicht bezogen zu haben scheint.) Soviel zur moralischen Bewertung des Vorgehen der Vermieterin (basierend auf der einseitigen Darstellung in der Presse).

    Aber warum um alles in der Welt tut man sich mit 77 noch so einen Stress an & wer hat den alten Mann (familiär & juristisch) beraten?!?

    Die Gesetze und der Immobilienmarkt in Berlin Mitte sind, wie sie sind. Revolutionen ("Friede den Hütten, Krieg den Palästen") sollten besser von jungen Menschen ausgefochten werden und nicht von alten Männern.

    Dawn Wiener: I was fighting back. Mrs. Wiener: Who ever told you to fight back?

    • @Rico Suave:

      Auch wenn sie den Rechtsstreit in erster Instanz gewonnen hat, war die Wohnung dadurch ja noch nicht frei.



      Von daher verstehe ich den Vorwurf nicht, sie sie "noch immer nicht eingezogen". Nach dem Tod des Mieters haben die Erben ja auch noch das Recht, die Möbel auszuräumen usw.

      • @Dr. McSchreck:

        Ein "Vorwurf" war gar nicht beabsichtigt. Es ging mir um den Umstand, daß die die ganze Klagerei keiner der beiden Parteien irgendeinen Vorteil gebracht hat. Die Vermieterin ist bis heute nicht in ihrer Wohnung drin und der Mieter hat sich die letzten Lebensjahre verderben lassen.

  • Mieten ist Nutzung auf Zeit. Das scheint durch das moderne Mietrecht mit zahlreichen Schutzvorschriften gegen unbillige Kündigungen leider in Vergessenheit geraten zu sein.

    Wer eine Wohnung "für immer" haben will, sollte sie besser kaufen.

    Mehr gibt es nicht zu sagen.

  • 300 Obdachlose Menschen sind in den letzten Jahren in Deutschland erfroren.

    Wie viele Menschen sind in Folge von Zwangsräumungen und Kündigungen der Mietwohnungen hierzulande schon gestorben? Diese Zahl sollte man im Europäischen Vergleich analysieren.

  • Eigenbedarf

    Der Vermieter muß die Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht nicht aus. Eigenbedarf liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen kann, warum er oder eine begünstigte Person die Wohnung beziehen will. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Vermieter selbst in der gekündigten Wohnung seinen Altersruhesitz begründen oder wenn der Vermieter seinem Kind die gekündigte Wohnung zur Verfügung stellen will, weil sonst die Gefahr besteht, daß sich das Kind vom Elternhaus löst.

    (!) Der Vermieter muß im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt, und er muß einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt(!)

    Die Eigenbedarfskündigung ist aber unbegründet:

    - Bei vorgeschobenem Eigenbedarf...



    - Bei rechtsmißbräuchlichem Eigenbedarf...



    - Bei überhöhtem Wohnbedarf...



    - Treuwidriger und widersprüchlicher Eigenbedarf...



    - Bei befristetem Eigenbedarf...



    - Bei Zweckverfehlung...

    www.mieterbund.de/...k/eigenbedarf.html

  • Die Tochter sollte den Rechtsweg ausschöpfen und von dem Fall immer wieder öffentlich berichten. Es gibt viele Wege: Communities, Foren, Verbraucherseiten...

    Verträge müssen eingehalten werden. Wahrscheinlich wurde der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    Dann gibt es noch abweichende Rechtsvorschriften, wenn der Mietvertrag vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurde.

    www.haufe.de/immob...865_HI1383497.html

    • @Stefan Mustermann:

      Der Mann ist doch gestorben, der Rechtsstreit ist damit beendet.

  • Es sind gerade die Reichen, die immer wieder vorschlagen, dass Arme Menschen oder die Mittelschicht viel mehr sparen bzw. verzichten müssen!

  • Die Unverfrorenheit besteht ja darin, eine Wohnung zu kaufen, in der ein 77jähriger schon seit 18 Jahren wohnt und dort auch seinen Lebensabend verbringen will.



    So was nenn' ich schlicht und einfach asozial.- im wahrsten Sinn des Wortes.

    • @nudeants:

      Nein, der unsoziale Egoismus besteht darin, dass eine Einzelner im übervölkerten Berlin eine Dreizimmerwohnung für sich ("und seine Bücher") beansprucht.

      • Erik Peter , Autor des Artikels, Politik | Berlin
        @Saccharomyces cerevisiae:

        Das ist Quatsch. Natürlich beansprucht jemand nach mehr als 20 Jahren seine Wohnung für sich. Ist es seine Schuld, dass Wohnraum knapp und teuer geworden ist? Nein. Und wohin sollen sie denn ziehen. In halb so große Wohnungen, die doppelt so teuer sind? Hier bräuchte es zumindest ein ordentliches Tauschsystem. Und: Manchen Menschen kann man einen Umzug aber auch nicht mehr zumuten.

        • @Erik Peter:

          Lieber Erik Peter,



          vieles an Ihren Ausführungen im Artikel ist "Quatsch":



          Wohnungen werden nicht "samt Bewohnern" verkauft, diese haben ein Vorkaufsrecht und die Möglichkeit, den Mietvertrag zu beenden.



          Das "System", das für Sie ja soo für "den Arsch" ist, schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und auch das Eigentum (Art. 14 GG). Abwägen müssen die Ansprüche im Streitfall die Gerichte.



          Im "System" ist sich "jeder selbst der Nächste"? Wie soll denn die Solidarität aussehen? Etwa dass ein paar Tonnen alter Bücher Wohnraum für eine Familie blockieren?



          Zu Ihren "Fakten":



          Die Mietwohnung des Verstorbenen ist 87,5 m² groß, die Wohnung der Eigentümerin 23m² kleiner (Quelle: Kurier). Das also ist für Sie eine "etwas kleinere Dreizimmereigentumswohnung ".



          Der Mieter bewohnte diese Wohnung nicht seit 1990 sondern erst nach einem Umzug im Hause 1999, also keinesfalls "seit 23 Jahren (2013)". (Quelle: Kurier)



          Es ist auch nicht Schuld der Eigentümerin, dass Mieten steigen weil Wohnraum knapp geworden ist. Sie schüren mit fehlerhaften Behauptungen Wut und Hass gegen die durchaus identifizierbare Eigentümerin.

  • Dieser Artikel, liebe taz, ist allerunterste Schublade. Ihr suggeriert hier regelrecht, dass er wohl noch leben würde, wenn die letzten Jahre nicht so stressig gewesen wären, und macht damit die Eigentümerin für seinen Tod verantwortlich. Das geht gar nicht! Dass die trauernde Tochter nach einem Schuldigen für den Tod ihres Vaters sucht, kann ich verstehen. Aber dass ihr derart unreflektiert hier auf diesen Zug aufspringt und bei dieser Rufschädigung assistiert, das ist definitiv nicht entschuldbar.



    Der Mann war 82! In diesem Alter sterben Menschen, auf ganz natürliche Weise.



    Ebenfalls suggeriert ihr, die Frau hätte noch warten können, bis er tot ist. Nun, wenn jemand schwer krank ist und auf dem Sterbebett liegt, könnte ich das gut verstehen. Aber das war hier wohl nicht der Fall. Er hätte auch noch viele Jahre leben können. Wie lange hätte sie eurer Meinung nach denn warten sollen, bis sie ihre eigene Wohnung nutzen darf? 10 Jahre? 20 Jahre? Dass er in dieser Zeit noch stirbt, hat niemand vorhersagen können. Oder habt ihr dafür eine spezielle Kristallkugel, von der wir nichts wissen?



    Ja, Eigenbedarfskündigungen sind nicht schön. Das weiß ich. Aber die Frau hat zumindest versucht zu helfen, dass er eine neue Whg findet und ihm mehr Zeit gegeben, als sie hätte müssen. Sie hat also wohl Entgegenkommen gezeigt, im Gegensatz zu vielen anderen, wirklich herzlosen Eigentümern.



    Und dann stehen da Anschuldigungen, dass sie wohl ihr eigenes Tiny-House Konzept selbst nicht anwendet. Aber nichts über die Größe der Whg, die Anzahl der Familienmitglieder. Und darüber, dass ihre Familie auch noch aus anderen Mitgliedern als ihr selbst besteht. Die haben auch noch ein Wörtchen mitzureden, wenn es um ihren Wohnraum geht. Die müssen mit ihrer Sicht nicht einverstanden sein. Vielleicht haben sie sich ja mit dieser Whg auf einen Kompromiss geeinigt? Wer weiß? Der Autor des Artikels weiß es offenbar nicht. Ein weiterer Blick in diese magische Kristallkugel hätte vielleicht geholfen.

    • Erik Peter , Autor des Artikels, Politik | Berlin
      @Bianca Stein:

      Der Text suggeriert nicht, dass Herr Rostock ohne die Klage noch leben könnte.. Die Interpretation liegt ganz bei Ihnen. Vielleicht ist sie so naheliegend, weil man sich vorstellen kann, dass ein jahrelanger Angst und die Angst vor dem Verlust der Wohnung einem alten Mann nicht guttut.?

      • @Erik Peter:

        und ich hatte gedacht, da stünde "eine Polemik" über dem Artikel. Wenn da also nicht polemisch dargestellt wurde, dass der arme Mann deswegen gestorben ist, dann habe ich wohl was falsch interpretiert....

  • 9G
    90618 (Profil gelöscht)

    Warum kauft man sich eine Wohnung "mit Mieter" um diesen dann loswerden zu wollen? Das ist doch schon mal ein ganz mieser Charakterzug. Ich habe mir auch eine ETW gekauft, aber selbstverständlich eine leere!

    Eigenbedarfskündigungen sollten prinzipiell ausgeschlossen sein, wenn der Mieter beim Eigentumsübergang bereits in der Wohnung wohnte.

    • 8G
      80576 (Profil gelöscht)
      @90618 (Profil gelöscht):

      Naja, das hieße, man dürfte auch keine vermietete Wohnung verkaufen. Ein solches Verkaufsverbot scheint mir doch rechtlich fragwürdig. Abgesehen davon, würde dann eben der Verkäufer dem Mieter kündigen. Und das bei jeder zu verkaufenden Wohnung, weil ein Verkauf anders kaum möglich wäre.

      • @80576 (Profil gelöscht):

        Natürlich kann man die kaufen und verkaufen aber mit dem Mieter, schließlich war das früher auch so, Altersvorsorge waren die Mieteinnahmen.

  • Schön, dass Erik Peter soviel Selbstironie aufbringt, gleich zu Beginn einzugestehen, dass es vor allem um das Schüren von Empörung gehen wird. Ärgerlich aber, dass es genau darum - und NUR darum - dann auch wirklich geht. Und das leider so einseitig, dass Widerspruch zwangsläufig nicht ausbleibt. Meiner lautet: "Quatsch" ist nicht, was Peter im folgenden Zitat der Frau, über die er Empörung schüren will, unterstellt.

    Zitat von Peter: " Ein System, in dem Wohnungen samt Bewohnern verkauft werden und Menschen, nur weil andere es wollen, ihr Zuhause verlieren, ist für den Arsch. Es ist Quatsch, wenn die Eigentümerin argumentiert, man müsse bei Eigenbedarfskündigungen den Einzelfall betrachten."

    Quatsch ist, was der Autor hier schreibt. Nicht Eigenbedarfskündigungen sind das Problem, und schon gar nicht, dass Menschen berechtigter Weise ihre eigene (!) Wohnung nutzen möchten, um dort ihre Familie zu gründen. Das Problem ist, was längst bekannt ist, fehlender Wohnraum für die "Opfer" von Kündigungen aus Eigenbedarf. Damit lässt sich aber natürlich kaum so wenig Empörung schüren wie mit dem kaum verhohlenen Hass auf die implizierte Bigotterie der Kündigerin, die es doch auch gar noch gewagt hat, in den Augen von Peter Wasser zu predigen und Wein zu handeln.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @StefTack:

      Manchmal ist die Frage nicht die nach Läusen o d e r Flöhen. Manchmal treten beide auf.

      Ihre Äußerungen gehen am Thema vorbei. Die Frage des fehlenden Wohnraums ist das Eine. Das Andere ist der menschenwürdige Umgang mit alten Menschen, die Jahrzehnte in einer Mietwohnung gelebt haben und auf der Zielgerade ihres Lebens durch einen k ü n s t l i c h geschaffenenen Eigenbedarf aus ihrem Lebensumfeld gerissen werden.

      Hier muss der Gesetzgeber einen deutlichen Riegel vorschieben.

      • @76530 (Profil gelöscht):

        18 Jahre sind nicht "Jahrzehnte".

    • @StefTack:

      Nu mal langsam.

      Es geht hier auch noch um das Phänomen, dass dort jemand lebte, der 82 Jahre alt war und tatsächlich wurde man früher mal so erzogen, dass man vor dem Alter noch Respekt haben sollte. In den 70ern räumten wir damit auf, dass man gegenüber spießigen Alten, die den Ersatzpolizisten aus Langweile spielten und uns Kinder vom Rasen verscheuchten, diese Form von Respekt gebührt, aber dennoch ist es mittlerweile erschreckend, wenn man sich Rentenniveau oder Pflegesituation der Alten sich anschaut (abgesehen davon, dass kaum noch jemand, der über 50 arbeitslos wird, noch einen neuen Job bekommt), wie wenig Anerkennung wir wenigstens noch der Lebensleistung von Menschen im Alter entgegenbringen wollen.

      Da werden auch evtl. in der Lebensplanung des Opfers Fehler gewesen sein. Wenn man so stark an einer räumlichen Umgebung hängt, dann sollte man sich evtl. wirklich mit Eigentum absichern. Und afaik muss auch beim Verkauf der Mieter zuerst gefragt werden, ob er kaufen will. Wat zumindest früher so, KA, ob das noch gilt. Aber selbst, wenn er gefragt wurde, was ist, wenn er das Geld nicht hatte als armer Rentner?

      Der Anteil von Besitz an Wohneigentum in Deutschland ist erschreckend niedrig. Hier muss nun mal auch der Staat noch zusätzlich als Kreditgeber für solche Fälle zur Verfügung stehen. Das Problem, dass da jemand eine überproportional große Wohnung benutzt, ist dadurch natürlich nicht gelöst, aber ich finde, dass in diesem Falle das Alter Bestandsschutz genießen sollte. Man kann ja vereinbaren, dass auch bei Übergang in Eigentum eben eine Kondition sein kann, dass dies für künftige Mieter nach dem Tod des Besitzers nicht mehr gelten darf.

      • @Age Krüger:

        Er ist doch erst als Rentner dort eingezogen, wenn Sie mal die 18 von seinen 82 Jahren abziehen. Vielleicht war er sogar selbst "Gentrifizierer" und vorher wohnte da eine Familie in Sozialleistungsbezug.....

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Deutschland 2018: Im Westen nichts Neues. Eine Rechtsprechung, die Menschenleben zerstört und Eigentumsrechte über ein menschenwürdiges Leben stellt. Apropos Würde: war da mal etwas?

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Anscheinend ist eher die Würde des Geldes unantastbar.