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Ehemann mit Knall

■ Haft für Wiederholungstäter: Nach Ehestreit jagte der Mann das Haus in die Luft

Oldenburg (dpa) – Zum zweiten Mal ist ein Familienvater aus Schortens (Kreis Friesland) gestern vor dem Landgericht Oldenburg wegen schwerer Brandstiftung und Herbeiführung einer Explosion zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 38-Jährige hatte 1999 nach einem Ehestreit sein Wohnhaus in die Luft gejagt und dabei Millionen-Schäden in der Nachbarschaft verursacht.

Mit Erfolg hatte der Angeklagte gegen das erste Urteil mit dem gleichen Strafmaß Revision eingelegt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) empfahl, die Schuldfähigkeit des Mannes durch Gutachter überprüfen zu lassen. Die Oldenburger Richter hatten sich seinerzeit auf „eigene Sachkunde“ berufen. Das Strafmaß des ersten Urteils sei bereits das „absolute Minimum“ bei Zubilligung eingeschränkter Schuldfähigkeit gewesen, hieß es gestern in der Urteilsbegründung. Die neu mit dem Fall befasste Strafkammer hatte drei Gutachter angehört.

Der Verteidiger hatte auf eine „fahrlässige Rauschtat“ plädiert und eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert. Sein Mandant habe einen „dreifachen Selbstmord“ versucht: Betrunken habe er starke Psychopharmaka eingenommen, die Gasleitung manipuliert und brennende Kerzen aufgestellt. Danach habe er sich erhängen wollen, sei aber bewusstlos geworden.

Nach der Explosion fanden die Rettungsmannschaften den Mann unverletzt und nicht ansprechbar. „Der ganze Puff fliegt in die Luft“, stand in seinem Abschiedsbrief. Seine scheidungswillige Ehefrau hatte ihn mit zwei gemeinsamen Kindern kurz zuvor verlassen. dpa

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