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Edeka-Tengelmann-EntscheidungGabriel wehrt sich vor Gericht

Der Bundeswirtschaftsminister geht mit einer Beschwerde vor den Bundesgerichtshof, um gegen den Stopp der Supermarkt-Fusion zu kämpfen.

Gabriel macht es wie Edeka: Die Kette geht ebenfalls juristisch gegen den Entscheid vor Foto: reuters

Berlin/Düsseldorf dpa | Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wehrt sich juristisch gegen den Stopp der Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann durch das Düsseldorfer Oberlandesgericht. „Wir werden in dieser Woche in die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof gehen“, sagte der SPD-Chef am Sonntag im Sommer-Interview des ARD-“Bericht aus Berlin“. Diesen Schritt hatte auch schon die Handelskette Edeka angekündigt.

Gabriel hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März unter strengen Auflagen die Übernahme von rund 450 Filialen von Kaiser's Tengelmann per Ministererlaubnis gestattet. Er setzte damit ein Verbot des Bundeskartellamts außer Kraft.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Ausnahmegenehmigung Gabriels im Juli als rechtswidrig gestoppt und keine Rechtsbeschwerde dagegen zugelassen. Damit setzen sich der Minister und Edeka nun mit der Beschwerde zur Wehr, über die der Bundesgerichtshof per Beschluss entscheidet.

Die Düsseldorfer Richter bemängelten, Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Verfahrens mit Edeka und Tengelmann geheime Gespräche geführt. Dadurch habe der Eindruck der Befangenheit entstehen können – Gabriel weist das entschieden zurück.

Arbeitsplätze seien „ganz akut in Gefahr“

Der Vorwurf habe ihn überrascht, sagte er am Sonntag. 8.000 Arbeitsplätze seien „ganz akut in Gefahr“. Es sei eine „komische Vorstellung“, dass ein Wirtschaftsminister sich nur am Wettbewerb zu orientieren habe und nicht an sozialer Sicherheit, zudem gebe es auch nach dem Zusammenschluss noch genug Wettbewerb. Er sei in dem, was er tue, „immer Sozialdemokrat“. Er sei außerdem sicher, auch formal alles richtig gemacht zu haben.

Die Gewerkschaft Verdi hat für die umkämpfte Übernahme bereits in Berlin, Brandenburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen einen Tarifvertrag ausgehandelt. Er soll für Beschäftigungssicherung in den nächsten fünf Jahren sorgen, falls die Übernahme noch zustande kommt. Betriebsbedingte Kündigungen wären für diese Zeit ausgeschlossen – das war eine Bedingung Gabriels für seine Ministererlaubnis.

Verhandelt wird nur noch für ein Lager in Rheinland-Pfalz und einige kleinere Gesellschaften. Sollte die Übernahme doch gelingen, wäre mit der Einigung zwischen Verdi und Edeka die größte Hürde schon genommen.

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1 Kommentar

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  • Die Voraussetzungen einer Ministererlaubnis sind in § 42 GWB klar geregelt. Demnach müssen entweder gesamtwirtschaftliche Vorteile oder ein überragendes Interesse der Allgemeinheit einen den Zusammenschluss trotz wettbewerbsrechtlicher Bedenken rechtfertigen. Es ist sehr fragwürdig, ob diese sehr engen Voraussetzungen hier gegeben sind. Jedenfalls hat sich ein Minister vollkommen unabhängig vom Parteibuch und dem eigenen Profilierungsdrang an Recht und Gesetz zu halten. Hoffentlich erfolgt die Entscheidung des BGH noch vor der Bundestagswahl.