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EU will Verbraucherrechte stärkenMit datenschutzfreundlichsten Grüßen

Die EU will die seit 1995 bestehenden Richtlinien zum Datenschutz grundlegend reformieren. Eine einheitliche Verordnung soll nationales Recht ablösen.

Der Grüne Jan Philipp Albrecht wartet auf die Position des Rats – das kann noch Monate dauern. Bild: dpa

FREIBURG taz | Das Europäische Parlament (EP) will sich bei der anstehenden Datenschutzreform für starke Verbraucherrechte einsetzen. Darauf haben sich die sechs größten Fraktionen des Parlaments geeinigt. Am Montagabend wird der Innen- und Rechtsausschuss in Straßburg ein entsprechendes Mandat für die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat beschließen.

Der Datenschutz ist schon seit 1995 in der EU einheitlich geregelt. Bisher existiert allerdings nur eine EU-Richtlinie, die noch in nationales Recht umgesetzt werden musste. Das führte letztlich doch zu unterschiedlichen Datenschutzniveaus. Künftig soll es nur noch eine EU-Verordnung geben, die in der ganzen EU gilt.

Anfang 2012 hat die EU-Kommission einen Entwurf für diese Datenschutzverordnung vorgelegt. Dieser Entwurf sieht ein hohes Datenschutzniveau vor, lässt aber viele Fragen offen. Über diesen Entwurf berieten seitdem parallel die Mitgliedstaaten im Ministerrat und die EU-Abgeordneten im Europäischen Parlament (EP). Mit der jetzigen Entscheidung kommen die Beratungen im EP zum vorläufigen Abschluss. Von knapp 4.000 vorgelegten Änderungsvorschlägen wurden rund 90 für konsensfähig erachtet.

Datenschutzabkommen zwischen den Staaten

So sollen sich die Bürger künftig durch Einstellungen in ihrem Browser wirkungsvoll dagegen wehren können, dass ihr Surfverhalten zur Profilbildung benutzt wird. Auch müsse es die Möglichkeit geben, Dienste im Internet anonym oder unter Pseudonym zu nutzen. Unternehmen sollen ihre Software mit den datenschutzfreundlichsten Voreinstellungen ausliefern, heißt es in einer Aufstellung über die Verhandlungsergebnisse.

Künftig sollen europäische Datenschutzstandards gelten, sobald Daten von EU-BürgerInnen verarbeitet werden – egal ob inner- oder außerhalb der EU. Die Weitergabe von Daten an ausländische Sicherheitsbehörden, etwa US-Geheimdienste wie die NSA, soll nur möglich sein, wenn ein spezielles Datenschutzabkommen mit diesem Land besteht. Provider sollen ihren Kunden Auskunft erteilen müssen, wenn sie Daten an Sicherheitsbehörden weiterleiten.

EU-Datenschutzgremium

In Streitfällen soll künftig ein EU-Datenschutzgremium entscheiden, so dass sich Unternehmen nicht mehr das Land mit den schwächsten Datenschutzbehörden aussuchen können. Bei Verstößen sollen Unternehmen bis zu 5 Prozent ihres Jahresumsatzes als Strafe zahlen. Da kann es bei Firmen wie Google um Milliarden gehen.

Der Grüne Jan Philipp Albrecht wird als Verhandlungsführer des EP in die Verhandlungen mit Ministerrat und EU-Kommission gehen. Diese können aber erst beginnen, wenn sich auch der Rat auf eine Position geeinigt hat. Das kann noch Monate dauern.

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2 Kommentare

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  • JT
    Jörg Tauss

    Verschwiegen wird dabei, dass eine Datenschutzverordnung bindend ist und nationales Datenschutzrecht ablöst. Rechtswege, z. B. zum Bundesverfassungsgericht, wird es nicht mehr geben. Was dem gegenüber von transnationalen Abkommen zu halten ist, hat die EU bei der Auslieferung der Bankdaten (SWIFT) oder beim Fluggastabkommen hinreichend bewiesen. Sämtliche Daten der Passagiere sind 72 Std. vor Abflug in die USA zu übermitteln. US- Behörden haben freien und ungehinderten Zugriff auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften. Aber auch EU- intern gibt es im Überwachungsstaat keinen Datenschutz. So können Sicherheitsbehörden immer mehr Daten absaugen und Institutionen wie EUROPOL unterliegen keinerlei wirksamer datenschutzrechtlicher oder sonstiger Kontrolle. So also sieht europäischer Datenschutz inn Wahrheit aus, Herr Albrecht. Bei diesem zentralen Versagen wird es in der Tat höchste Zeit, sich auch als Grüne wie zuvor Ilse Aigner als "Verbraucherministerin" um Facebook & Co zu kümmern (Ironie off) Insofern kann man tatsächlich nur auf den Rat hoffen, dass er den Unfug stoppt. Wenngleich sicher aus anderen Gründen als den des Datenschutzes.

  • J
    Jakob

    Leider ist die Verordnung viel schwächer als das deutsche Datenschutzrecht, das hier abgeschafft wird. Hoffen wir, dass die Bundesregierung unsere Errrungenschaften verteidigt und auf eine stärkere Verordnung drängt, in der die Vorteile deutschen Rechts erhalten bleiben, auch seine Klarheit.