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Dubiose Parteispenden an die AfDAus einem Namen werden 14

Womöglich illegale Spenden aus der Schweiz brachte AfD-Fraktionschefin Alice Weidel in Bedrängnis. Nun hat die Partei die Namen von 14 Spendern offengelegt.

„Ja, wir haben Fehler gemacht“: Alice Weidel über die dubiosen Parteispenden an ihre Partei Foto: dpa

Berlin dpa | Nach den dubiosen Spenden aus der Schweiz hat die AfD der Bundestagsverwaltung die Namen von 14 EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. Dies wurde der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstagabend aus Parteikreisen bestätigt. Zuvor hatten Süddeutsche Zeitung, WDR, NDR und der Schweizer Tagesanzeiger sowie der Spiegel darüber berichtet. Die Liste enthält demnach Namen von 14 EU-Staatsbürgern, die meisten davon Deutsche.

Die Angelegenheit hatte AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel unter Druck gebracht. Die Partei hatte im November bestätigt, dass 2017 rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Als Verwendungszweck sei angegeben gewesen: „Wahlkampfspende Alice Weidel“. Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal.

Nach Angaben aus AfD-Parteikreisen sollen die 14 Personen insgesamt 17 Einzelspenden gemacht haben. Die höchste Spende habe 8138,18 Euro betragen. Ein AfD-Sprecher sagte: „Zu einem laufenden Verfahren äußern wir uns nicht.“ Nach Angaben von Süddeutscher Zeitung, WDR, NDR und Tagesanzeiger ließ die Bundestagsverwaltung eine Anfrage zu dem Thema unbeantwortet.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte ein Ermittlungsverfahren gegen Bundestagsfraktionschefin Weidel und drei Mitglieder ihres Kreisverbandes eingeleitet – wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz.

„Treuhänderisch“ für einen Freund überwiesen

In ihrem Rechenschaftsbericht für 2017, der seit kurzem auf der Seite des Bundestags abrufbar ist, schreibt die AfD: „Im Rechnungsjahr 2017 hatte ein nachgeordneter Gebietsverband eines Landesverbandes eine Reihe von Zahlungen erhalten. Diese stammen von mehreren Personen, die nach unserem Wissensstand deutsche Staatsangehörige oder EU-Staatsbürger sind.“ Der Bundestagsverwaltung seien „nach Kenntniserlangung im Jahr 2018“ umgehend die Identitäten und die jeweiligen Einzelbeträge übermittelt worden. „Die Prüfung der Bundestagsverwaltung, ob alle Vorschriften des Parteiengesetzes beachtet worden sind, ist noch nicht abgeschlossen.“

Ursprünglich hatte der Verwaltungsrat der Schweizer Pharmafirma nach Angaben von WDR, NDR, Süddeutscher Zeitung und Tagesanzeiger erklärt, der Geschäftsführer der Firma habe das Geld „treuhänderisch für einen Geschäftsfreund“ überwiesen. Der Rechercheverbund zitierte den Verwaltungsrat nun mit der Aussage, es entziehe sich seiner Kenntnis, warum zunächst von einem einzelnen Spender die Rede gewesen sei. Dem Bericht zufolge soll die Namensliste von der Firma an die AfD geschickt und von dieser im Dezember bei der Bundestagsverwaltung eingereicht worden sein.

Weidel hatte im November im Bundestag gesagt, die Angelegenheit habe die Steuerzahler keinen Cent gekostet. „Ja, wir haben Fehler gemacht. Wir haben es erkannt, reagiert und zurückgezahlt“, sagte sie.

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3 Kommentare

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  • Es sollte nachweisbar sein, von wessen Konto das Geld angewiesen würde und nur das zählt. Denn die Verschleierung der wirklichen Spender ist auch strafbar.



    Ich glaube der AfD kein Wort.



    Genausowenig wie damals Kohl!

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...seltsam ist es ja schon, dass Menschen, Firmen, oder Unternehmen aus der Schweiz eine deutsche Partei finanziell unterstützen.

  • Wenigstens hat sie keine "Ehrenworte" gegeben, die eine Aufklärung verhindern.