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Druck vom BundeskartellamtAmazon netter zu Händlern

Auf Druck des Bundeskartellamts passt Amazon seine Geschäftsbedingungen für Händler an. Jetzt ermittelt die EU-Kommission gegen den Konzern.

Kaum ist die eine Untersuchung des Versandriesen vorüber, soll die nächste beginnen Foto: dpa

Der Onlinehändler Amazon ändert auf Druck des Bundeskartellamts seine Geschäftsbedingungen für Händler – im Gegenzug stellt die Behörde ihre Ermittlungen in der Sache ein. „Für die auf den Amazon-Marktplätzen tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt“, teilte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, am Mittwoch mit.

Dabei geht es unter anderem um die Kündigung und die Sperrung von Konten, einen Punkt, den zahlreiche Händler in der Vergangenheit kritisiert hatten. Für Amazon ist das Thema jedoch damit nicht abgehakt: Ebenfalls am Mittwoch kündigte die EU-Kommission an, Ermittlungen gegen Amazon aufzunehmen.

Längst ist nicht allen Kund:innen bewusst: Amazon ist in einer Doppelrolle unterwegs. Einerseits agiert das Unternehmen als Händler, der selbst Produkte verkauft. Andererseits ist Amazon eine Plattform, auf der unter dem Label Amazon Marketplace andere Händler Produkte verkaufen. Laut Amazon selbst entfallen 58 Prozent des weltweiten Bruttowarenumsatzes auf Drittanbieter, für Deutschland sehen die Zahlen ähnlich aus.

Neue Kündigungsfrist für Verkäufer:innen

Nachdem sich die Beschwerden aus den Reihen der Anbieter häuften, nahm im vergangenen November das Bundeskartellamt Ermittlungen auf. Unter anderem ging es um einen Missbrauch der Marktmacht im Verhalten gegenüber den Drittanbietern. Gerade für kleinere Händler ist es mittlerweile schwierig, ohne Amazon auszukommen, vor allem, weil zahlreiche Kund:innen ihren Onlineeinkauf über Amazon abwickeln.

Nun ändert Amazon unter anderem einen der Punkte, der häufig von Drittanbietern kritisiert wurde: das Sperren von Konten. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen die Inhaber:innen der Konten eine willkürliche Sperrung kritisierten – die zudem sehr abrupt kam. So brachen Umsätze über Nacht ein, teilweise wurde es existenzgefährdend.

Ab dem 16. August, wenn die neuen Bedingungen wirksam werden, gilt nun eine 30-tägige Kündigungsfrist. Ausnahmen gibt es nur, wenn es beispielsweise um Rechtsverletzungen geht, da muss Amazon aber, ebenso wie bei Sperrungen, zumindest eine Begründung liefern. Außerdem dürfen Verkäufer:innen auf anderen Webseiten – zum Beispiel der eigenen – künftig bessere Fotos oder detailliertere Beschreibungen liefern als bei Amazon. Öffentlich sind die Geschäftsbedingungen allerdings immer noch nicht.

Untersuchung durch EU-Kommission

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kündigte am Mittwoch an, ebenfalls die Doppelrolle von Händler und Verkaufsplattform zu untersuchen. Dabei hat die EU-Kommission vor allem den Umgang mit Daten im Blick. Der Verdacht: Amazon nutze „wettbewerbssensible Informationen über Marktplatzhändler, ihre Produkte und die von den Händlern auf der Plattform vorgenommenen Transaktionen“, so die EU-Kommission.

Deshalb will die Kommission einerseits die Vereinbarung über diese Datenanalyse untersuchen, die Amazon mit den Drittanbietern abschließt. Andererseits geht es um Amazons „Buy Box“. Die hat große Auswirkungen darauf, bei welchem Marketplace-Händler Kund:innen kaufen.

Denn sucht ein:e Kund:in nach einem Produkt, das mehrere Drittanbieter offerieren, landet nur einer von ihnen in der „Buy Box“, sprich, das Produkt von diesem Händler kann direkt in den virtuellen Einkaufskorb gelegt werden. Um einen anderen Anbieter auszuwählen, ist es nötig, diesen explizit anzuklicken. Wonach Amazon die Anbieter, die in der Box landen, auswählt, ist nicht offengelegt.

Analog zur Suchmaschinenoptimierung, bei der Betreiber:innen von Webseiten versuchen, ihre Seite möglichst weit oben im Google-Ranking zu platzieren, existiert daher bereits eine Art „Buy Box“-Optimierung. Die EU-Kommission will nun untersuchen, welche Rolle Amazons Datenanalysen bei dieser Platzierung spielen. Wie auch schon beim Bundeskartellamt kündigte Amazon an, „vollumfänglich“ mit der EU-Kommission zu kooperieren.

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2 Kommentare

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  • Ich bin ja grundsätzlich skeptisch, aber der Ansatz, in der Doppelrolle einen Compliance-Verstoß zu erkennen ist so bestechend wie gefährlich für Amazon.

    Für das Verwenden der Plattformdaten als Insiderinformatuon trifft das den Nagel auf den Kopf.

  • Amazon verbessert seine Geschäftsbedingungen für Händler - im Tausch für das Einstellen weiterer Ermittlungen des Bundeskartellamtes. Ich finde so ein Tauschgeschäft hört sich sehr zwielichtig an und sollte in einem Rechtstaat so nicht möglich sein. Was passiert mit den von Amazon runinierten Händlern der letzten 20 Jahre?

    Auch ist nur die Rede von dem Amazon Business Soution Vertrag. Es sind jedoch 2 Amazon Händler Verträge nötig - für die Plattform und für die AmazonPaymentBank, die beide Vorraussetzung für den Handel auf Amazon sind.

    Wenn der Grund die für die Kündigung des Händlers die Nichtverifizierung des Paymentkontos ist, dann ist alles wie bisher und Amazon ist einer Ermittlung wegen Machtmissbrauch und unlauterem Wettbewerb mit einem Taschenspielertrick entgangen.

    Die Praxis der "Nichtverifiation von Amazon Payment" der indirekten Beschuldigung der Geldwäsche von Händern, ist doch das ganz große Problem bei Amazon. Wo bleibt denn die Polizei, wenn Amazon einen Händler der Geldwäsche beschuldigt? Die kommt nicht, weil es überhaupt keine Indizien für die Geldwäsche gibt, aber der Händler ist durch diese Amazonbeschuldigung ruiniert.

    Ich hoffe Untersuchung der Commision ist gründlich und führt zu notwendigen Schritten bei Amazon, wie Pflichtversicherung bei Accountsperre, Benutzungen anderer Banken bzw. Bezahloptionen im CellerCentral und eine Händlervertretung. Auch muss es eine Regelung für die in den letzten 20 Jahren ruinierten Händler geben - AGBs werden immer mit dem Staat und den Konzernen nach der gültigen Rechtsprechung aufgesetzt und dies wurde jetzt über 20 Jahre arglistig vermieden.