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Drohnenangriff in PakistanDeutschland prüft Ermittlungsverfahren

Bei einem mutmaßlichen US-Drohnenangriff im Oktober starben drei Islamisten aus Hamburg und Wuppertal. Nun bewegt sich die Bundesanwaltschaft.

Bei einem mutmaßlichen US-Drohnenangriff in Pakistan Anfang Oktober starben drei Islamisten. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe prüft wegen eines mutmaßlichen US-Drohnenangriffs in Pakistan Anfang Oktober die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Das geht aus einer unveröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der taz vorliegt.

Die Bundesregierung schreibt darin wörtlich: „Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat wegen des in den Medien berichteten angeblichen Angriffs am 4. Oktober 2010 bei der Stadt Mir Ali einen Prüfvorgang angelegt." Dabei gehe es um die „Frage, ob Anlass besteht, ein Ermittlungsverfahren wegen eines in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallenden Straftatbestandes einzuleiten".

Bei dem Angriff waren nach Angaben aus Sicherheitskreisen die Hamburger Naamen Meziche und Shahab Dashti sowie Bünyamin E. aus Wuppertal ums Leben gekommen. Meziche und Dashti gehörten zu einer Gruppe von elf mutmaßlichen Islamisten aus Hamburg, die sich im Frühjahr 2009 zeitgleich in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet aufmachten. Gegen sie wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt, der “Islamischen Bewegung Usbekistan” (IBU).

In der Antwort der Bundesregierung heißt es zu dem Vorfall, es lägen „keine offiziell bestätigten Informationen über die angebliche Tötung deutscher Staatsangehöriger durch US-Sicherheitskräfte in Pakistan vor". Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft in Islamabad seien weiterhin mit den pakistanischen Behörden in Kontakt und „bemühten sich um Aufklärung“.

Nach Informationen der taz machte sich der 20-Jährige deutsche Staatsbürger Bünyamin E. im Sommer dieses Jahres in Richtung Pakistan auf. Kurz zuvor war bereits sein älterer Bruder Emrah E. dorthin ausgereist. Wie er zu der Gruppe aus Hamburg stieß, ist noch unklar.

In Wuppertal war Bünyamin E. zeitweise im Vorstand des Fördervereins der salafistisch geprägten Schababannur-Moschee, wie aus Vereinsregisterauszügen hervorgeht. Inzwischen sind in islamistischen Internetforen Fotos aufgetaucht, die unter den Leichnam von Bünyamin E. und Shahab Dashti zeigen sollen.

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2 Kommentare

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  • LH
    lisa hartmann

    Ja, genau und das nennt man die "Unabhängigkeit der Justiz" - gemeint wäre demnach hier aber nur eine Unabhängigkeit von den Rechtsgrundlagen. Dies ist jedoch rechts- als auch verfassungswidrig. Denn sowohl der Anklagegrundsatz gemäß § 151 deutscher Strafprozessordnung als auch das Legalitätsprinzip (Anklageverpflichtung) gemäß § 152 Abs. 2 StPO werden dadurch verletzt. Da das Legalitätsprinzip durch Art. 3 I Grundgesetz vorgegeben ist, bestünde hier bei Verletzung Verfassungsbruch. Das zur juristischen Einordnung.

     

    Dass Politik Verfassungen ignorieren kann, haben alle so bezeichneten westlichen Demokratien in den letzten 8 Jahren auf das Gröbste gezeigt und bewiesen. Genannt seien in diesem Zusammenhang die hier ebenfalls erschienen taz-Artikel "Mord im Auftrag des Präsidenten?" und "Großbritannien zahlt Millionen".

  • P
    pablo

    egal was die bundesstaatsanwalt heraus bekommen wird, eine anklage wird es nicht geben!