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Drogen und Justiz

■ Römisches Gericht fällt widersprüchliche Urteile

Rom (taz) – Mit zwei spektakulären Entscheidungen hat Italiens höchstes Gericht eine Neuorientierung in der juristischen Behandlung der Drogenproblematik eingeleitet. In einem restriktiven Urteil wird schon alleine das Weitergeben eines angerauchten Joints mit „Dealen“ gleichgesetzt. In einem zweiten Urteil wird dagegen festgestellt, daß auch das Vorrätighalten ansehnlicher Mengen von Rauschgift – Dosen für eine Woche oder mehr – als Eigenbedarf gewertet werden darf. Die seit langem gegen die restriktive Drogenpolitik kämpfenden „Antiprohibitionisten“ zeigen sich zufrieden über das zweite Urteil. rai Bericht Seite 7

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