■ Mit der Kfz-Steuer auf du und du: Dritter Versuch
Berlin (dpa/taz) – Gestern abend stand die dritte Fassung einer neuen Kfz-Besteuerung im Bundestag zur Abstimmung. Ab kommenden April soll offiziell nicht mehr die Motorgröße, sondern der Schadstoffausstoß über die Höhe der Abgabe entscheiden. In zwei Wochen berät der Bundesrat das Gesetz, das den Ländern finanzielle Einbußen von 100 bis 200 Millionen Mark bringen würde.
– Schrottmöhren, die mehr Schadstoff ausstoßen als die Euro-1-Norm zuläßt und bei Ozonalarm nicht fahren dürfen, wird der Steuersatz um 20 Mark je 100 Kubikzentimeter Hubraum angehoben.
– Autos, die die heutige Zulassungsvoraussetzung Euro-1 erfüllen, zahlen weiter soviel wie bisher (je 100 Kubik 13,20 Mark für Benziner und 37,10 Mark für Diesel). Diese Wagen mit geregeltem Katalysator oder gleichwertige Dieselfahrzeuge machen laut Bundesumweltministerium 60 Prozent des Pkw-Bestands aus.
– Euro-2-Pkw, ab 1. Januar 1997 obligatorisch bei Neuzulassungen, müssen weniger Steuern zahlen. Die Benziner werden mit einer Steuersenkung um 3,20 auf 10 Mark je 100 Kubik belohnt, Diesel um 10,10 auf 27 Mark.
– Bei Wagen, die die Euro-3- und die Euro-4-Norm erfüllen, werden zunächst so viele Steuern wie bei Norm Nummer 2 erhoben, die dann anschließend zeitlich befristet um bis zu 1.200 Mark gemindert werden.
– Alternativ kann sich der Autofahrer aber auch für die Vergünstigungen entscheiden, die verbrauchsarme Pkw bekommen: Bis zu 1.000 Mark für sogenannte Drei-Liter-Autos und bis zu 500 Mark für das Fünf-Liter-Auto.
2003 soll das Ganze enden und die Kfz- auf die Mineralölsteuer umgelegt werden. Kritik gibt es aus allen Ecken: Viel Verwaltungsaufwand, weniger Geld für die Länder, Bedenken anderer EU-Länder und zweifelhafter ökologischer Nutzen.
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