Dragoner-Areal in Kreuzberg: Der Bund mischt sich ein
Das Dragoner-Areal soll zu einem Modellprojekt werden. Der Bund als bisheriger Eigentümer versucht nun aber Bedingungen zu diktieren.
Doch jetzt droht ihnen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), das Immobilienunternehmen des Bundes, einen Strich durch die Rechnung zu machen. In den geheimen Verhandlungen über die Übergabe des ehemaligen Bundesgrundstücks an das Land Berlin besteht die Bima auf einer 90/10-Regelung. Demnach müssten 90 Prozent der Grundstücksflächen an landeseigene Akteure, also Wohnungsbaugesellschaften, vergeben werden, nur 10 Prozent verblieben für Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Träger. Dies gilt für Wohn- wie Gewerbeflächen.
Enrico Schönberg von der Initiative Stadt von unten sagt: „Es kann nicht sein, dass die Bima die Bedingungen für die zukünftige Gestaltung des Dragoner-Areals diktiert.“ Mit der Forderung nach einem Modellprojekt mit einem nennenswerten Anteil gemeinwohlorientierter Akteure stehen die Aktivisten nicht allein.
Auch Bezirksbaustadtrat Florian Schmidt (Grüne) und Wohnungsstaatssekretär Sebastian Scheel (Linke) haben sich bereits dafür ausgesprochen. Der Bezirk warb bei dem für Berlin verhandelnden Finanzsenator für eine Quote von 30 bis 50 Prozent. Laut Schönberg brauchen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften „andere Partner, damit gute Quartiere entstehen“.
Jahrelang hat die Bima, ganz dem neoliberalen Dogma folgend, nichts anderes gemacht, als Grundstücke meistbietend zu verscherbeln, auch gegen die Interessen der Kommunen. Beim Dragoner-Areal wurde nach langen Streitigkeiten der Verkauf an einen Privaten rückgängig gemacht und stattdessen die Weitergabe des Grundstücks an die Stadt beschlossen – im Rahmen des im Mai 2017 ausgehandelten Hauptstadtfinanzierungsvertrages. Obwohl bis Ende Juni 2018 alles unterschrieben sein sollte, wird immer noch verhandelt.
Währenddessen hat sich für die Bima die politische Zielrichtung verändert. Im Anfang Juli beschlossenen Bundeshaushalt steht, dass sie ihre Grundstücke zukünftig an Kommunen oder deren Gesellschaften unter dem Verkehrswert verkaufen darf, wenn dies der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Wenn sich Genossenschaften oder andere private Akteure daran halten, ist auch die „vollständige oder teilweise Weiterveräußerung“ möglich. Eine Weitergabe an Initiativen per Erbpacht wäre damit möglich. Schönberg fordert von Berlin daher: „Wir wollen, dass nachverhandelt wird.“
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