Doppelstaatler in der Türkei: Deutschland hilft Deutschen nicht
Die Türkei betrachtet Deutschtürken vor allem als Türken. Das deutsche Konsulat in der Türkei bietet ihnen keine Hilfe an.
Als mögliche Maßnahme werden derzeit nur „Reisebeschränkungen bei der Ausreise“ genannt. Der frühere Hinweis auf die sofortige Einziehung zum Militärdienst wurde gestrichen. Eine mögliche Verhaftung von (vermeintlichen) Aktivisten der Gülen-Bewegung wird vom AA nicht angesprochen, dürfte aber eine reale Gefahr sein.
Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland inhaftiert wird, kann er verlangen, dass die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat benachrichtigt werden. Das ergibt sich aus völkerrechtlichen Verträgen. Die Diplomaten können den Deutschen dann besuchen und ihm schreiben. Sie können sich für ordentliche Haftbedingungen einsetzen, den Kontakt zu Angehörigen herstellen und einen geeigneten Anwalt empfehlen. Konsulatsbeamte können freilich nicht auf das Strafverfahren selbst einwirken oder gar die Entlassung bewirken.
Diesen konsularischen Schutz gewährt die Bundesrepublik auch Doppelstaatlern. Nur im Land der anderen Staatsangehörigkeit – also zum Beispiel in der Türkei – ist dies meist nicht möglich. Denn der türkische Staat sieht Deutschtürken zunächst als Türken und nicht als Deutsche. Sie verbittet sich daher die konsularische Einmischung Deutschlands. Das ist international üblich.
Bei Notlagen, die nicht aus hoheitlichen Maßnahmen des türkischen Staates resultieren, können natürlich auch Doppelstaatler in der Türkei deutsche konsularische Hilfe bekommen, etwa bei Krankheiten, Unfällen oder wenn einer der Reisenden unterwegs verstirbt.
Nach dem Zensus 2011 hatten in Deutschland 4,3 Millionen Menschen eine doppelte Staatsangehörigkeit. Davon besaßen rund 530.000 Personen neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit. Die Deutschtürken waren nach Deutschpolen (690.000) und Deutschrussen (570.000) die drittgrößte Gruppe unter den Doppelstaatlern.
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