■ Dokumentation: Der Rechenschaftsbericht
Die CDU – vertreten durch ihren Bundesgeschäftsführer, Herrn Dr. Willi Hausmann – beauftragte uns, alle Konten beim Bankhaus Georg Hauck & Söhne KGaA (heute Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA), Frankfurt, hinsichtlich ihrer Zahlungsströme zu untersuchen, die nach Angaben der Weyrauch & Kapp GmbH als Treuhandanderkonten für die Bundesgeschäftsstelle der CDU geführt wurden. (. . .)
Wir machen (. . .) darauf aufmerksam, dass unsere Untersuchung in drei entscheidenden Punkten keine abschließende Klärung herbeiführen kann:
1. Herkunft und Art der Bareinzahlungen. 2. Teilweise Empfänger und Verpflichtungsgrund für Barauszahlungen. 3. Soweit angabegemäß Bareinzahlungen auf Spenden zurückzuführen sind, die Namen der Spender.
(. . .) Personen, die zur fraglichen Zeit mit diesen Konten hätten befasst sein können, wurden daher mittels eines Fragebogens befragt. (. . .) Aus den Antworten auf diese Fragebogenaktion ergaben sich jedoch keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, da die Beteiligten weder zu den Konten noch zu den Bewegungen konkrete Angaben gemacht haben. (. . .)
Mit den Herren Dr. Helmut Kohl, Walther Leisler Kiep, Dr. Uwe Lüthje und Horst Weyrauch wurden darüber hinaus persönliche Gespräche geführt. Von Herrn Terlinden wurde telefonisch Auskunft eingeholt. Die Herren machten hierbei keine Detailangaben zu den Bewegungen auf den Bankkonten.
Die Treuhandanderkonten bildeten nach den uns gegebenen Auskünften ein in sich geschlossenes System. Es gab so genannte „Poolkonten“, aus denen die hier genannten Treuhandanderkonten gespeist wurden, aus denen dann die Weiterverteilung auf offizielle Konten der Bundesgeschäftsstelle und damit ins offizielle Rechenwerk der CDU als „sonstige Einnahmen“ erfolgte.
Die Verteilung von einem Poolkonto auf weitere Konten erfolgte durch Barauszahlung von einem und Bareinzahlung auf ein anderes Konto. Die Vorgehensweise wurde auskunftsgemäß gewählt, um vor dem endgültigen Empfänger eine Rückverfolgung an die eigentliche Quelle zu verbergen.
(. . .) Allgemein führten die Betroffenen zur Herkunft der Gelder aus, dass es sich um Spenden handele, über deren Herkunft Herr Dr. Kohl keine Angaben machen will. Die Mittel wurden angabegemäß von Herrn Dr. Kohl entgegengenommen und an Herrn Terlinden weitergegeben. Dieser hat dann das Bargeld an Herrn Weyrauch übergeben, der seinerseits Einzahlungen auf Treuhandanderkonten vornahm. (. . .)
Auch nach der Zuordnung von Bareinzahlungen und Barauszahlungen bleiben Bareinzahlungen übrig, die sich nicht aus dem Kontenkreislauf erklären lassen.
Bei diesen Einzahlungen handelt es sich angabegemäß, zumindest teilweise, um Spenden, die Herrn Dr. Kohl zur Verfügung gestellt wurden.
(. . .) Als weitere Mittel wurden gemäß den Auskünften von Herrn Hörster Gelder in Höhe von DM 1.146.854,61 Ende 1996 bzw. Anfang 1997 der Bundesgeschäftsstelle, Herrn Terlinden, zur Verfügung gestellt. Zu der ursprünglichen Herkunft dieser Gelder liegen aufgrund der abgelaufenen Aufbewahrungsfristen keine Kontounterlagen mehr vor.
Das Konto wie die bis Ende 1997 nicht verausgabten Beträge wurden nicht in der Vermögensabrechnung der betreffenden Jahre ausgewiesen. (. . t.)
Die Saldovorträge zum 1. Januar 1993 sollen durch die noch laufende Untersuchung der Jahre 1989 bis 1992 so weit wie möglich aufgeklärt werden. Aus den uns für diesen Zeitraum vorliegenden Konten ergeben sich derzeit Mittelzuflüsse unbekannter Herkunft in einer Größenordnung von ca. 10 Mio. DM. Ein Teilbetrag ist in der Folge auf Konten der Bundesgeschäftsstelle übertragen und in den Rechenschaftsberichten als sonstige Einnahme ausgewiesen worden. (. . .)
Wir erstatten vorstehenden Bericht nach bestem Wissen.
Ernst & Young
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