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Disziplinarverfahren gegen ZivilpolistenPolizist in "Thor Steinar"-Kleidung

Bei einer Demonstration am 9.November trug ein Zivilbeamter Kleidung der Marke "Thor Steinar". Grüne fordern Konsequenzen.

Die Berliner Polizei hat gegen einen Zivilbeamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Nach Angaben der Polizei vom Dienstag trug der Mann bei einem Einsatz am Rande der Demonstration "70 Jahre nach der Reichspogromnacht/Gegen Antisemitismus" als Zivilbeamter Kleidung der Marke "Thor Steinar". Die Marke wird bevorzugt in der rechten Szene getragen.

Nach Darstellung der Einsatzkräfte ging aus einer etwa 50-köpfigen Personengruppe heraus ein Demonstrant auf den Zivilpolizisten zu und schlug ihm mit der Faust gegen den Oberkörper. Die Festnahme des Angreifers wurde von der Personengruppe verhindert. Dabei wurden der 29-Jährige sowie ein weiterer Zivilbeamter durch Faustschläge und Fußtritte attackiert. Der Tatverdächtige konnte unerkannt entkommen.

Die beiden Zivilbeamten mussten durch uniformierte Kräfte in Sicherheit gebracht werden. Es wurde eine Strafanzeige wegen Verdachts des besonders schweren Landfriedensbruchs erstattet. Nach diesem Vorfall teilte der Versammlungsleiter dem Einsatzleiter der Polizei mit, dass der 29-jährige Zivilbeamte Kleidung der Marke "Thor Steinar" unter seinem beim Einschreiten geöffneten Parka trug.

"Und das ausgerechnet am 9. November", ärgerte sich Benedikt Lux, demokratiepolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. Er forderte den Polizeipräsidenten auf, ein Verbot von "Thor Steinar"-Klamotten in die Kleiderordnung der Polizei aufzunehmen.

Unterdessen hat der Betreiber des Ring-Centers in Lichtenberg Räumungsklage gegen eine Filiale einer Textilkette wegen des Führens der Modemarke "Thor Steinar" eingereicht. Das Mietverhältnis sei schon im August gekündigt worden, teilte Center-Manager Lutz Heinicke am Dienstag mit. Da der Mieter den Laden nicht freiwillig zurückgebe, sei Räumungsklage eingereicht worden. Der Center-Manager verwies darauf, dass der Mieter wiederholt aufgefordert wurde, die Ware der bei Neonazis beliebten Marke "Thor Steinar" zu entfernen. Allerdings sei es juristisch nicht möglich, dem Mieter ein bestimmtes Sortiment vorzuschreiben. In den Mietverträgen würden nur die Sortimentsgruppen vereinbart.

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1 Kommentar

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  • HR
    Horst Reinat (Pseudonym)

    Ich verweise gerne auf den sehr aufgeschlossenen Kommentar von Burkhard Schröder vom 05.08.2008: Blümchenshorts des Bösen

    http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/bluemchenshorts-des-boesen/

     

    Die Erfahrungen aus der Weimarer Rebublik können uns lehren, dass es Momente gibt, bei denen eine Demokratie sich wehren muss. Eine bestimmte Kleidungsmarke zu stigmatisieren und ihr damit zusätzliche Bedeutung zu verschaffen ist kein solcher Moment. Zumal ein Verbot bestimmter Kleidungsstücke die Freiheit der Demokratie einschränkt und den Weg zu Konformismus ebnet. Einen Zivilbeamten dafür zu rügen - für was denn eigentlich - ist sicher nicht der Weg einer aufgeklärten Gesellschaft.