Disziplinarverfahren gegen AfDler Seitz: Entscheid gegen Beamtenstatus
Ein Gericht in Baden-Württemberg entscheidet gegen Staatsanwalt und AfD-Abgeordneten Thomas Seitz. Er habe seine Pflichten als Beamter verletzt.
Das Landesjustizministerium hatte schon lange vor der Wahl ein Disziplinarverfahren gegen Seitz eingeleitet. Dieser habe in seiner außerdienstlichen Tätigkeit, insbesondere in Wahlkämpfen, regelmäßig seine Pflichten als Beamter verletzt. So habe er gegen die Pflicht zur Mäßigung verstoßen, unter anderem weil er Flüchtlinge als „Invasoren“ titulierte.
Er habe die Pflicht zur Verfassungstreue verletzt, indem er den deutschen Staat als „Unterdrückungsinstrument“ bezeichnete. Und auch gegen die Pflicht zur Neutralität habe er verstoßen, weil er sich im Wahlkampf mit einer Robe über dem Arm ablichten ließ. Insgesamt 17 öffentliche Äußerungen wurden Seitz zur Last gelegt. Seitz wies die Vorwürfe zurück und berief sich auf die Meinungsfreiheit.
Die Vorsitzende Richterin Ute Baisch hatte in der mündlichen Verhandlung im August angedeutet, dass Seitz vor allem seine Mäßigungspflicht verletzt haben könnte. Manche Äußerungen seien wohl dem „rechtsextremen Gedankengut“ zuzuordnen.
Bisher hat das Richterdienstgericht den Beteiligten nur den Tenor der Entscheidung zugestellt, dass Seitz aus dem Dienst zu entfernen ist. Für die Begründung der Entscheidung haben die Richter noch einige Wochen Zeit. Seitz kann gegen das Urteil auch noch Rechtsmittel zum Richterdienstgerichtshof einlegen.
Ein Sprecher von Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) sagte der taz: „Herr Seitz war als Staatsanwalt nicht mehr tragbar“. Seine Äußerungen hätten „das Vertrauen der künftigen Beteiligten eines Strafverfahrens in die Objektivität des betroffenen Staatsanwalts“ nachhaltig erschüttert. Seitz wollte wegen der fehlenden Begründung noch keine Stellung nehmen.
Nach Informationn der Sächsischen Zeitung war Seitz beim Chemnitzer „Trauermarsch“ von AfD und Pegida in der ersten Reihe gelaufen.
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