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Diskussion um Awacs in der TürkeiOpposition erwägt Klage

Sie sehen bei dem Bundeswehreinsatz das Parlament nicht ausreichend beteiligt. Deshalb prüfen Grüne und Linke nun den Gang vors Verfassungsgericht.

„Die bellen nur, die beißen nicht.“ Wird die Bundeswehr in der Türkei an Kampfeinsätzen beteiligt sein? Foto: dpa

Dortmund/Berlin AFP/dpa | Der geplante Einsatz von Bundeswehrsoldaten in Awacs-Aufklärungsflugzeugen über der Türkei wird möglicherweise zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Linke und Grüne wollen Klagen wegen mangelnder Beteiligung des Bundestags an der Entscheidung prüfen. Es sei nicht hinnehmbar, dass dem Parlament eine Abstimmung über die deutsche Beteiligung an dem Nato-Einsatz verweigert werde, sagte Linksfraktionschefin Sahra Wagenknecht am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Die Grünen verwiesen auf einen Präzedenzfall von 2008: Damals hatten die Karlsruher Richter den Awacs-Einsatz über der Türkei während des Irak-Kriegs für zustimmungspflichtig erklärt.

„Es reicht nicht aus, wenn die Bundeswehr erklärt, dass Bundeswehrsoldaten nicht an Kampfhandlungen beteiligt sind“, sagte der Grünen-Wehrexperte Tobias Lindner den Ruhr Nachrichten vom Montag. „Auch wenn die Truppe nur mittelbar an einem Kampfeinsatz beteiligt wird, wäre das mandatspflichtig.“

Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Nato wegen des Syrien-Konflikts Awacs-Aufklärer aus Geilenkirchen in die Türkei verlegen will, um Ankara bei der Luftabwehr zu unterstützen. 30 Prozent des Awacs-Personals stellt die Bundeswehr. Die Bundesregierung hält ein Bundestagsmandat für „nicht erforderlich“, weil der Einsatz von Waffengewalt „derzeit nicht zu erwarten“ sei.

Den Grünen reicht die Antwort nicht aus. „Es muss klar sei, was mit den gewonnenen Daten geschieht“, sagte Linder den Ruhr Nachrichten. Auch weitere Fragen müsse die Bundesregierung beantworten: „Welchen Auftrag haben die Einsatzkräfte genau? Wie viel Personal verlegt die Bundeswehr dauerhaft in die Türkei?“

Bundestagsabstimmung gefordert

Scharfe Kritik an dem geplanten Einsatz hatte am Sonntag schon die Linke geäußert: Die Entsendung der Nato-Aufklärer sei „nicht zu verantworten und muss umgehend gestoppt werden“, sagte Fraktionschefin Sahra Wagenknecht. Ein solcher Einsatz sei „hochgefährlich“ angesichts von „fortgesetzten Provokationen des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan an der syrisch-türkischen Grenze“. Unabhängig davon verlangt die Oppositionspartei eine Bundestagsabstimmung.

Am Montag legte Wagenknecht in einem Interview mit der dpa nach und verglich die von der Bundeswehr unterstützten Luftangriffe in Syrien mit den Terroranschlägen in Paris. „Natürlich ist es kein geringeres Verbrechen, unschuldige Zivilisten in Syrien mit Bomben zu ermorden, als in Pariser Restaurants und Konzerthäusern um sich zu schießen“, sagte sie. „Das eine ist individueller, das andere staatlich verantworteter Terror.“

In diesen Tagen endet der deutsche „Patriot“-Einsatz in der Türkei. Die Bundeswehr war seit Anfang 2013 mit „Patriot“-Flugabwehrsystemen nahe der Grenze zu Syrien im Einsatz, um den Nato-Partner vor Beschuss aus dem benachbarten Bürgerkriegsland Syrien zu schützen. Über die anstehende Verlegung der Awacs-Aufklärer erfuhren die Bundestagsabgeordneten erst kurz vor der Weihnachtspause.

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2 Kommentare

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  • " „Natürlich ist es kein geringeres Verbrechen, unschuldige Zivilisten in Syrien mit Bomben zu ermorden, als in Pariser Restaurants und Konzerthäusern um sich zu schießen“, sagte sie. „Das eine ist individueller, das andere staatlich verantworteter Terror.“"

     

    Aha - aber Putin darf es? Diese Frau ist so was von auf den Holzweg und unseriös wie kaum ein anderen Politiker es jemals war.

     

    Alles was Putin macht ist für sie OK - und sie blendet sein Verbrechen aus.

  • Welchen Sinn hat denn eine Klage, wenn in 5 oder 7 Jahren die Entscheidung fällt, daß das Vorgehen der Bundesregierung rechtswidrig war? Bis dahin liegen vermutlich schon wieder 10 weitere Klagen auf der Halde. Für Deutschlands bedeutet dies lediglich, daß die Demokratie nur virtuell existiert.