Diskriminierung: Bisher fünf Beschwerden
Das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz hatte bei der Polizei bislang keine Flut von Bürgerbeschwerden zur Folge. Einen Monat nach Inkrafttreten der Regelung zählte die Polizei fünf Eingaben von Menschen, die sich etwa aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe oder Herkunft diskriminiert fühlen. Wie ein Polizeisprecher am Mittwoch auf Anfrage mitteilte, kritisierten die Betreffenden eine Kontrolle wegen des Verdachts einer Straftat, eine körperliche Durchsuchung, eine vermeintlich verzögerte Auskunft und die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Alle Beschwerden würden geprüft.
Das von der rot-rot-grünen Mehrheit im Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz, das seit dem 21. Juni in Kraft ist, soll Menschen vor Diskriminierung durch Behörden schützen. (dpa)
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