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Diplomatischer Eklat in IndienBotschafter bleibt, basta!

Das Oberste Gericht verhängt eine Ausreisesperre gegen italienischen Diplomaten. Der hatte für zwei italienische Soldaten gebürgt.

Proteste in Delhi vor der Vertretung Italiens. Bild: dpa

DELHI taz | Der Konflikt hat alles, um Titelseiten zu schmücken: Zwei schicke italienische Marinesoldaten mit Sonnenbrille, die Indien festnimmt und des Mordes bezichtigt. Schon stehen sie vor Gericht. Doch dann gelingt ihnen die Flucht zurück nach Italien. Bühne frei für den vornehmen italienischen Botschafter in Delhi, der seine Soldaten verteidigt und nun an ihrer Stelle in Indien vor Gericht steht.

„Basta“, schreit da das führende indische Wochenmagazin Outlook von seinem Cover. Der indische Premierminister Manmohan Singh ist ebenso erzürnt: „Inakzeptabel“ nennt er das Verhalten der Italiener. Halb Indien fühlt sich von Italien an der Nase herumgeführt.

Es musste wohl so weit kommen. Indien und Italien verbinden lange Skandal- und Liebesgeschichten. Schon in der 80er Jahren stürzte die indische Regierung des damaligen Premiers Rajiv Gandhi über den Bofors-Waffenskandal, bei dem ein italienischer Waffenhändler mit Beziehungen zur Gandhi-Familie eine Hauptrolle spielte.

Nun ist wieder ein Waffengeschäft zwischen Delhi und Rom aufgeflogen. Es geht um bewaffnete Hubschrauber für hochrangige Regierungsmitglieder. Der indische Verteidigungsminister sagte vor kurzem den Deal ab, nachdem bekannt wurde, dass Millionen an Bestechungsgeldern flossen.

Internationale Gewässer oder nicht

Über all diesen krummen Geschichten schwebt die große Liebe des 1991 von tamilischen Terroristen ermordeten Rajiv Gandhi zu der Italienerin Sonia Gandhi, Chefin der regierenden Kongresspartei. Für sie ist es sehr peinlich, dass ihres eigener Regierungschef den Vorgang als „inakzeptabel“ bezeichnet.

Schwer zu sagen, wer recht hat. Die zwei Marinesoldaten an Bord eines italienischen Frachters erschossen im Februar 2012 zwei arme indische Fischer, die sie für Piraten hielten. Bis heute streiten Indien und Italien, ob die Schüsse inner- oder außerhalb des indischen Hoheitsgewässers fielen. Indien sagt: Es war innerhalb der 12-Meilen-Zone und deshalb gehört der Fall vor ein indisches Gericht. Italien sagt: Es war außerhalb und deshalb gehört der Fall vor den internationalen Seegerichtshof.

Jedenfalls legte das italienische Schiff in Indien an, die Marinesoldaten wurden festgenommen und im Bundesstaat Kerala vor Gericht gestellt. Später richtete Indiens Oberster Gerichtshof ein Sondergericht. Noch bevor dieses zusammentrat, erlaubte der Oberste Gerichtshof den beiden Italienern eine Heimreise zu Weihnachten. Alles war gut. Die beiden kamen zurück. Dann wurde ihnen erneut die Heimreise zu den Wahlen im Februar gestattet. Diesmal kamen sie nicht zurück, obwohl zuvor der italienische Botschafter vor dem Obersten Gerichtshof für ihre Rückkehr bürgte.

Nun fühlt sich Indiens oberstes Gericht hintergangen. „Sie haben unser Vertrauen verloren“, sagte am Montag ein Richter des Gerichts und ordnete an, dass der italienische Botschafter für zwei Wochen Indien nicht verlassen darf. Das Gericht hält seine diplomatische Immunität aufgrund seiner Bürgschaft gegenüber dem Gericht für aufgehoben. Also ist der Botschafter gefangen. Das ist für Italien inakzeptabel. Fortsetzung folgt.

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9 Kommentare

 / 
  • E
    EoN

    In Causa ion:

     

    Liebe TAZ-Redaktion,

     

    ich finde es schade und enttäuschend, dass Sie meine Antwort auf die letzte Post von "ion" nicht mehr veröffentlicht haben, auch wenn - soweit ich es als Betroffener subjektiv beurteilen kann - die Antwort keine unvertretbare Formulierung beinhaltet hat. Es ist in hohem Maße fragwürdig, welche nachweislich falsche Behauptungen "ion" in den öffentlichen Raum gestellt hat und denen ich in meinem letzten Kommentar samt Quellenangabe widersprochen habe. Dadurch, dass Sie meine Antwort nicht mehr veröffentlicht haben, steht fälschlicherweise der Eindruck, "ion" hätte mit seinem Totschlag-Argument ("rechthaberisch-nationalistisch") mich zum Schweigen gebracht. Können Sie bitte zumindest sagen, was Sie in meiner Antwort als unangemessen gefunden haben?

     

    Beste Grüße

    EoN

  • I
    ion

    @ EoN,

    Ich bin ’s leid auf Ihre irren Anmaßungen, die Ihren selbstkonstruierten Unterstellungen folgen, (konstuktiv) einzugehen; Sülzen Sie mit Ihren rechthaberisch-nationalistischen Phantastereien bitte jemanden anderen zu, falls Sie ’s nicht einfach unterlassen können.

  • E
    EoN

    @ion:

     

    Der Grund für Ihren Indien-"Hass", wenn man es vielleicht so bezeichnen darf, ist also (a) persönlich, weil irgendwann mal irgendein schlampiger Konsulatmitarbeiter aus Indien angeblich Ihren Pass "verloren" hat und Sie dann für das neue (Ersatz-)Reisedokument inklusive Visum angeblich (erneut) zahlen mussten. Selbst wenn diese weltbewegende Ereignis so ereignet sein dürfte, kann ich nicht nachvollziehen, woher Sie wissen wollen, dass es die gängie Praxis sei? Vor allem, woher kommen Sie auf die Idee, dass dahinter eine Abzocke stecken müsste? Ich glaube, wir können mit relativer Sicherheit ausschliessen, dass mit den erneuet entrichteten Visumsgebühren für die mal 10-20 solche Fälle im Jahr Indien reich werden würde. Noch weniger kann daraus entschliessen, wo die Komponente zu persönlicher Abzocke reinkommt, zudem man konsequenterweise annehmen müsste, dass auch Mitarbeiter in der Bundesdrückerei mitbeteiligt wären, denn ansonsten würden die "kriminellen Abzocker" auf dem "deutschen Boden" ja nicht reich. Es sei denn, Sie wollen herausgefunden haben, dass diese Abzocker auch noch einen Reisepass-Fälscherring betreiben, der Ihnen dann gleich den eigenen Dienst anbieten, nachdem seine kriminellen Abzocker, die Ihrer Meinung nach in einem indischen Konsulat in der Bundesrepublik sitzen, Ihren Reisepass haben verschwinden lassen. Apropos: Nix da mit "deutschem" Boden. Ein Konsulats- oder Botschaftgebäude wird nach der Wiener Konvention als Terretorium des jeweiligen Gastlandes betrachtet. Also wären Sie eh indischer Gesetzgebung ausgeliefert, die "natürlich" vor Korruption nur so wimmelt. Daher haben Sie wahrscheinlich schon recht, man sollte Ihnen möglicherweise dringend davon abraten, Gebäude indischer Vertretungen im Ausland und deren Mutterland sowieso zu vermeiden. Sehen Sie, wie abstrus die Sache wird, wenn man in der ärgerlichen Schlamperei eines Mitarbeiters gleich ein Komplott sehen möchte!

     

    Was die italienischen Marinesoldaten angeht, verfügt der italienische Staat anscheinend doch über kompetente, rationale und nüchterne Berater, die der schrillen Rhetorik auf manch einem (deutschen) Diskussionsforum im Internet zum Glück nicht gefolgt sind. Die Soldaten sind mittlerweile doch wieder in Indien und das sogar fristgerecht. So viel zu dem Thema...

  • I
    ion

    @ EoN,

    "Sie scheinen aber eine sehr negative Schicht der Dinge an den Tag zu legen."

     

    Bereits zu Zeiten als die Visaverfahren noch nicht an letztlich datentechnisch unkontrollierbare GmbH-s(!) outgesourct waren, hat es ein indisches Generalkonsulat in D vermocht, m-einen Reisepass unauffindbar verschwinden zu lassen und sich hernach konsequent geweigert, mir weder für die Express-Neu-Ausstellung eines solchen, noch für das vorgeblich ja bereits erteilte (, eingeklebte) Visa und zusätzlich anfallende Anfahrtskosten auch nur die geringste Kosten-Erstattung/-Beteiligung zukommen zu lassen, vielmehr: neuerlich abkassiert.

    Ich "schreie" nicht, sondern verweise sachlich darauf, dass indische (Staats-)Bedienstete (auch) auf deutschem Boden rechtswidrig, arrogant und absolut verantwortungslos agieren, zumal Vorgenanntes kein mir allein zuteil gewordener Einzelfall ist; Infolge erscheint es mir äußerst angemessen, zumindest von "kriminelle[-r] Beihilfe zur Abzocke" zu texten.

    Und ich bin auch nicht bereit, als Projektionsfläche für deren etwaigen Minderwertigkeitskomplexe, etc., oder IHRE: "Überlegenheitsfantasien" herzuhalten! Als nächstes re-posten Sie vermutlich: „Dann reisen Sie doch nicht dort hin!“ – richtig‽ Ganz Indien im Würgegriff von einigen korrupten Kriminellen – ist schade drum!

     

    Bezüglich der beiden Marinesoldaten wäre mir nicht bekannt geworden, dass jene sich auch dann – wenn denn Indien gerichtlich zuständig sein sollte (, wovon derzeit nicht auszugehen ist) – (fortgesetzt) weigern sollten, zu einer vielleicht gnädigerweise irgendwann mal anberaumten Gerichtsverhandlung vor Ort Indien zu erscheinen. Ich wüsste nicht, warum ich monate-, jahre-lang auf den Vorgarten und die Gebäude einer Botschaft beschränkt campieren sollte, nur weil Indien es nicht auf die Reihe kriegen will, den prämissiven Sachverhalt zügig abklären zu lassen, resp. annehmbare Gefängnisse (für jedermann) vorzuhalten und sich auf dem ‘großzügig’ gewährten Wege auch noch die Inhaftierungskosten sparen will, resp. Dritten aufbürdet!

  • E
    EoN

    @ion:

    Sie scheinen aber eine sehr negative Schicht der Dinge an den Tag zu legen. So ärgerlich das Visa-Verfahren aus inländischer Sicht auch sei, versuchen Sie mal als Inder ein Deutschland- oder US-Visum zu beantragen. Das läuft nicht weniger umständlich und ohne entsprechende Bearbeitungsgebühren. Das "Outsourcing" von Visaantragsannahme ist heute leider Gottes Gang und Gebe. Dies im Falle Indiens als "kriminelle Beihilfe zur Abzocke" zu bezeichnen, deutet meiner Ansicht nach auf falsch verstandene Überlegenheitsfantasien.

     

    Dasselbe gilt für die Schilderung des Falles der zwei Italiener. Die beiden saßen nicht in einem verdreckten indischen Gefängnis, sondern sie durften in allem Komfort in der Botschaft und davor in einem Gästehaus leben. Es geht darum, dass Italien hoheitlich eine Bürgschaft für die Rückkehr der Angeklagten vorm Obersten Gerichtshof Indiens abgibt, der dann Milde zeigend zwei mal hintereinander gestattet, dass die beiden Angeklagten für eine begrenzte Zeit nach Italien reisen dürfen. Kaum sind die außerhalb Indiens, will der italienische Staat sein Wort nicht mehr einhalten. Dass es in Indien darüber Ärger und Wut gibt, ist doch kein Wunder. Sie würden sich wahrscheinlich schon von "krimineller Beihilfe" schreien, wenn davon nicht Indien sondern Ihr Lieblingsland, welches auch immer es ein mag, betroffen wäre.

     

    Ohne Zweifel, Indien hat Tausende Probleme und auch bei der Erlaubnis um eine Ausreise könnte Korruption möglicherweise eine Rolle gespielt haben. Denn jemand hat zu recht in indischen Medien die Frage gestellt, ob der indische Supreme Court auch einem Bangladeshi oder Pakistani gegenüber dieselbe Milde gezeigt hätte. Die von Ihnen besprochenen zwei Sachen sind aber völlig losgelöst von diesem Sachverhalt zu betrachten. Es wäre klasse, wenn Sie etwas objektiver in ihrer Betrachtung werden könnten. Andere Länder haben auch ihre Sitten, Unabhängigkeit und Rechtmäßigkeit - ihre Würde übrigens auch!

  • J
    Jupp

    Scheint doch erst mal am wichtigsten, wie und ob man versucht hat die Angehörigen der Fischer zu entschädigen.

  • I
    ion

    @ Peter,

    "Wichtiger: Es geht weniger darum festzustellen WO sich der Vorfall ereignete als darum WER zustaendig ist. (....)."

     

    Und deshalb ist – um ein (¿typisch indisches?) Hysteron-Proteron zu vermeiden – eben erst mal "wichtiger" festzustellen: WO(!) sich das Schiff befand, woraus sich zweifelsfrei die "Zuständigkeit" ergäbe; Da beide Länder Mitglieder der UNCLOS sind, könnten die Kontrahenten die strittige, aber erforderliche Feststellung ja bereits jener Organisation u./o. unabhängigen Gutachtern überlassen.

    Und da der streng nationalistische “The Hindu” bekanntermassen nicht selten seine eigene 'Wahrheit' herbeischreibt, sollte man dessen Output mit sehr kritischer Distanz ‘schlucken’ u./o. zitieren, zumal eine (von jenem) in die Debatte gebrachte, so genannte "Contiguous zone" (24 nm) anlässlich des strittigen Vorfalls juristisch nur bedingt, resp. eher nicht relevant wäre; Indien wird bei der UNCLOS als Staat mit einer 12 nm-Zone (Territorial sea, Hoheitsgewässer) geführt, womit, falls denn allseits Einigkeit darüber bestünde, dass das Schiff sich, wie (auch) der “The Hindu” postuliert: "20.5 nautical miles off the coast of Kerala" befand, wohl zweifelsfrei die UNCLOS und eben nicht Indien gerichtlich zuständig wäre.

     

    "Eine Kleinigkeit:" Unabhängig davon, wofür die Hubschrauber bestellt worden waren, ist von Herrn Blume jedenfalls richtigerweise auch ein (indirekter) Konnex zu dem nicht nachvollziehbar verschleppten Verfahren gegen die (inhaftierten) Marinesoldaten hergestellt worden; Da Indien sich neuerlich durch die skandalösen Annahmen exorbitanter Bestechungsgelder (auch) durch hochrangige indische Militärs vor der Weltöffentlichkeit vorgeführt sieht, liegt nahe, dass die beiden Marinesoldaten in typisch indischer Opportunität als ‘Ab-Straf-Geiseln’ in einem unzulässig verschleppten Verfahren festgehalten werden soll-t-en, denn für zwei "arme indische Fischer" interessiert sich die indische Staatsregierung eher einen feuchten Kehrricht – vielmehr liegt nahe, dass Indien wieder mal irgend eine geldwerte Gegenleistung für die unzähligen Mitglieder seiner stringent korrupten Regierung vom Westen, resp. Italien erwartet, erpressen will!

  • P
    Peter

    Eine Kleinigkeit: Die von Indien bei einer italienischen Firma bestellten Hubschrauber KOENNEN bewaffnet werden, muessen es aber nicht. Sie sind vor allem zum Transport hoher Politiker gedacht. Die Formulierung im Artikel ist hier irrefuehrend.

     

    Wichtiger: Es geht weniger darum festzustellen WO sich der Vorfall ereignete als darum WER zustaendig ist. Wie in einem drei Tage alten Artikel, den Herr Blume anscheinend nicht gelesen hat, sehr klar dargestellt ist das die Kernfrage:

     

    "The key legal issue at the centre of the original controversy is which State, India or Italy, may legitimately exercise jurisdiction over the dispute. To answer this involves a determination of three further questions: The interpretation of the applicable jurisdictional provisions of the United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS) to which both India and Italy are parties; the extension of domestic criminal law to the Contiguous Zone, an area adjacent to the territorial waters extending up to 24 nautical miles from the coast, and the issue of sovereign immunity of the Marines, which has traditionally been regarded as an exception to the exercise of territorial criminal jurisdiction. The Supreme Court, despite its order on January 18, 2013, has not ruled conclusively on these matters and it is open to the petitioners to challenge India’s jurisdiction at trial."

     

    http://www.thehindu.com/opinion/lead/lawful-responses-to-unlawful-actions/article4513050.ece

     

    Obwohl man sich nicht genau einigen kann wo genau die Fischer erschossen wurden, scheint klar zu sein, dass es sich innerhalb der Contiguous Zone ereignet hat, also in einer rechtlichen Grauzone zwischen indischen Staatsgebiet und internationalem Gewaesser. Wer genau zustaendig ist wird anscheinend vor Gericht geklaert werden muessen. Das Italien seine Leute nicht in Indiens notorisch langsamen Justizsystem festsitzen haben will ist verstaendlich wenn auch moralisch extrem fragwuerdig ...

  • I
    ion

    Absurd – man kann heutigentages (trotz ständig laufender Satellitenüberwachung) nicht innerhalb eines Jahres verbindlich und einvernehmlich ab-klären, ob die Tat inner- oder ausser-halb der 12-Meilen-Zone begangen wurde?

    Interessant wäre, wenn die indische Justiz demnächst auch dazu überginge, ausländische Vergewaltigungs-, Gewalt-Opfer, etc. künftig nicht mehr vor Abschluss jeglicher Gerichtsverhandlungen ausreisen zu lassen, resp.: zu inhaftieren.

    Die seit Jahren laufende PR-Kampagne des indischen "The Ministry of Tourism": «Incredible !ndia», ist im negativsten Sinn wörtlich zu nehmen !!! Das fängt schon bei den indischen Länder-Vertretungen auf z.B. auch deutschem Boden an, die zumindest aktive, zweifelsfrei kriminelle Beihilfe zur Abzocke von Visa-Beantragenden leisten, ohne dass das Auswärtige Amt in Berlin tätig werden will, resp. seine Bürger vor derlei zu schützen bereit ist, sondern darauf verweist, man solle sich in Indien an die dortigen Instanzen (Ministerien) wenden!