Digitalisierung des Gesundheitswesens: Protest gegen digitale Akte

Ab dem kommenden Jahr soll die elektronische Patientenakte in Deutschland für alle Standard werden. Aus der Ärzteschaft gibt es Widerstand.

Zwei Hände und ein Karteischrank mit Patientenakten

Analoge Patientenakten Foto: Olaf Döring/imago

BERLIN taz | Mit einer beim Bundestag eingereichten Petition formiert sich Widerstand aus der Ärzteschaft gegen eine elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Die Forderung: Die digitale Akte solle nicht zum Standard werden, sondern nur für Pa­ti­en­t:in­nen angelegt werden, die das ausdrücklich wünschen – so, wie es auch aktuell Praxis ist.

„In einer Patientenakte sind sehr intime Daten drin, wenn man die wirklich zentral hinterlegt haben will, sollte man sich bewusst dafür entscheiden müssen“, sagt Simone Connearn, Allgemeinmedizinerin und Initiatorin der Petition.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im März angekündigt, dass ab dem kommenden Jahr alle Versicherten eine elektronische Patientenakte bekommen, so sie nicht ausdrücklich widersprechen. Ärz­t:in­nen sollen diese mit Daten und Dokumenten befüllen und die von anderen Me­di­zi­ne­r:in­nen eingestellten Inhalte sehen können. Die Daten sollen auch für Forschungszwecke zugänglich sein. Lauterbach will mit den Plänen die Zahl der genutzten elektronischen Patientenakten deutlich steigern. Derzeit haben nicht einmal ein Prozent aller gesetzlich Versicherten eine ePA.

Connearn kritisiert: Bleibe es bei der Widerspruchslösung, bekämen reihenweise Pa­ti­en­t:in­nen eine digitale Akte, die deren Tragweite überhaupt nicht überblicken könnten. Sie befürchtet eine Erpressbarkeit derer, die ihre Daten in der ePA verwalten lassen – beispielsweise durch Angriffe von außen, aber auch durch mögliche Ausweitungen der legalen Zugriffe. „Durch die Pflicht für uns Ärzte, die elektronische Patientenakte zu befüllen, wird die Schweigepflicht abgeschafft“, sagt Connearn.

Bislang haben mehrere hundert Menschen die Petition unterzeichnet. Werden es bis zum Ende der vierwöchigen Frist am 24. Juli mindestens 50.000 Un­ter­stüt­ze­r:in­nen, wird Connearn in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses angehört.

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