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Diether Dehm über Ex-RAFler„Kein radikaler Scharfmacher“

Der Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm rechtfertigt die Beschäftigung des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar. Dieser habe seine Strafe verbüßt.

Muss sich nicht mehr verstecken: Christian Klar, hier als Zeuge im RAF-Prozess 2011. Foto: dpa

Berlin AFP | Der Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm hat die scharfe Kritik an der Beschäftigung des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar zurückgewiesen. „Das ist ein feinsinniger Mensch und überhaupt kein radikaler Scharfmacher“, sagte Dehm der Bild am Sonntag.

Er habe Klar vor vier oder fünf Jahren auf einer Friedensdemonstration kennengelernt. Weil er gehört habe, dass der Ex-Terrorist als Webdesigner Arbeit suchte, habe er ihm eine Mitarbeit für seinen Verlag und sein Bundestagsbüro angeboten.

Klar sei „ein hervorragender Techniker, den ich nur empfehlen kann“, sagte Dehm weiter. Er habe ihn mehrfach mit in den Bundestag genommen und viele Gespräche mit ihm geführt. Auf Inhalte des Bundestagsnetzwerks habe er keinen Zugriff.

„Klar hat seine Strafe vollständig verbüßt“, sagte der Linken-Abgeordnete. „Ich halte den Gedanken eines ‚Berufsverbots‘ auch für sogenannte Ex-Terroristen mit dem Gedanken der Resozialisierung in einem Rechtsstaat für inkompatibel.“

Schuld abgetragen

Zuvor hatten auch andere Linken-Politiker Klars Tätigkeit bei Dehm mit dem Argument verteidigt, der Ex-Terrorist habe mit der Verbüßung einer 26-jährigen Freiheitsstrafe seine strafrechtliche Schuld abgetragen. Klar war Ende 2008 aus der Haft entlassen worden.

Empört über die Beschäftigung Klars äußerte sich am Wochenende erneut der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer. Der CSU-Politiker sagte der Passauer Neuen Presse vom Samstag: „Die Beschäftigung eines der schlimmsten Terroristen, die unser Land je erlebt hat, ist eine Verhöhnung der Opfer, aber auch des Deutschen Bundestags und damit unseres Staates insgesamt.“ Mayer hatte den Vorfall bereits am Freitag als „Skandal“ bezeichnet.

Der heute 63-jährige Klar war in den 1970er Jahren einer der führenden Köpfe der zweiten Generation der RAF. 1985 wurde er vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs zu sechsmal lebenslanger Haft plus 15 Jahren verurteilt.

Dabei befand ihn das Gericht aller Taten der RAF seit 1977 für schuldig, darunter die Morde an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback, dem Dresdner-Bank-Vorstandssprecher Jürgen Ponto und an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer.

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3 Kommentare

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  • Auch bei der damals noch gegebenen (im heutigen Straf- bzw- Strafprozessrecht nicht mehr vorhandenen) Möglichkeit, mehrfach lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen, reduzierte sich die Strafe praktisch auf einmal lebenslang - alles andere war reine Symbolik. D.h. ein Täter, der wegen 20fachen Mordes verurteilt worden war, hatte ebenso nach 15 Jahren das Recht auf Überprüfung auf Aussetzung der Reststrafe, wie ein "einfacher" Mörder. Von daher ist ein Aufrechnen (6 x 1,8 Jahre + 15 Jahre) rechtlich nicht zulässig und praktisch falsch. Die 26 Jahre Mindesttrafe ergeben sich aus der "besonderen Schwere der Schuld".

     

    Dennoch hat er seine Strafe - natürlich - nicht voll verbüßt. Es gibt nicht wenige Straftäter, die Jahrzehnte in Haft verbleiben (Hans-Günter Neumann seit nunmehr 52 Jahren und das ohne "besondere Schwere der Schuld").

     

    Ob Klar im Bundestag arbeiten sollte? Keine Ahnung, aber hätten man bei manchem verurteilten NS-Kriegsverbrecher gleiche Massstäbe angesetzt, müssten sich heute Gerichte, Behörden und auch das Parlament nicht regelmäßig schämen...

  • In Deutschland wuerden seit Jahren kaum noch Menschen leben, haette man alle eingesperrt und ihrer Tate n nachangemessen im Knast behalten, nach 45!

     

    P.S.: Ich gebe zu, ein verlockender Gedanke ;-)

     

    P.S.2: Bin kein Freund von Dehm, nein zur Querfront!

  • "1985 wurde er vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs zu sechsmal lebenslanger Haft plus 15 Jahren verurteilt."

     

    Bei 26 Jahren abgesessener Haftzeit sind dies augenscheinlich sechs mal ca. 1.8 Jahre plus 15 Jahre. Also sitzt ein mehrfacher Moerder fuer jedes Jahr lebenslaenglich de facto 1.8 Jahre ab? Und traegt damit seine strafrechtliche Schuld ab? „Klar hat seine Strafe vollständig verbüßt“, sagte der Linken-Abgeordnete. „Das ist ein feinsinniger Mensch und überhaupt kein radikaler Scharfmacher.“ Aha. Eigentor Dehm.