: Die Schattenmänner
Der Verfassungsschutz ist arm dran. Ihm geht die Kundschaft aus. Im verzweifelten Kampf gegen die Bedeutungslosigkeit muß er sich neue Feinde schaffen. Der Umgang mit Scientology ist ein typisches Beispiel. Warum die Spitzelbehörde trotzdem nicht abgeschafft werden wird, berichten ■ Horst Meier (Text) und Erik-Jan Ouwerkerk (Fotos)
Daß Scientologen drauf und dran sind, „ihre Kontrolle über Kindergärten, Schulen, Unternehmen, Medien und öffentliche Verwaltung auszubauen“, klingt heute ziemlich überspannt, galt aber in der gereizten Diskussion um Scientology Church vielen als ausgemacht. Inzwischen hat die Enthüllungspublizistik ihren Höhepunkt überschritten, die Sektenbeauftragten der großen Kirchen haben Untersuchungen vorgelegt, die Aussteigerberichte sind geschrieben. Kurz: Über den Verein ist alles gesagt. Gäbe es nicht den Verfassungsschutz.
Die obskure Kirche umgibt der Nimbus eines international operierenden Geheimbundes, woran ihre Gegner fast noch eifriger arbeiten als die Scientologen selbst. Versucht man eine nüchterne Bestandsaufnahme, ergibt sich ein denkbar schlichter Befund. Scientology ist eine in vieler Hinsicht dubiose Religionsgemeinschaft, die zugleich als kommerzieller Therapieanbieter auftritt. Eine schaurige Mischung aus Selbsterlösung und Kapitalismus pur, aus Missionseifer und Geschäftssinn.
Der Schöpfungsmythos und die Heilslehre des Gründers und ehemaligen Science-fiction-Autors Lafayette Ronald Hubbard sind nicht sonderlich originell. Hubbard behauptete, die heutigen Menschen hätten die negativen Erinnerungen an ihr „thetanisches“ Vorleben aus der Urzeit des Universums verdrängt. Nur wenn sie diese „Engramme“ heraufriefen, seien sie imstande, ihr inneres Gleichgewicht wiederzuerlangen. Das unter eingetragenem Markenzeichen endlos laufende Kurssysten ist die Nahtstelle zwischen Glaube und Kommerz.
Das ist nicht gerade weltbewegend – selbst wenn man in Rechnung stellt, daß das persönliche Schicksal einzelner, die mit dem merkwürdigen Verein in Berührung gekommen sind, eine dramatische, ja desaströse Wende nahm. Doch jeder Erwachsene kann Bescheid wissen über das, worauf er sich einläßt. Wer Scientologe wird, geht ein erlaubtes Risiko ein.
Natürlich dispensiert kein Glaube von der Rechtsordnung: Kriminelle Praktiken wie Wucher, Nötigung oder Steuerhinterziehung sind ein Fall für die Strafjustiz.
In den USA geht man gelassen und liberal mit Scientology um. In Deutschland jedoch wird der Verfassungsschutz ins Spiel gebracht. Was zunächst wie ein schlechter Witz klang, ist schlechte Wirklichkeit geworden: Seit dem Beschluß der Innenministerkonferenz vom Juni 1997 bespitzeln bundesdeutsche Verfassungsschützer die Scientology Church; einzig Schleswig-Holstein scherte aus.
Dieser Einsatz des Geheimdienstes belegt die endemische Unfähigkeit, einem Problem durch öffentlichen Streit und Aufklärung beizukommen, er signalisiert den Weg der bürokratischen Kontrolle und Ausgrenzung. Die Enquetekommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ begrüßte dieses Vorgehen, allein die Grünen sprachen sich gegen den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel aus.
Aber darf der Verfassungsschutz rechtlich überhaupt, was politisch so abwegig ist? Ist die Tätigkeit der Scientologen in irgendeiner Weise staatsgefährdend? Immerhin kann sich diese Organisation auf Grundrechte berufen: Wenn schon nicht auf das der Religionsfreiheit nach Artikel 4, so doch wenigstens auf die Vereinigungsfreiheit nach Artikel 9.
Die Kompetenzen des Verfassungsschutzes ergeben sich aus den einschlägigen Gesetzen des Bundes und der Länder, in denen es heißt: „Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist die Sammlung und Auswertung von Informationen... über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung... gerichtet sind. Im Sinne dieses Gesetzes sind... Bestrebungen solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, einen der Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.“
Unter den genannten „Bestrebungen“ versteht man herkömmlicherweise die Tätigkeit von politischen Parteien. Wie aber bekommt man eine Gruppe ins Visier, die vorderhand mit Politik nichts im Sinn hat? Wie rechnet man einer geschäftstüchtigen Glaubensgemeinschaft staatsfeindliche Bestrebungen zu?
In verschiedenen Innenministerien war man Mitte der neunziger Jahre noch unschlüssig. Zumal aufgeklärte Verfassungsschützer wie der damalige Chef der Hamburger Behörde, Ernst Uhrlau – er koordiniert inzwischen die Geheimdienste im Bundeskanzleramt – abgewunken hatten. Also gab man Gutachten in Auftrag.
Die Preisfrage, die der nordrhein-westfälische Innenminister dem Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke aufgab, lautet: „Welche Auswirkungen hat die Anwendung scientologischen Gedankenguts auf eine pluralistische Gesellschaft oder Teile von ihr in einem freiheitlich demokratisch verfaßten Rechtsstaat?“
Das klingt ziemlich gewunden, läuft aber, einfach formuliert, auf die Beurteilung einer steilen Hypothese hinaus: Was wäre, wenn die Scientology Church den Ton angäbe in dieser Gesellschaft und ihre Ziele eines Tages in die Tat umsetzen könnte? Liefe das auf eine Abschaffung der deutschen Demokratie hinaus? Schon der Klartext der Frage enthüllt das Irreale dieser Betrachtungsweise: So sicher es ist, daß ein durch und durch scientologischer Staat eine recht ungemütliche Erziehungsdiktatur wäre, so unsicher, um nicht zu sagen ausgeschlossen ist es, daß Scientology jemals imstande wäre, hierzulande oder sonst irgendwo die Macht zu übernehmen.
Der irreale Kern der Fragestellung verleitet den Gutachter dazu, sich einzig und allein auf die wirren Ideen der Sekte zu kaprizieren und konkrete Gefahren völlig auszublenden. Aber seit wann ist der Staat befugt, bloße Ideen auf ihre Vereinbarkeit mit demokratischen Prinzipien hin zu prüfen? Diese Frage bezeichnet das Grundproblem des bundesdeutschen Verfassungsschutzes.
Damit Scientology überhaupt in die Reichweite des Verfassungsschutzes gelangt, müssen wenigstens Spurenelemente von Politik dingfest gemacht werden. Wer indes Scientology politischer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung überführen will, stößt auf ein Problem: Hubbards Truppe gebärdet sich in Theorie und Praxis unpolitisch.
Gutachter Jaschke hat die Crux so formuliert: „Die in der Mitgliedschaft... versammelte soziale Basis der Scientology Church ist nicht im unmittelbaren Sinne politisch motiviert. Sie will nicht primär die Welt verändern, sondern sich selbst... Scientology Church beteiligt sich nicht an Wahlen, veranstaltet keine öffentlichen Kundgebungen und veröffentlicht kaum dezidiert politische Positionen.“
Der Gutachter hat sich auch die Mühe gemacht, die Werke des Meisters und seiner Kirche zu durchforsten. Er wurde aber nicht fündig, weil „im gesamten Schrifttum Hubbards und der Scientology Church dezidiert politische Fragen eher am Rande behandelt werden“. Besser gesagt: gar nicht. Wie also kann eine Organisation, die nicht auf politischen Machterwerb aus ist, trotzdem zu einem staatsfeindlichen Unternehmen befördert werden?
Der Gutachter weiß Rat. Scientology verfolgt eine „langfristige politische Zielsetzung“, und zwar eine nicht eben bescheidene – es geht um Weltherrschaft: Bei Scientology scheine sich „eine neuartige Form des politischen Extremismus anzubahnen, orientiert an Ideen des absoluten, heldischen Übermenschen... auf dem Weg zu einer Weltherrschaft, die auf totalitären... Grundprinzipien basiert“, was „zwangsläufig die Außerkraftsetzung wesentlicher Teile einer auf rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen basierenden Verfassungsordnung bedeuten“ würde. „Denkt man die Konzeption des scientologischen ,clear planet' zu Ende, so... scheint die Richtung absehbar, in die sich eine solche Gesellschaft entwickeln würde.“
Die Bereitschaft Jaschkes, das Vorhaben namens „clear planet“ zu Ende zu denken, ist für seine Arbeitsmethode charakteristisch: Denkt man die Spinnereien von Hubbard nur konsequent genug zu Ende, und malt man sich obendrein noch aus, was wäre, wenn diese Spinnereien wortwörtlich in die Praxis umgesetzt würden – dann gelangt man in eine Science-fiction-Welt namens „clear Germany“.
So hätte man denn auch „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ abgeleitet: Scientologen erstreben irgendwie die Weltherrschaft, was logischerweise ihre totale Herrschaft in Deutschland einschließt. Also haben sie ein staatsfeindliches Ziel, das sie eines Tages verwirklichen wollen; folglich dürfen sie schon heute vom Verfassungsschutz beobachtet nachrichtendienstlich werden.
Die „tatsächlichen Anhaltspunkte“, die das Gesetz dafür verlangt, finden im Tatsächlichen keinen Halt; sie ergeben sich aus der Hochrechnung des scientologischen Größenwahns. Der Gutachter erliegt jenem Mechanismus, dem viele engagierte Scientology-Gegner erliegen: Er meint es gut mit uns und nimmt die Verstiegenheiten der Sekte für bare Münze. Die Frage, ob wirklich konkrete Gefahren für die Staatsordnung vorliegen, wird ausgeblendet. Es geht, wie Jaschke ganz arglos einbekennt, um die „Intensität verfassungsfeindlichen Denkens“.
Daß ein staatlicher Geheimdienst eine Organisation allein wegen „verfassungsfeindlichen Denkens“ systematisch ausforscht, das heißt V-Leute einschleust, heimlich fotografiert und Wanzen plaziert, unter Umständen Telefone abhört und die Post öffnet, ist keine Bagatelle und in demokratischen Staaten nicht üblich, aber nach bundesdeutschen Gesetzen legal.
Gegen Hubbards Gemeinde haben die Innenminister allerdings Maßnahmen angeordnet, die nicht einmal von der deutschen illiberalen Rechtslage gedeckt sind. Denn den Scientologen kann man allerhand vorwerfen, bloß keine „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“.
Das Gegenteil jedoch behauptet eine Arbeitsgruppe von Verfassungsschützern, die im Vorfeld des Beschlusses gegen die Scientologen tagte. Ihre Behauptung beruht auf einer ausschweifenden Interpretation des Gesetzes, die dessen ohnehin schon vage formulierte Prämissen ins Uferlose auflöst. Sollte diese Lesart vor den Gerichten Bestand haben, wird man noch wahlloser, als es hierzulande üblich ist, allem und jedem verfassungsfeindliche Bestrebungen andichten können.
Der Fall Scientology verweist auf ein strukturelles Problem unseres Verfassungsschutzes: seine Beschränkung auf bloße Zielsetzungen, ja die Fixierung auf vage Fernziele. Dies führt einerseits dazu, daß die Eingriffsschwelle extrem niedrig angesetzt wird – was für die von der Überwachung Betroffenen eine Gefährdung ihrer Bürgerrechte mit sich bringt.
Andererseits führt es dazu, daß der Verfassungsschutz kein rationales Kriterium dafür hat, Wichtiges von Unwichtigem, Gefährliches von Ungefährlichem, Phantasterei von Umsturzplänen zu unterscheiden. Die geheimdienstliche Literatur über Scientology ist eine beeindruckende Dokumentation dieser Orientierungs- und Maßstablosigkeit.
Was sich schon seit Jahrzehnten bei der Observation rechter und linker Miniaturparteien und Kleinstorganisationen zeigte, wird mit der Ausforschung von Scientology gleichsam im Surrealen vollendet: Der bundesdeutsche Verfassungsschutz ist nun endgültig im Bereich der Science- fiction gelandet.
Dabei gibt es ein klares, leicht zu handhabendes Kriterium, verbalradikale Sprücheklopfer von gefährlichen Staatsfeinden zu unterscheiden: die Anwendung von Gewalt. Ob jemand gewalttätige Politik organisiert, darüber läßt sich hieb- und stichfest Beweis erheben, nicht aber über die politische Glaubensfrage, ob bestimmte Ziele mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen.
Das Gewaltkriterium ist der Dreh- und Angelpunkt einer rechtsstaatlichen demokratischen Selbstbehauptung. Von diesem politisch neutralen, unideologischen Maßstab wollen die Verfassungsschützer aber nichts wissen, weil sie darauf schwören, als „Frühwarnsystem“ zu fungieren. So ist es kein Zufall, daß auch die einschlägige Literatur über Scientology zur Gewaltfrage nichts Handfestes zu bieten hat.
Ihre objektive Ungefährlichkeit, was den Bestand des Staates angeht, hat Hubbards Gemeinde freilich mit allen anderen Kunden des Verfassungsschutzes gemein. Aus der langjährigen Debatte um die nachrichtendienstliche Observation der Stammtischrepublikaner oder zuletzt der PDS läßt sich die Faustregel ableiten: Wenn das „Frühwarnsystem“ in Aktion tritt, weiß die Öffentlichkeit längst Bescheid. So auch hier: Nachdem sich herumgesprochen hat, was für eine feine Kirche das ist, schicken die Innenminister den Verfassungsschutz hinterher.
Haben die Verfassungsschützer nichts Besseres zu tun, als einer obskuren, unbedeutenden Gruppe nachzuspionieren? Die Antwort ist einfach, aber kaum zu glauben: Nein, haben sie nicht. Sie haben all die Jahre viel Fleiß und Mühe darauf verwendet, bizarre, objektiv ungefährliche Gruppen und Parteien zu beobachten. Unsere Verfassungsschützer sind Spezialisten für die staatspädagogische Frage, ob bestimmte Ziele mit der freiheitlichsten aller demokratischen Grundordnungen vereinbar sind oder nicht.
Ihre Sache ist seit jeher die Feststellung verfassungsfeindlicher politischer Absichten. Ihre Spezialität ist der ideologische Hochverrat, der mit dem klassischen Hochverrat, also mit dem Versuch eines gewaltsamen Umsturzes, nichts zu tun hat. Deshalb brauchen sich unsere Verfassungsschützer auch bis auf den heutigen Tag für wirkliche Gefahren nicht zu interessieren. Was einst, 1949, mit dem „Polizeibrief“ der westlichen Alliierten begann, als der Bundesregierung erlaubt wurde, Informationen über „umstürzlerische“ Aktivitäten zu sammeln, wurde von Anbeginn zur innenpolitischen Ausgrenzung mutmaßlicher Verfassungsfeinde instrumentalisiert. Die spezifisch westdeutsche Art der fürsorglichen Politikkontrolle kam zwar immer wieder einmal ins Gerede, besonders zu Zeiten des Radikalenerlasses in den siebziger Jahren, blieb aber herrschender Konsens der Bonner Republik.
Bis 1989, mit der epochalen Implosion der kommunistischen Ostblockstaaten, die politische Geschäftsgrundlage des präventiven Verfassungsschutzes wegbrach. Seitdem ist man auf der Suche nach einem neuen Betätigungsfeld – ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen, wie mittlerweile auch nachdenklichen Verfassungsschützern schwant. Sie suchen sich deshalb lieber einen neuen Job, statt vage Hoffnungen auf den islamischen Fundamentalismus oder einen Extremismus „neuer Art“ zu setzen.
Der schleichende Funktionsverlust, der nicht aufzuhalten ist, provoziert im Innern des Sicherheitsgehäuses fahrige Suchbewegungen. Gewiß, die Traditionalisten können sich an ihre alte Kundschaft halten: die DKP, die NPD, die DVU, an Trotzkisten oder an Pfadfinder mit Rechtsdrall; in den letzten Jahren kamen sogenannte Republikaner hinzu, dann die PDS. Aber das wird auf Dauer nicht reichen und irgendwann auch keinen Stoff mehr für staatstragende Leitartikel bieten. Neue Aufgaben müssen her, aber es sind keine in Sicht. Da übt man zur Not den Späh- und Lauschangriff auf die Anhänger eines Science-fiction-Autors.
Scientology, die vorerst letzte Station auf dem langen Marsch in die Bedeutungslosigkeit, könnte tatsächlich zur Endstation werden – gäbe es in der westdeutsch geprägten Sicherheitspolitik nicht die rätselhafte Übereinkunft, ganz fest an die Notwendigkeit des Verfassungsschutzes zu glauben.
Dabei spricht gegen die Abwicklung dieser Behörde, die oft mit einem normalen Inlandsnachrichtendienst verwechselt wird, eigentlich nur das eherne Gesetz der Bürokratie: Eine Behörde, die einmal installiert wurde, mit Etat und Sachbearbeitern, Hausmeistern und Sekretärinnen, ist stets damit beschäftigt, sich selbst und der Welt die eigene Unentbehrlichkeit zu beweisen. Sie kann deshalb nur von außen, nur durch eine radikale Zäsur des Parlaments von den Qualen der Sinnlosigkeit, den Mühen der Scheinbeschäftigung erlöst werden. Dafür aber findet sich keine politische Mehrheit, auch keine rot-grüne. Denn wer es unternimmt, den Verfassungsschutz abzuschaffen, ist zweifellos selbst ein Verfassungsfeind.
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