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‚Mädchen mit Strohhut‘ Amerling, Friedrich von 1803-1887 Foto: akg-images/picture alliance

Von Klaus Hillenbrand

Der bayerische Kunstminister Markus Blume (CSU) verkündete, „eine neue Ära bei der Rückgabe von NS-Raubkunst“ habe begonnen. „Neue Bewegung in die Aufarbeitung historischen Unrechts“ erkannte der Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer.

Als großen Fortschritt pries die Politik die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit bei Entscheidungen über die Rückgabe der von den Nazis gestohlenen Kunst zum 1. Dezember 2025. Gut zwei Monate später folgt den Lobpreisungen nun gewisse Ernüchterung.

Wie viele Fälle bei der in Berlin angesiedelten Schiedsgerichtsbarkeit bereits anhängig sind, ist nicht bekannt. Das Gremium will keine Zahlen nennen. Die Skepsis unter Rechtsanwälten, die Nachkommen der von den Nazis bestohlenen Jüdinnen und Juden juristisch vertreten, über das neue Instrument ist jedenfalls groß.

Ihren Protesten zum Trotz haben Bund und Länder die Schiedsgerichtsbarkeit installiert. Entsprechend vorsichtig gehen die Kanzleien jetzt damit um, ergaben Gespräche der taz mit spezialisierten Anwälten.

Endlich Gerechtigkeit?

Bis zu 600.000 Kunstwerke raubten die Nazis ihren vornehmlich jüdischen Besitzern zwischen 1933 und 1945. Etliches davon ist noch heute in den Depots von Museen zu finden. Erhalten die Nachkommen der Beraubten jetzt endlich eine späte Gerechtigkeit?

Man empfehle den Mandanten den Weg zum Schiedsgericht nicht, erklärt Anja Anders von der Dresdner Kanzlei Cramer von Clausbruch. Dies könne zu „ungerechtfertigten Nachteilen führen“, ergänzt Joerg Michael Cramer von Clausbruch. So bestimme der festgelegte Handlungsrahmen, dem die Schiedsrichter zu folgen haben, eben nicht, dass Menschen, die auf der Flucht vor den Nazis dazu gezwungen wurden, Kunstwerke zu verkaufen, um den Lebensunterhalt zu ermöglichen, entschädigt werden müssen. Gerade die Nachfahren jüdischer Kunsthändler könnten so erneut enteignet werden.

Bei der „uneingeschränkten Verfolgungs-Vermutung“, nach der der Entzug von Kunst aus jüdischem Besitz zwischen 1933 und 1945 regelmäßig als Raub zu gelten habe, so Anders, schaffe der Bewertungsrahmen „eine ganze Menge ungerechtfertigter Ausnahmen“.

Abhängig vom Staat

Der Münchner Anwalt Hannes Hartung nimmt die von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenvertretern bestimmten 36 Schiedsrichter aufs Korn. Über die Hälfte von ihnen verfüge „leider über keine einschlägige fachliche Expertise oder gar Erfahrungen in Raubkunst- und Restitutionsfragen sowie der Schiedsgerichtsbarkeit“. Zudem agierten fast alle Schiedsrichter als Beamte in Abhängigkeit vom Staat, dem sie ihre Aufnahme in die Liste eines Sonderverfahrens verdanken, „welche in regulären Schiedsverfahren normalerweise offen sind und von den Parteien ohne Vorgaben frei ausgewählt und bestellt werden“. In diesem Fall ist die Liste jedoch geschlossen.

Ein Schiedsgericht soll sich aus vier Schiedsrichtern und einem Vorsitzenden aus dem Kreis der 36 konstituieren. Jeder von ihnen kassiert pro Verfahren 10.000 Euro, der Chef 12.000. Macht 52.000 Euro Verfahrenskosten pro Fall, egal ob es sich bei dem potenziellen Raubgut um einen Picasso oder einen silbernen Löffel im Wert von 2,50 Euro handelt.

Hartung beklagt, bei der Behauptung, nun endlich könnten jüdische Nachfahren auch gegen den Willen eines Museums eine Entscheidung verlangen, handle es sich um eine Mogelpackung. Denn dies gelte nur für Institutionen, die ein „stehendes Angebot“ unterzeichnet hätten und damit bekunden, dass sie sich einem Schiedsgericht unterstellen würden. Tausende Museen haben ein solches Angebot nicht abgegeben und könnten sich einer Entscheidung verweigern.

Auf der Suche nach alternativen juristischen Möglichkeiten verklagt Hartung vor einem New Yorker Gericht den Freistaat Bayern und die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen auf Rückgabe des Bildes „Mädchen mit Strohhut“ von Friedrich von Amerling. Das Gemälde war einst im Besitz eines jüdischen Kunsthändlers. Auch der Marburger Anwalt Markus Stötzel bedenkt in einigen Fällen die Anrufung von US-Gerichten, zumal das dortige Recht für NS-Verfolgte gestärkt werden soll.

Die Hälfte der Richter hat keine Expertise

Hannes Hartung, Anwalt

Diese Möglichkeit ergibt sich allerdings nur für Nachkommen mit US-Staatsangehörigkeit wie Michael Hulton, Großneffe des Kunsthändlers Alfred Flechtheim. Für ihn versucht Stötzel seit Jahren die Herausgabe von drei Objekten aus dem Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zu erreichen, einer Bronzeskulptur von Picasso und zwei Gemälden von Paul Klee.

Quälend lange Verfahren

Dennoch, so der Tenor der meisten Rechtsanwälte, müsse man sich wohl mit den bestehenden Verhältnissen in Deutschland arrangieren, auch wenn bisher keine der befragten Kanzleien die Schiedsgerichtsbarkeit angerufen haben will. „Wir müssen damit umgehen, was wir haben. Die Menschen werden älter“, sagt Stötzel. Viele Mandanten können nicht mehr lange bis zu einer Entscheidung warten. Manche Verfahren dauerten quälend lang. So zieht sich der Streit um Picassos „Madame Soler“ bereits über 17 Jahre hin.

Deshalb werde man früher oder später das Instrument der Schiedsgerichte nutzen müssen. „Am Ende des Tages folgen wir unseren Mandanten und rufen ein Schiedsgericht an“, sagt Stötzel. Die Möglichkeiten, andere juristische Institutionen einzuschalten, seien begrenzt. „Die Alternative wäre, nichts zu tun.“ Ein Anwalt, der namentlich nicht genannt werden möchte, kündigt an, schon bald einen spektakulären Fall vor ein Schiedsgericht bringen zu wollen.

Es bleiben große Unsicherheiten. Werden die Schiedsrichter halbwegs einheitliche Entscheidungen treffen? Eine Revision ist nicht vorgesehen. „Das Schiedsgericht entscheidet, und das war es dann“, sagt Stötzel. Wohl aber soll es Ende 2028 eine Evaluierung der Tätigkeit geben.

NS-Raubgut: das Gemälde „Mädchen mit Strohhut“ des Künstlers Friedrich von Amerling 1803–1887 Foto: akg-images/picture alliance

Ein ordentliches Gesetz sollte folgen

Einige Juristen behalten sich vor, zunächst mit weniger spektakulären Fällen vor das Schiedsgericht zu treten, quasi um dessen Entscheidungen zu testen. Einig aber sind sich alle darin, dass als nächste Stufe ein ordentliches Restitutionsgesetz folgen muss, das auch die Raubkunst im privaten Besitz einschließe. Darauf warten die Verfolgten schon seit Jahrzehnten.

Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wird ein solches Gesetz versprochen. „Ein Restitutionsgesetz, das sich an die bisherigen Wiedergutmachungsregelungen anlehnt, würde sicher zu angemesseneren Lösungen führen. Solange es ein solches Gesetz nicht gibt, werden andere Lösungen gefunden werden müssen“, sagt Anja Anders.

Hartung glaubt nicht, „dass solch ein Gesetz in den nächsten Jahren kommen wird“. Und Stötzel gibt zu bedenken: „Das ist kein Thema, mit dem man Wählerstimmen gewinnen kann, schon gar nicht angesichts des wachsenden Antisemitismus.“

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