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Die Anklage im NSU-ProzessWenig in der Hand

Generalbundesanwalt Harald Range stützt seine Vorwürfe gegen Beate Zschäpe vor allem auf Spekulationen – eine wasserfeste Beweisführung sieht anders aus.

Die Angeklagte Beate Zschäpe wartet am Montag auf den Prozessbeginn. Bild: reuters

BERLIN taz | Die Haupttäter des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, sind tot. Vor Gericht steht ab Montag aber Beate Zschäpe, das mutmaßlich dritte Mitglied der terroristischen Vereinigung. Was hat die Anklage gegen sie in der Hand?

Generalbundesanwalt Harald Range war mutig. Er klagte Zschäpe im November nicht nur wegen Beihilfe, sondern als Mittäterin bei allen zehn Morden, den zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfällen an.

Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe seien ein „einheitliches Tötungskommando“ gewesen. Die Morde seien als „gemeinsame Taten“ zu werten, die in einer „abgestimmten Arbeitsteilung“ verübt wurden. Zschäpe war zwar bei keiner Tat unmittelbar dabei, sie soll aber für die Gruppe eine „unauffällige Fassade“ geschaffen haben.

Außerdem soll sie laut Anklage das Geld verwaltet und sich an der Waffenbeschaffung beteiligt haben.

Doch die Anklage hat hierfür nur Indizien in der Hand; es gibt keinen einzigen sicheren Beweis, dass Zschäpe von den Morden überhaupt wusste. Theoretisch ist es möglich, dass die Angeklagte nur in die Überfälle auf Banken und Supermärkte eingeweiht war und dass ihr Tarnverhalten nur das Leben in der Illegalität absichern sollte.

Dass Zschäpe 1998 an der Gründung des NSU beteiligt war, schließt Range daraus, dass sie schon vorher in der Kameradschaft Jena Teil einer menschenverachtenden und rassistischen Clique war.

Er zitiert Zeugenaussagen, wonach sie die beiden jungen Männer „im Griff“ hatte, jedenfalls „kein Mäuschen“ war. Nach einer Verfassungsschutzinformation sei sogar die diskutierte Flucht nach Südafrika an ihrem Widerspruch gescheitert.

Leben in der abgeschotteten Wohnung

Die Bundesanwaltschaft weiß auch nicht, wie in der NSU-Terrorzelle Entscheidungen getroffen wurden. Die Anklage geht aber davon aus, dass alle drei an der internen Willensbildung beteiligt waren, da das jahrelange Zusammenleben in einer abgeschotteten Wohnung anders nicht vorstellbar sei.

Teilweise argumentiert die Anklage aber mit Zirkelschlüssen: Dass Zschäpe über die Zielsetzung der Gruppe vollständig Bescheid wusste, folge daraus, dass sie Gründungsmitglied des NSU war und 13 Jahre dabei gewesen sei – was aber ja nicht handfest bewiesen ist. Punktuell wird sogar die Beweislast umgekehrt: Zschäpe sei schon vor 1998 Neonazi gewesen und es gebe keine Anzeichen, dass sie später davon abgerückt sei. Solange Zschäpe schweigt, wird also einfach spekuliert. Eine wasserfeste Beweisführung sieht anders aus.

Die wenigen konkreten Beweise sind auch nicht besser. So stand auf einem in der Wohnung gefundenen Zettel eine Mobilnummer von Mundlos mit dem Hinweis „Aktion“. Statt eines Mordes kann dabei aber auch ein Überfall gemeint gewesen sein.

Keine Beweise

Auf einem Zeitungsartikel im NSU-Archiv fanden sich Fingerabdrücke von Zschäpe. Einem Fingerabdruck sieht man allerdings sein Alter nicht an. Theoretisch kann er erst lange nach dem Ende der Mordserie im Jahr 2007 entstanden sein. Auch der Versand der Bekenner-DVD durch Zschäpe beweist nicht, dass sie den Inhalt der DVD kannte.

Trotz aller Schwächen der Anklage dürfte Generalbundesanwalt Range nun keine schlaflosen Nächte haben. Denn das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Mordanklage im Januar zugelassen. Damit haben die Münchener Richter implizit auch erklärt, dass sie eine Verurteilung Zschäpes nach dieser Anklage für wahrscheinlich halten.

In einer Gesamtschau wirkten die Indizien offensichtlich überzeugend genug. Die Zulassung der Anklage gab eine entscheidende Weichenstellung in diesem Prozess. Denn sie erfolgte durch denselben Strafsenat unter Richter Manfred Götzl, der in rund zwei Jahren auch das Urteil sprechen wird.

Mord oder nur Beihilfe

Beobachter glauben daher, dass die Anwälte nur eine Chance haben, eine lebenslange Haftstrafe zu verhindern: Sie müssen den Vorwurf der Mord-Täterschaft wenigstens zur Beihilfe abmildern. Sie müssten also das Gericht überzeugen, dass Zschäpes Tatbeiträge zu den Morden doch von eher geringer Bedeutung waren.

Allerdings kommt es auch bei der Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe auf eine „wertende richterliche Gesamtbetrachtung“ an, so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung. Ein Kriterium sei dabei „der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat“.

Wer Zschäpe also als gleichberechtigtes Mitglied eines Tötungskommandos sieht, also Mitgründerin und Mitplanerin, wird sie wohl auch als Mörderin verurteilen und nicht nur als Helferin.

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44 Kommentare

 / 
  • K
    Karl

    @ Sebastian,

     

    nachdenken!

     

    Die Munition der möglichen Tatwaffe ist immer Unterschallmunition, wir reden hier ja von 7,65 Br.....

     

    Der Dämpfer moderiert hierbei eben "nur" den Expansionsknall der Verbrennungsgase vom Treibmittel.

     

    Wenn der Waffenkörper wirklich durchgeglüht ist, wars das mit der komparativen Ballistik.

     

    Möglicherweise ist aber noch was mit der Oberflächenananlyse vom Übergangskegel des Patronenlagers zu machen. Dort können sich diverse Metalloxide aus dem benutzten Zündhütchen ablagern, einige dieser Substanzen sind relativ schwer flüchtig.

     

    Für eine Gegenüberstellung mit der aufgefundenen Restmunition sollte das ausreichen, wenn man bei der Fundwaffe mit der EDX und einer Bremsstrahlmethode drangeht.

     

    Glück auf!

     

    Karl

  • V
    viccy

    @ Lennoxus

    Soo riesig groß sind die Unterschiede zwischen Rechtsprechung und "Literatur" ja dann aber im Kern nicht. Denn wie soll ein Täterwille so ganz ohne objektive Kriterien bestimmt werden - gerade wenn eine Angeklagte von ihrem Schweigerecht Gebrauch macht? Die "rein subjektive Theorie", die noch das Reichsgericht und ein paar Jahre lang der BGH vertreten hat, vertritt der BGH ja heute nicht mehr.

     

    Ich denke, die Rechtsprechung hat ein paar Nuancen mehr Interpretationsspielraum, wenn sie verbal am Täterwillen oder wie das auf Latein heißt festhält. Den wird sie sich nicht nehmen lassen, schon gar nicht Richter Götzl. Am Ende würde ihm sogar vorgeworfen, er lege das Recht zu Gunsten einer Nazi-Frau aus...

     

    Ob nun gerade der Verkauf eines Wohnwagens nicht nur dem Leben im Untergrund, sondern auch dem Töten aus dem Untergrund heraus gedient hat, ist von hier aus wohl kaum zu sagen. Kommt ja drauf an, was mit dem Geld gemacht wurde.

     

    PS: "Der eine hilft, der andere macht selbst" - so dürfte doch der gesunde Menschenverstand zwischen Beihilfe und Täterschaft unterscheiden.

  • M
    mitreda

    Hey Taz.

    Hab schon immer gewusst, dass Du eigentlich ne Nazi-Dingens bist und für die Rechte der Frau und sowas.

    Aber Justin Zizia ist auch eine... und die sieht zwar nix ein, aber hören tut sie tooootahl viel und ich bin sowieso für Erhöhung der Frauenqote auch was das Knast angeht ey!

  • L
    Lennoxus

    @Viccy: Mir ist schon klar, dass sich die Juristen über Mittäterschaft und Behilfe streiten und gerne aus zwei Paragraphen ganze Bücher gemacht werden, die sich Dissertation schimpfen.

    Ich wollte damit nur sagen, dass ständig die Begriffe verwendet werden, aber keiner bringt es kurz und knapp mal in ein paar Sätzen rüber. Da kann doch kein normaler Leser folgen.

    "Täterwille" sprich animus auctoris -wie es bei den Juristen- heisst. Dass der Täterwiller mittels objektiver Kriterien "kontuiert" wird...Es ist gerade schwer den Täterwillen ausfindig zu machen, wenn der Angeklagte zu den Vorwürfen schweigt. Man könnte ja auch auf die "Tatherrschaft" abstellen. Wenn die Verteidigung das schaffen würde, die ständige Rechtssprechung zu ändern, dann hätte der Prozess nicht nur einen politischen, sondern auch einen juristischen Mehrwert. Gerade hierüber streiten sich ja Professor und Richter gerne mal. Wenn aber dann Mittäterschaft doch abgelehnt wird, dann käme man auf Behilfe und hier gibt es auch die sogenannte "neutrale" Behilfe, welche mitunter sogar den Verkauf des Wohnwagens mitumfassen würde. Wann eine solche strafbar ist, da gibt es fünf(!) Meinungen zu. Und da werden gerade im Wirtschaftsstrafrecht die Dissertationen gefülllt. Aber egal, für mich gilt jeder als unschuldig, solange kein Richterspruch gefallen ist.

     

    @Christian Rath: Der Artikel war doch nicht so grottig wie der von den Kollegen von Bild. Das ist ja an Polemik nicht mehr zu übertreffen. http://www.bild.de/news/inland/beate-zschaepe/zschaepe-macht-auf-serioes-30293450.bild.html

  • V
    violini

    @Sebastian #kom1

    Die Munition ist genauso erhältlich wie jede andere, also nix

    ""Diese Munitionsart ist so selten, dass hier nur der Staat selbst als Täter in Frage kommt.""

    .

  • FR
    Frank Reich

    @ Sebastian

     

    Ballistik wird nichts mehr. Die Tatwaffe ist nicht mehr beschussfähig (Deformation durch die Brandhitze). Demnach ist es also "nur" eine Waffe gleichen Typs wie bei den Morden. Von den 50 zivilen Waffen sind acht nicht mehr auffindbar. 20-30 behördliche (Ex-DDR-Geheimdienstbestände) offensichtlich auch nicht...

     

    Dass dieser Prozess eine absolute Farce ist, Zschäpke ein Bauernopfer für ganz andere umtriebige Herrschaften in Sachen OK/Geheimdienste = "tiefer Staat" sein dürfte, die überwiegenden MSM eine absolute Desinformation sowie Vorverurteilung betreiben und alles, nur keine Aufklärung zu erwarten ist, sind wohl recht realistische Beobachtungen.

     

    Wir stecken ganz schön in der Scheisse mit den tonangebenden Eliten, soviel ist sicher.

     

    Fide, sed cui, vide!

  • V
    viccy

    Hier wird vielfach gemosert, dass Herr Rath so inkompetent geschrieben hätte. Natürlich meistens ohne Begründung, das wäre dann nämlich auch schwierig ;-) ... nur 2 Beispiele:

     

    @ Tazitis

    Wenn ein Gericht die Anklage zulässt, geht es von einem hinreichenden Tatverdacht aus, sagt § 203 StPO. Das bedeutet, dass nach Meinung des Gerichtes eine spätere Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist. Also stimmt das schon, was der Rath da geschrieben hat...

     

    @ Lennoxus

    Der Herr Rath soll also in zwei Sätzen den Unterschied zwischen Täterschaft und Teilnahme (hier: Beihilfe) erklären, soso. Dass es dazu ganze Aufsätze und Dissertationen gibt, sei mal dahingestellt, aber Fakt ist doch: Ausgangspunkt ist verbal der sogenannte "Täterwille", der dann mittels objektiver Kriterien konturiert wird. Wie viel 1000 Seiten sind die Akten doch gleich dick?

  • Y
    yowhut

    "Beobachter glauben daher, dass die Anwälte nur eine Chance haben, eine lebenslange Haftstrafe zu verhindern: Sie müssen den Vorwurf der Mord-Täterschaft wenigstens zur Beihilfe abmildern. Sie müssten also das Gericht überzeugen, dass Zschäpes Tatbeiträge zu den Morden doch von eher geringer Bedeutung waren."

     

    Bitte was? Was wäre bzw. ist das denn dann für eine Rechtsauffassung? Im Zweifel FÜR den Angeklagten. Nicht Zschäpe muß beweisen, daß sie keine Mörderin ist sondern andersherum.

     

    Ansonsten könnte man schließlich ständig Leute wegen Mord verurteilen, die sich selbst nicht genug entlasten können.

  • SG
    Schmidt Georg

    lieber Rainer, warum sollte die Beklagte aussagen? warum soll sie ihre "Unschuld" beweisen, es ist doch viel spannender zuzuschaun, wie sich der Staatsanwalt abquält, Aussagen der Beklagten könnten dem StA doch nur Aufhänger geben, sag ich mal ! mna sah bei Wullf, wie man Aussagen zerpflückt, beurteilt, verdreht, hier ist Schweigen eben Gold !

  • SG
    Schmidt Georg

    DNA Spuren-vergessen wir nicht, dass nach der Ermoderung der Polizistin eine Super Verbrecherin gejagt wurde, deren DNA in ganz Deutschland zu finden war, es stellte sich aber heraus, dass es die DNA der Packerin war, die die Teststreifen ? verpackte!

  • H
    Hurra-Deutsch

    ...ich kann verstehen, dass Sie das mit der Heuchelei nicht hören wollen ... aber vielleicht sollten Sie sich diesen Videoclip anschauen. Ganz am Ende dieses Videoas sagte eine Frau in Hurra-Deutsch:

     

    Und was das Herrliche in diesem Land ist, es gibt überhaupt keine Rassenprobleme. Das war 1972 - also ein Beleg dafür, wie weit das Wunschdenken, Verblendung, Verklärung und die Heuchelei in Deutschland (wieder) fortgeschritten war.

     

    http://www.youtube.com/watch?v=UbPbeXl3wMc

     

    Schauen Sie sich das Video an! Dieser Satz am Ende des Videos spricht Bände!!

     

     

    Mit Freundlichen Grüßen

     

    Mir machen Sie nicht vor

  • S
    Sebastian

    Da Akten bzw. eher Beweise von Behörden durch Behördenmitarbeiter vernichtet wurden kann der Staatsanwalt nicht mehr seine Pflicht erfüllen, be- und entlastende Beweise zu sammeln.

     

    Es gar gar nichts anderes geben als Verfahreneinstellung.

     

    Ansonsten ist es ein Schauprozess alá Volksgerichtshof.

     

     

    Im Übrigen ist der Fall sowieso unglaubwürdig:

     

    Niemand der 2 Polizisten am hellichten Tag tötet bekommt auf einmal Angst weil 2 Polizisten das Wohnmobil kontrollieren wollen und bringt sich dann um.

     

    Ich bin mal auf die Ballistik gespannt:

     

    Die Munition dieser Waffe ist sehr sehr selten und wird nur vom Staat benutzt. Noch seltener als die Waffe selbst (50 Stück)

     

    Im Gegensatz zu schlechten Hollywoodfilmen reicht ein Schalldämpfer alleine nicht aus um den Knall zu dämpfen. Es muss Munition verwendet werden die Unterschallgeschwindigkeit fliegt.

     

    Diese Munitionsart ist so selten, dass hier nur der Staat selbst als Täter in Frage kommt.

     

    Ich werde mir das Schauspiel beim ballistischen Report ansehen.

  • RB
    Rainer B.

    Frau Zschäpe verweigert die Aussage. Das ist ihr gutes Recht, aber eine kluge Verteidigung ist das nicht. Wenn sie tatsächlich nur die ahnungslose Mitläuferin war, die eigentlich von nix was gewußt hat, hätte sie doch die Möglichkeit, dem Gericht dies glaubhaft darzulegen. So kommt das Gericht nicht umhin, sich aus der Vielzahl der Fakten und Indizien ein Gesamtbild zu machen. Das wird auch vor diesem bayrischen Gericht nur finster ausfallen können.

     

    Eines ist jetzt schon klar. Die Einkünfte ihrer Anwälte sind erstmal gesichert.

  • FV
    Franz vege

    letztlich wird sowieso in Ankara bestimmt wie das Urteil auszusehen hat

     

    das ist - da darf man sich nicht vormachen - ein Prozeß, den die Türken nutzen werden, weitere forderungen (EU-Aufnahme etc) zu stellen.

  • H
    Harrara

    Ist dieser Artikel eigentlich witzig oder satirisch gemeint? Kann ich mir zwar schwer vorstellen, aber ernst gemeint sein kann der Artikel nicht - er ist juristisch so völlig falsch, das kann in keinem Fall als "rechtspolitischer Kommentar" durchgehen.

  • V
    vic

    @vic

     

    Bitte hören Sie auf, meinen Nick zu verwenden. Und dann auch noch immer so stumpfsinnige rechtsextreme Beiträge. Bitte nutzen Sie für Ihre Kommentare einen anderen Nick, da ich diesen Nick hier schon mehrere Jahre für meine Kommentare nutze.

     

    Vielen Dank.

     

    vic

  • H
    Herbert

    Uschi:

    Sie wird nicht freigesprochen werden können, sonst würde ja Herr Erdogan persönlich in München erscheinen. Die Medien werden sie schon richten.Außerdem bleibt ja noch die Brandstiftung- die hat sie ja begangen.

     

    Was ich mich frage:

    Wenn es Beweise für ihre Beteiligung an den Morden gibt (nach Staatsanwaltschaft), welche könnten das sein und wann wird man diese bringen? Warum hat man von diesen Beweisen bisher noch nichts gehört?

  • N
    neubau

    Für die RAF konnte man noch ein eigenes Gerichtsgebäude und Gefängnis bauen. Die waren aber auch LINKS - hier geht's ja um einen RECHTSstaat.

     

    Allein die Auslosung der Plätze... als gäbe es keine zum Gerichtssaal umbaubaren Sporthallen. Und die Mittäterschaft des VS wird wohl auch nicht verhandelt werden...

  • KB
    Kara Ben Nemsi

    Werden wir hier alle für dumm verkauft?

     

    - “Wie will man Terror verbreiten, wenn die Öffentlichkeit gar nicht erfährt, dass es sich um Terrorakte handelt?”, fragt ein Fahnder.

    - Warum hörten die “Döner-Morde” 2006 plötzlich auf – während die Rechtsradikalen weiterhin frei waren?

    - Warum behielten die Mörder, so sie welche waren, die Waffen bei sich und sicherten somit über Jahre zentrale Beweismittel, noch dazu in der eigenen Wohnung, wodurch diese persönlich zuzuordnen waren?

    - Warum sollten die erfolgreichen Bankräuber inmitten der Geldpakete Selbstmord begehen?

    - Warum begehen die Verdächtigen Selbstmord, wenn sie gerade DVDs mit Bekenner- und Droh-Videos abschicken wollten, auf denen sie weitere Taten ankündigen?

    - Einem Ermittler zufolge deutet die Spurenlage in dem Wohnmobil, in dem die Leichen der beiden gefunden wurden, nicht unbedingt auf einen gemeinsamen Suizid hin.

    - Warum hat Beate Z. verdächtige Gegenstände nicht entfernt – wusste sie nicht, dass Pistolen nicht brennen?

    - Warum haben die DVDs den Brand, die Explosion der Wohnung völlig unbeschadet überstanden? Und wiso wurden diese noch gefunden da laut Aussage eines Feuerwehrmannes vor Ort nur noch eine ausgebrannte Ruine übrig war ?

    - Auch soll Beate Zschäpe, die anscheinend sehr überstürzt in Begleitung eines Familienrechtlers bei der Polizei aufgelaufen war, bei den Sicherheitskräften Schutz gesucht haben.

    - Warum stellte sie sich plötzlich? Und steckt sie wirklich hinter den Bränden in Wohnung und Wohnwagen, die ihr bislang zugeschrieben werden? Manche Fahnder bezweifeln das.

    - Was zeigen die “Bekenner-Videos” tatsächlich ???

    - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter zeigte sich derweil erstaunt über die überraschenden Entwicklungen in dem Fall. Es sei verwunderlich, wie schnell sich die Bundesanwaltschaft „nach der Explosion des Hauses in Zwickau und dem Auffinden der Leichen der beiden Täter zur Gruppierung der Täter festgelegt hat und wie schnell über zwei Dutzend Aktenordner mit Erkenntnisse über die Täter präsentiert werden konnten“, sagte der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz in Berlin….

  • SG
    Schmidt Georg

    mit es scheint und es könnte sein, man vermutet-damit kann man keinen Blumentopf gewinnen-in den USA wäre das Hörensagen und nicht zulässig, solang die Frau schweigt und das wird sie, bin ich gespannt , wie es ausgeht !

  • B
    Bruno

    Selbst bei einer Beweislage, wie der gegen Verena Becker (DNA-Spuren am Bekennerschreiben, die Tatwaffe wurde bei ihr gefunden), gab es nur eine Haftstrafe von 4 Jahren wg. Beihilfe zum Mord an Siegfried Buback.

     

    Wenn man diesen Maßstab an das Verfahren gegen Beate Zschäpe anlegt, wird das, was die Staatsanwaltschaft als "Beweise" vorlegt (keinerlei DNA-Spuren, die Historie der Tatwaffen ist vollkommen unklar, die der anderen gefunden Waffen auch) niemals zu einer Verurteilung führen.

     

    Vermutlich hält Zschäpe einfach die Klappe. Der Richterglaube mag in Prozessen gegen Arnold, Mollath oder Familie Rupp (die Geständnisse wurden widerrufen) ausreichend für eine Verurteilung gewesen sein, in dem Verfahren gegen Zschäpe genügt das nicht.

     

    Wenn die Staatsanwaltschaft hier im Laufe des Verfahrens nicht mehr als den bekannten Blödsinn aus dem Hut zaubert, haut ihr die Verteidigung die Anklageschrift links und rechts um die Ohren.

  • L
    Laie

    Sitzt in dem Prozess auch eine Person die alles stenographisch notiert?

    Soweit bekannt kann eine solche Mitschrift verwendet werden, während alle anderen Aufzeichnungsmethoden verboten sind.

  • V
    vic

    Wär halt leichter, wenn`s gegen links ginge.

    RAF böse, NSU gut?

  • Q
    quer

    Ohje, nun ist aber Schluß mit lustig und Schutzhaft für lau auf Staatskosten... Die Frau kommt wegen unabsehbarer Verfahrensfehler planmäßig frei und kann von gefährdeten Geheimorganisationen (NGO/GO) endlich entsorgt werden. Dann gibt es bald einen Selbstmord, Verkehrsunfall oder Krebspatient mehr, kann ja mal vorkommen... Bevor sie noch auf den Gedanken kommt Tagebücher darüber zu schreiben oder so.

  • U
    Uschi

    Ich frage mich, welche "Beweise" die Richter gegen Zschäpe als "Mörderin" in der Hand haben? Kein Zeuge hat sie gesehen, keine Kamera hat sie aufgezeichnet. Die Angeklagte schweigt sich aus. Die mutmaßlichen Haupttäter sind tot.

     

    Letztlich kann sie auch nur das Dummchen spielen, das mit den beiden anderen im Wohnwagen gelebt hat.

     

    Mir schwant Böses für den Ausgang des Verfahrens... In dubio pro reo.

  • D
    derrusse

    Für meine (nicht „deutsche“) Ohren allein die Namen der Zschäpes Verteidiger klingen interessant-symptomatisch: Stahl –Sturm –Heer. Waren diese „Spezialisten“ speziell aufgrund ihre Familiennamen ausgewählt, oder...?

  • N
    Nene

    Ich merke, dass dieser Prozess mein eigenes Demokratieverständnis auf den Prüfstand stellen wird. Wenn ich diese Frau und ihr Schweigen sehe, dann spüre ich den Impuls, zu sagen: Macht ihr doch den Prozess nach ihrem eigenen Weltbild und dem ihrer NSU- Mitmörder. Sie verherrlichen die alte Nazi Ideologie und ihre Konstrukteure? Ja, was wäre, wenn ihnen selber auf dieser Basis der Prozess gemacht würde?

    Ein Prozess im Stil all derer, die unter dem Regime der Nationalsozialisten stattfanden. Beate Zschäpe und Co lehnen unsere Demokratie ab, profitieren jedoch von ihr und würden sie abschaffen, wenn sie die Chance dazu bekämen.

    Ich hoffe, dass sie diese Chance nie bekommen werden und bin froh, dass wir in einem Staat leben, in dem selbst solche Typen eine faire Verhandlung bekommen.

  • MM
    Mirko Malessa

    "Generalbundesanwalt Harald Range stützt seine Vorwürfe gegen Beate Zschäpe vor allem auf Spekulationen (...)"

     

    Eine Beweisführung ist halt nicht einfach.

     

     

    "Wer Zschäpe also als gleichberechtigtes Mitglied eines Tötungskommandos sieht, also Mitgründerin und Mitplanerin, wird sie wohl auch als Mörderin verurteilen und nicht nur als Helferin."

     

    Reine Spekulation, Herr Rath. Hatten Sie dieses Verhalten nicht gerade vorher...?!

  • L
    Lennoxus

    Der Artikel ist wirklich grottig. Und das soll Qualitätsjournalismus sein?? Bitte erklären Sie doch mal in zwei Nebensätzen den Unterschied zwischen Beihilfe und Mittäterschaft. Das sind zwar juristische Begriffe, aber auch leicht zu erklären. Oder verlinken sie doch das StGB. Ist zwar nicht so einfach, aber wenn das doch das Hauptproblem ist, dann sind solche Erwähnungen nicht nur was für die juristische Fachliteratur. Es wird ja auch die ständige Rechtssprechung des BGH erwähnt ("Richterliche Gesamtbetrachtung"). Von sich kreuzenden Mordmerkmalen würde ich aber die Leser auch verschonen. Bye!

  • LE
    lasst es

    taz, vielleicht solltet ihr euch auf eure domäne beschränken (moralische Empörung und Verurteilung) und von den fachlich-juristischen dingen einfach die finger lassen?!

  • ZB
    Özgür Bozkurt

    Bei der Verurteilung von Liksextremisten habe ich auch keine Beweise gesehen, lediglich ,Deals' und Indizien. Allerdings reichten auch unhaltbare Indizien meist zur Verurteilung.

    Die tiefe Überzeugung eines Richters ist entscheidend !!! Dieser Prozess ist abhängig von der politischen Einstellung der Richter abhängig, offiziell natürlich nicht. Ich sehe aber, die Richter sehr mild mit den Angeklagten umgehen. Ich habe noch nie von Häftlingen gehört, die per Email mit den Anwälten kommunizieren konnte !,,

  • W
    Wurzel

    Ich befürchte, dass die Zschäpe nur ein Bauernopfer ist und die wahren Täter nie gefasst werden.

  • MJ
    Merkel Jugend

    Gemäß §129a kann die terroristische Vereinigung gar nicht nach gewiesen werden, weil zwei tot sind und man sie auch nicht befragen kann, warum sie immer dieselbe Waffe benutzen und sie auch noch aufhoben oder wie sie ihnen unter geschoben wurde.

    Möglich wäre es gewesen, wenn die jetzigen Mitangeklagten nach 129a verfolgt würden; wie man es mit Linken gewiß gemacht hätte und schon immer so gemacht hatte.

  • Z
    zweifler

    Habe mir soeben noch mal die Berichterstattung der TAZ zum RAF-Prozess wegen Verena Becker angeschaut.

     

    War auch wegen Mordes angeklagt, erhielt vier Jahre wegen Beihilfe; davon zwei Jahre in U-Haft abgesessen.

     

    Süss fand ich dann die Kommentar in der TAZ

    http://www.taz.de/!96879/ .... vertane Chance"

    ...Mut, Selbstkritik und, ja auch das: wenigstens ein Gramm Verständnis für die andere Seite.

     

    Ob man auch bei dem kommenden Urteil gegen Frau Zschäpe solch warme Worte finden wird?

  • L
    @laura

    Haben Sie dafür irgendwelche Belege? Ansonsten: Die Verschwörungskasper treffen sich eher bei Spiegel Online.

    Und Alleswisser @eksom hat natürlich auch wieder seinen Senf dazugegeben.

  • T
    Tazitis

    "Denn das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Mordanklage im Januar zugelassen. Damit haben die Münchener Richter implizit auch erklärt, dass sie eine Verurteilung Zschäpes nach dieser Anklage für wahrscheinlich halten. " - dieser Satz ist juristisch so komplett falsch, falscher geht es nicht. Die Berichterstattung der taz zum NSU-Prozess wird immer peinlicher, vor allem die Beiträge von Herrn Rath sind eine Zumutung. Komplett frei erfunden.

  • V
    vic

    Peinlicher Beitrag. Der Verfasser scheint sein juristisches Wissen ausschließlich über "Richter Alexander Holdt" und "Lenssen und Partner" erworben zu haben, er hat nicht den leisesten Schimmer vom Rechtssystem. Na das kann ja heiter werden, wenn die taz ohne jeden Wissen, rein ideologisch und aus der übelsten rechten Ecke hetzend über den NSU-Prozess berichtet. Man stelle sich, ein Ahnungsloser wie "Christian Rath" würde einem richtigen Journalisten den Platz im Gerichtssaal wegnehmen.

  • V
    viccy

    Nach dem, was ich in der Kommentarspalte eines anderen taz-Artikels gelesen habe, wird Götz schon zur härtesten Strafe greifen. Er verurteilte in der Vergangenheit ja sogar Leute, die allemal in notwehrähnlicher Lage gehandelt haben, munter zu mehreren Jahren Knast.

     

    http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html

     

    http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/messerstich-war-nicht-erforderlich-71540.html

  • E
    eksom

    Show-Prozess mit vorhersagbarem Ausgang!

    Mich interessiert nur, wer beim Verfassungsschutz die echte Leitung über die Operationen um die NSU hatte und damit dieses Trio jahrelang gedeckt hat, und/oder von welcher Regierungsstelle die Anweisungen zum vernichten der wichtigsten Beweisakten gegeben wurden!?

    Kurz: Wie viele Nazis sitzen immer noch mit Krawatten und Anzügen aber zugleich mit der Msske eines Demokraten in den obersten Reihen?

  • L
    laura

    Angeblich bezahlt das Gericht nur den Erstbestellten Wolfgang Heer als Pflichtverteidiger. Sturm und Stahl sind unbezahlte Wahlverteidiger. Doch sie werden auch von den reichen Pro-Neo-Nazis bezahlt.

    Ich denke, dass viele Behörden Poli...pro- neo nazis sind

  • D
    Detlev

    Lieber Christian Rath,

     

    wenn jemand mehr als zehn Jahre im (Neonazi)Untergrund lebt und dann am Ende eine Wohnung regelrecht wegsprengt, um Beweise zu vernichten bzw. unkenntlich zu machen, dann ist diese Anklageschrift nicht mutig, sondern folgerichtig. So würde sich eine Randfigur in einer Terrorzelle wohl kaum verhalten.

    Die Angeklagte hat bis auf den heutigen Tag weder Einsicht, noch Reue gezeigt und nichts zur Aufklärung der Taten beigetragen. Wenn sie im Prozess damit weitermacht, dann geht diese Anklageschrift sogar durch, denn die Verteidiger können an der Grundposition von Beate Zschäpe, eben komplett die Kooperation zu verweigern, nichts ändern. Auf Milde könnte sie nur dann häufen, wenn sie zur Aufklärung beiträgt. Im Zweifel für den Angeklagten: Ja, aber nur wenn nicht Beweise und Zusammenhänge gegen ihn/sie sprechen. Hier sieht die Sache doch andersherum aus: Zschäpe lebte mit den Beiden auch von deren Banküberfällen. Dass die beiden nicht arbeiteten oder das überhaupt konnten, wußte sie auch. Sie hat ganz klar eine Position in der Organisation gehabt und daran ändern kann sie nur etwas, wenn sie anfängt, auszusagen. (Aber vielleicht lässt der Staat sie dann verschwinden, schließlich ist die NSU auch ein gescheitertes Vefassungsschutzprojekt)

  • D
    dauermecker

    Das Foto von Zschäpe zeigt eine Person, die sich offenbar voller Blasiertheit als "Heldin" ihrer NSU-Terror-Truppe sieht: die haarsträubende "Pannen"serie der Ermittlungsbehörden und die Glorifizierung im rechten Spektrum dürfte sie in der Haltung bestärken - der Devise zu folgen, die sie auch von ihren Anwälten immer wieder hört - bloß nicht den Mund aufzumachen.

  • SG
    Schmidt Georg

    oje, wenn das kein Schuss in den Ofen wird !

  • C
    Christian

    Ist das wichtig, ob man über Jahre hilft, Menschen zu ermorden, oder ob man selbst mordet? Bei so vielen Opfern müsste sie da nicht so oder so für den Rest ihres Lebens in den Bau?