Die 50+1-Regel schnell erklärt: Keine Mehrheit den Investoren
Die 50+1-Regel soll dafür sorgen, dass Vereine auch bei ihren Fußball-Profiteams das Sagen haben. Ob sich in Hannover daran gehalten wird, ist unklar.
In Hannover bedeutet das: Die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA ist Lizenznehmer der DFL. Ihre Geschäftsführung wird durch die Hannover 96 Management GmbH ausgeübt. Über diesen Weg soll die sogenannte 50+1-Regel erfüllt werden: Sie besagt, dass der eigentliche Verein mehrheitlich an der Kapitalgesellschaft beteiligt sein muss.
Es gibt höchst unterschiedliche Modelle, wie die 50+1-Regel eingehalten werden kann. Der VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen erhalten ihre Lizenz dank einer Ausnahmegenehmigung, obwohl dort finanzstarke Konzerne – Volkswagen und Bayer – das Sagen haben. Bei der TSG Hoffenheim hat mit Dietmar Hopp ein reicher Mäzen ebenfalls dank einer Sonderregelung die Stimmhoheit. Er konnte nachweisen, dass er den Verein seit mehr als zwei Jahrzehnten finanziell erheblich unterstützt.
Letzteres konnte Martin Kind bei Hannover 96 nicht nachweisen. Um trotzdem der 50+1-Regel zu entsprechen, ist ein sogenanntes Hannover-Modell entstanden: Darin ist vertraglich geregelt, wie die Vereinsseite in maßgebliche Entscheidungen einbezogen werden kann. Ob das in der Praxis wirklich geschieht oder möglich ist, darüber streiten sich die Protagonisten.
Die Regel sorgt international für Wettbewerbsnachteil
Über Sinn und Unsinn der 50+1-Regel lässt sich wunderbar philosophieren: Vereinsliebhaber kämpfen um deren Erhalt, damit sich ihre Klubs nicht vollends an Investoren „verkaufen“. Kritiker der Regel bemängeln, dass in anderen europäischen Ländern Investoren schon seit langem Mehrheitseigner von Fußballvereinen sein dürfen. In Spanien oder England können die Geldgeber ungehemmt wirtschaften.
In diesem Zusammenhang beschert die 50+1-Regel dem deutschen Profifußball einen Wettbewerbsnachteil. Sie begrenzt den Einfluss von Investoren. Genau das stört die Geldgeber bei Hannover 96 massiv.
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