piwik no script img

Deutschtests vor EhegattennachzugLiebe nur mit A1

Wer zu seinem Ehepartner nach Deutschland ziehen will, muss eine Sprachprüfung bestehen. Nirgends sind die Hürden so hoch wie hierzulande.

Lernen für die Liebe – doch die Kurse sind teuer, die Sprachschulen oft weit entfernt. Bild: imago

BERLIN taz | Seit eineinhalb Jahren lernt George Nwankwo nun schon Deutsch – und fast genauso lange hat er seine Frau Luise nicht mehr gesehen. Kennen gelernt hat er sie in Ludwigshafen, wo er drei Jahre lang als Asylbewerber lebte. Als sein Antrag abgewiesen wurde, musste er zurück in sein Heimatland, nach Nigeria. Sie reiste ihm nach, das Paar heiratete und stellte einen Antrag auf Familiennachzug bei der deutschen Botschaft.

Sechs Prüfungen hat Herr Nwankwo bisher beim Goethe-Institut in Lagos abgelegt, einmal fehlten ihm nur fünf Punkte zum Bestehen. Doch ohne den geforderten Nachweis über seine Deutschkenntnisse bekommt er keine Genehmigung, um zu seiner Ehefrau nach Deutschland zu ziehen.

Inzwischen sind George und Luise Nwankwo nahezu verzweifelt. Damit sind sie nicht alleine: Jeder Dritte fällt laut einer Statistik des Auswärtigen Amtes beim Sprachtest zum Ehegattennachzug durch – in Ländern wie Pakistan, Bangladesch, dem Irak und dem Kosovo war es im Jahr 2012 sogar jeder Zweite. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor.

Den Test muss bestehen, wer zu seinem deutschen oder in Deutschland lebenden Ehepartner ziehen möchte. Denn seit August 2007 ist Gesetz, dass ausländische Ehepartner bereits in ihrem Herkunftsland Deutschkenntnisse per Test nachweisen müssen. Ausnahmen gibt es nur bei einem Hochschulabschluss, einer Behinderung und für Bürger von Staaten wie Japan, Israel, Australien und die USA, für die keine Visumspflicht besteht.

Mehr als die Hälfte weniger Visa

Bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ging die Zahl der Visa, die für den Ehegattennachzug ausgestellt wurden, drastisch zurück. In einigen Ländern, wie Nigeria, liegt der Rückgang bei über 50 Prozent.

Der Test ist zu schwer, sagen Kritiker wie Frau Swenja Gerhard vom Verband binationaler Ehen und Partnerschaften: „Fast alle unserer Fälle rasseln beim ersten Versuch durch, und nicht wenige schaffen es auch beim dritten Anlauf nicht.“

Offiziell geht es bei dem verlangten Sprachniveau A1 darum, sich auf „ganz einfache Weise auf Deutsch verständigen“ zu können. Doch gerade der schriftliche Test stellt für viele eine große Hürde dar: Thailänder, Russen und Araber müssen dafür erst einmal das lateinische Alphabet lernen. Viele Testfragen sind zudem nur im Kontext verständlich und setzen ein Hintergrundwissen voraus, über das viele Antragsteller nicht verfügen.

So sollte ein Prüfling etwa wissen, was unter einem „Open-Air-Konzert“ und was unter einer „Stadthalle“ zu verstehen ist – beides gibt es nicht in jedem Land. Für eine andere Frage lohnt es sich zu wissen, dass der Rhein zwischen Koblenz und Rüdesheim fließt, um sie richtig beantworten zu können. Kein anderes Land in Europa stellt so hohe Anforderungen wie Deutschland.

Geldsegen für Goethe-Institute

In vielen Ländern erweist sich auch die Infrastruktur als Problem. Nur jeder Fünfte weltweit hat Zugang zu einem Goethe-Institut, in der Türkei sind es sogar nur zehn Prozent. Zudem sind die Kurse teuer. Dabei wirkt sich die Teilnahme an einem Goethe-Kurs positiv auf das Ergebnis aus: Drei Viertel derjenigen, die dort vorbereitet wurden, bestehen am Ende auch den Test. Bei denjenigen, die nicht teilnehmen konnten, sind es nur knapp zwei Drittel.

Für die Goethe-Institute weltweit sind Sprachkurse und Tests zu einer willkommenen Einkommensquelle geworden. Aber für Herrn Nwankwo liegt die nächste Goethe-Filiale zu weit entfernt von dem Ort, an dem er wohnt, die Fahrt ist zu teuer und zu aufwendig. Deshalb lernt er mit einem Privatlehrer und anhand eines Deutschbuchs, das ihm seine Frau mitgegeben hat.

Das Ganze ist längst ein Fall für die Justiz geworden. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im September 2012 in einem Urteil erklärt, dass ein Visum auch dann ausgestellt werden muss, wenn Bemühungen um einfache Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich, nicht möglich oder nicht zumutbar waren.

Allerdings legen deutsche Behörden und Botschaften das Urteil in der Praxis so eng aus, dass es kaum umgesetzt wird. Thomas Oberhäuser, Ulmer Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Ausländerrecht, sieht dahinter eine klare Absicht: „Das Urteil wird systematisch unterlaufen.“

Verfahren vor dem EuGH wird verhindert

Auch die EU argwöhnt, dass die deutsche Praxis nicht mit den EU-Regeln zum Schutz der Familie vereinbar sei. Damit sich betroffene Paare jedoch darauf berufen könnten, müsste es erstmals zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof kommen. Das aber werde systematisch verhindert, indem Visa plötzlich doch ganz unbürokratisch erteilt würden, wenn eine erfolgversprechende Klage drohe, mutmaßt Oberhäuser.

Die EU-Kommission hat schon versucht, Berlin zu einer Änderung des Gesetzes zu bewegen. Das Vertragsverletzungsverfahren, das sie im Sommer 2012 eingeleitet hat, hat zunächst keine rechtlichen Folgen. Erst wenn es vor dem Europäischen Gerichtshof landet, muss Deutschland reagieren.

Das Ehepaar Nwankwo hat nun erst einmal Klage am Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Frau Gerhard vom Verband binationaler Ehen und Partnerschaften unterstützt das Ehepaar. Ihren Glauben an den deutschen Staat hat Luise Nwankwo allerdings mittlerweile verloren: „Bevor ich meinen Mann kennenlernte, dachte ich, wir leben in einem Rechtsstaat. Jetzt weiß ich, dass dem nicht so ist, dass nicht alle gleich behandelt werden.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

124 Kommentare

 / 
  • ich bin bin mit einer ukrainerin verheiratet . ich fühle mich von diesen staat dikrimert . ich bekomme von keiner seite hilfe das meine frau zu mir kommt sie auch die a1 pfüng ablenge

  • ich bin mit einer ukrainerin verheiratet und sie muss auch den a1 prüfunge machen ich finde es ungereucht da türken die mehr als 10 jahre hier leben und kein deutsch können . die flüchtlinge die hier her kommen die brauchen nicht den a1 prüfung vorher machen

    • @jörg schultze:

      nazideutschland. super. Solange deutsche mit deutschem. Ist alles ok. Sobald aber doch nicht mehr so deutsch. ist nichts mehr erlaubt. Die Behandlung in Konsulaten/Botschaften hat mit Menschwürde auch nicht mehr soviel zu tun.

      Zum Erbrechen, gedacht zu haben, dass dies die Creme de la Creme der Zivilisation sein soll.

  • A1 Sprachkurs ist in meinen Augen der größte Mist den es gibt.

    Ich bin seit 2013 mit einer thailänderin verheiratet. Ein VISA hat sie bis heute nicht bekommen. Sie spricht sehr gut deutsch nur mit dem schreiben klappt es nicht so.

     

    Aber wenn ich die Fragen im A1 Test sehe platzt mir auf deutsch gesagt der Arsch.

    Wem interessiert es ob der Rhein zwischen Koblenz und Rüdesheim oder zwischen fließt?

     

    Es wäre die gleiche Frage wie Lang ist der Mekong? 4350 km oder 4909 km?

    Es gibt keine genaue Antwort auf diese Frage.

     

    Ich finde es eine große SAUEREI vom Staat das man mir vorschreibt wer bei mir wohnen darf und wer nicht.

     

    Ich zahle hier seit fast 50 Jahren Steuern. Frage ich mich warum!

     

    Ich kenne auf Anhieb 100 Leute in Deutschland die kein Wort deutsch sprechen aber hier seit 10 Jahren und mehr, leben. Hierbei handelt es sich nicht um EU Bürger, es sei denn die Türkei, IRAN, Albanien, Russland, Ukraine, Norwegen oder Syrien zählt schon zur EU.

     

    Ich bin am überlegen ob ich Klage beim Europäischen Gerichtshof einreiche. Hierzu müsste ich meinen Freund (einen Albaner und Anwalt mit Zulassung in Deutschland und ohne A1 Zertifikat) fragen.

     

    Merkel du und deine Politik ist so s.....e!

     

    Deutschland ist nicht mehr das was es vor 25 Jahren war.

  • Part 4 of 4

    Zu Liebe nur mit A1

     

    The German language certificate needed in order to enter Germany is somewhat a farce anyway. So many “rich” foreigners live in Germany without speaking basic German. Just check the foreign deputy consuls in the bigger German cities. And isn’t it interesting to hear that the culture department of the German government has been sponsoring for several years a British artist with some sort of scholarship involving substantial regular payments which allow him to live and work in one of Germany’s biggest cities very comfortably? And he’s not speaking a single word of German. Only English.

     

    CONCLUSION

     

    Yes, there might be candidates who want to abuse the German well-fare system, but why should couples with best intentions suffer because of those black sheep? The whole visa jurisdiction is based on “potential system abusers from abroad” and it seems everyone who applies for a visa gets treated like a potential criminal facing disgraceful interrogations.

     

    Furthermore, I find it worth considering this: some foreign spouses might not have a strong financial or educational background, maybe cannot even read and write, but they might very well have an enormous education of heart, brilliant humanitarian skills as well as values and perspectives on life that would surely be beneficial for a rational, functional and left-brain country such as Germany.

     

    Transformation and balance are required. In Germany, and everywhere else on this planet…

  • Part 3 of 4

    Zu Liebe nur mit A1

     

    But even financially rich countries such as Austria are no guarantee for anything. An Austrian gentleman who wanted to get married to a German lady and live with her in Germany, got the advice from a German official to change his nationality to German. He was told that the admin process would be much easier then. He wanted to keep his Austrian nationality though and had to go through an ordeal of various procedures to finally get his "marriage ability certification" and move on with his wife.

     

    LANGUAGE TEST

     

    I’m speaking five languages (of which one is German and of which only one is my mother tongue). To me it was ALWAYS crucial to live in the respective country to understand and learn the language, while immersing myself in the culture. Learning a European language as a European or UK/US citizen is relatively easy – same letters, more or less similar pronunciation and grammar structure, but learning an Arabic or Asian language with its totally different alphabet, sounds and structure is a real challenge. And so vice versa: what a challenge for an Asian person (Japanese, Chinese, Thai, Indians, Vietnamese etc) to learn German. With all the good will by an Asian student, I believe that learning German outside Germany – most likely taught by a non-mother tongue teacher – is certainly not conducive at all to create a language and knowledge base for passing even a basic German language test.

  • Part 2 of 3

    Zu Liebe nur mit A1

     

    I heard of a German lady who even works for one of the Asian consulates in Germany and who has a non-EU /Asian husband who was not allowed to get a visitor’s/tourist visa to come to Germany when her mother (his mother in law) died. The German lady who lives with her husband in his country went straight to her mother’s funeral in Germany but could not take her husband. She also would have liked him to be by her side when clearing her mother’s house etc. but the officials at the German Embassy in his country denied him the tourist visa.

     

    Another case presents a young German lady freshly married to an non-EU national, both living in his country. In the course of two months her father in Germany got serious health problems and was delivered to the emergency unit. She flew to Germany to see her father. In the meantime her husband applied for a short term visit/tourist visa for which she organised a letter from her father’s chief surgeon confirming the serious and life threatening state. Despite the legal (foreign) marriage certificate, German Embassy officials insisted it was not a valid document, their also doubted the motives of her husband and suspected he would not return to his home country. The father died at the hospital in Germany without having seen his son in law. A couple of years later that same foreign marriage certificate was approved and officially registered in Germany. Truth and love won but it took a lot of time, energy and endurance.

  • Part 1 of 3

     

    Zu Liebe nur mit A1/Deutschtests vor Ehegattennachzug

     

    Given an increased global mobility and the growing number of bi-national couples and marriages, the current German visa and entry regulations for non-EU spouses of German citizens do absolutely NOT meet the needs of these couples.From various experiences (own and others) I can say that German citizens with their non-EU spouse most often do experience unbelievably derogatory and discriminatory regulations when applying for a visa for the foreign spouse or their translocation to Germany. The condescending attitude and behaviour with which most German government staff approach the applicants is appalling and anything but helpful.

     

    I was delighted to hear that German born Michael Guhle and his Vietnamese wife Thi An Nguyen were courageous enough to take their case to court and also won it a year ago or so. Their story is not only pointing out Germany’s difficult language test but also the inhuman, outdated German tourist visa regulations for foreign/non-European spouses.

     

    VISA SITUATION FOR NON-EU SPOUSES

     

    While other countries do provide special spouse visas, (e.g. the spouse of an Indian national gets a special entry/spouse visa from the Indian Embassy), Germany presents only two options to non-EU spouses:

     

    1.) Application for a standard tourist visa BUT unfortunately it plays no role and is of no advantage when the foreign spouse is married to the German partner – the application process is equally complex and resistant as with unmarried applicants.

     

    2.) A family reunion visa which assumes that the foreign spouse will live in Germany and requires German language skills according to the mentioned test (Level 1A provided by the German Goethe Institute).

     

    Can a legal non-EU spouse easily travel to Germany for a short visit, child birth or family emergency?

    The answer is unfortunately NO.

     

    cont. part 2 and 3...

  • Guten Tag,

     

    meine Mutter besitzt ein A1 Sprachzertifikat seit 07.05.2012 von Goethe-Institut.

    Die Prüfung hatte Sie damals offiziell in Deutschland (Prüfungsort Löhne, NRW) erfolgreich abgelegt.

     

    Im Dezember 2014 hat Sie einen Deutschen Staatsbürger geheiratet und einen Antrag auf Ehegattennachzug gestellt.

    Die Ausländerbehörde erkennt dieses Sprachzertifikat nicht an und verweigert die Ausstellung des rechtlichen Aufenthaltstitels.

    Der Grund dafür "... [d]eren Ausstellung mehr als ein Jahr zurück liegt, wegen des in diesem Fall raschen Verlusts der Sprachfähigkeit ... "

     

    Immerhin besitze ich ein Schulzeugnis seit 23 Jahre, der immer noch akzeptiert wird, wobei ich keine chemischen oder physikalischen Gesetzte auf der Stelle wiedergeben kann.

     

    Wie gefällt Euch das? Ist es nicht eine echte Schikane?

  • der deutschtest ist nicht so schwer, aber sehr teuer. nicht jeder in nichteuroräischen ländern hat viel geld und daher finde ich 150 euro extrem. man gibt viel geld aus für dokumente, hochzeit etc. und dann noch für die schule und dem test. ganz zu schweigen von den flugkosten, weil man nicht ständig ohne dem ehepartner sein möchte.

     

    der test war für meinen mann kein problem und nachdem die deutsche botschaft in marokko alle unterlagen bekommen hat, bekamen wir gleichzeitig in marokko/deutschland einen termin für einen weiteren test, der dazu dienen soll, ob wir uns auch kennen und keine schein ehe führen.

     

    was für ein humbug, denn selbst wenn ich dinge über meinen partner weiß, zeigt es nicht, ob ich ihn liebe. liebe zeichnet sich anders aus.

     

    man sagte uns, nach 2 wochen bekämen wir bescheid, aber wir warten nun seit 6/7 wochen auf antwort. der eine schiebt dem anderen den schwarzen peter zu.

     

    selbst der tatsache, dass ich unheilbar krank bin ist denen egal.

     

    hat jemand von euch auch solche erfahrung gemacht oder weiß jemand, wie lange man nach diesem partnertest warten muss, bis endlich das visum ausgestellt wird?

     

    eigentlich wollte wir in marokko leben, aber leider ist das nicht von heute auf morgen zu bewältigen. sofern wir etwas zum wohnen gefunden haben, kann ich anfangen, mein apartment aufzulösen und den transfer meiner rente zu beantrage etc. (rentnerin, bzgl. unheilbar krank)

     

    bin für jede hilfe dankbar.

    habe schon daran gedacht klage in düsseldof einzureichen. weiß jemand wie lange ein verahren dauer?

  • H
    Hell

    Ich möchte einmal meinen Fall schildern. Alles möglichst recht kurz.

    Wir haben im Mai 2012 in Thailand geheiratet. Meine Frau viel durch den Deutschtest A1 und kam nun im August 2012 nach Deutschland zu mir zu Besuch. 90 Tage Visum. Im Oktober 2012 wurde bei ihr Brustkrebs festgestellt. Ich mußte sehr hartnäckig sein und erhielt schließlich ein Jahresvisum aus humanitären Gründen. Meine Frau wurde zweimal operiert, Chemotherapie, Bestrahlung und nun noch die letzte Chemotherapie.

    Der Aufenthaltstitel wurde wiederum um ein Jahr verlängert. Aus humanitären Gründen.

    Wir sind aber eine Familie. Wir leben nun fast zwei Jahre zusammen. Bisher erhielten wir keinen Aufenthaltstitel -Familienzusammenführung. Es fehlt der A1Test. Wenn man an Krebs erkrankt ist, dann ist diese Erkrankung sehr schwer für beide Lebenspartner.

     

    Ich persönlich arbeite täglich 10 Stunden und länger, finanziere alles. Seit 21 Jahren immer nur 14 Tage Urlaub. Für mich ist es unverständlich, was man mit uns als Bürger macht. Man arbeitet, zahlt seine Steuern und wird praktisch dafür bestraft, wenn man anderweitig heiratet. Persönlich habe ich den Glauben an diese Regierung verloren.

  • NG
    neuer Gast

    Was kann man tun - so als Nicht-Beteiligter - um dem Paar zu helfen?

    • @neuer Gast:

      eine onlinepetition wäre möglich.

      ich weiß nicht, ob es heutzutage noch möglich ist eine sammelklage einzureichen, denn dass wäre auch noch eine möglichkeit. eine einzige klage, die viele kläger hat. dabei werden dann nur sämtliche namen unter Kläger: eingetragen. das gaze geht dann an das bundesverfassungsgericht in düsseldorf

  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    Deutsch als Voraussetzung zur Einwanderung für ausländische Ehepartner ist nichts als Diskriminierung, um auch noch die letzte legale Möglichkeit zu verbauen, nach Deutschland zu kommen. Es gibt keinen Grund, warum ausländische Ehepartner Deutsch nicht in Deutschland lernen können.

    • HB
      Harald B.
      @774 (Profil gelöscht):

      Doch den gibt es- jahrelange Erfahrungen mit Importbräuten, die kein Wort deutsch und es auch nach Jahrzehten nicht können.

      • @Harald B.:

        Herr B. hier geht es aber nicht um eine Import-Braut.

        Warum ist hier die Gesetzgebung so pauschal?

        Wenn jemand sein Leben gelassen hat, wird ganz genau geschaut, ob das Mord, Totschlag oder ein Unfall war.

        Kann man hier nicht auch differenzieren?

        Es ist wichtig Deutsch zu sprechen hier in Deutschland. Warum muss jemand aus Deutschland raus um in einem Land unter größten Schwierigkeiten eine Prüfung machen wo Deutsch nirgends gesprochen wird. Wenn derjenige doch eh schon hier ist, warum kann er dann nicht gleich hier die Prüfung machen? Als Asylbewerber geht das nicht - das ist ja schon diskutiert. Aber als Ehemann einer Deutschen hätte er das machen können. Warum muss die Familie so viel investieren. Hier wäre das für das Paar einfacher, schneller und kostengünstiger gewesen - übrigens auch für den Staat. Man hätte die Botschaft nicht behelligen müssen und jetzt wird sogar noch ein Gericht bemüht.

    • @774 (Profil gelöscht):

      Danke, Herr Wagner - es gibt nicht viele Menschen hier in Deutschland, die das so sehen. Es ist auch für mich alles nur vorgeschoben um eine solche Beziehung wie beschrieben letztendlich doch noch scheitern zu lassen, weil eine so lange Trennung schwer zu ertragen ist und vielleicht einer der Beiden das Handtuch schmeißt.

  • A
    ANNA

    Na dann warten wir mal das Urteil ab.

    Vorm Gericht kann man aus unterschiedlichsten Gründen stehen,z.B wegen (irgend)eines abgelehnten Antrags(man muss nicht unbedingt etwas verbrochen haben).

    Warum wundern Sie sich so sehr über klassische juristische Vorgänge?Weil es "traurig" ist?Es wäre einer Überlegung wert-falls Sie möchten,dass hier eine Ausnahme gemacht wird,dann könnte eine Ausnahme in jedem nächsten Fall verlangt werden.So entsteht dann eine kleine gerichtliche "betriebliche Übung" die praktisch das Gesetz aushebelt.Dies lässt unsere Rechtsordnung nicht zu.Von einer gescheiterten Einwanderungsplanung ganz zu schweigen.

    • A
      ANNA
      @ANNA:

      Die Antwort ging an @LULU,ist aber irgendwie ganz oben gelandet.

      • @ANNA:

        Ich wundere mich darüber, weil dieser Fall schon der "nächste Fall" ist. Es gibt bereits ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2012: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=040912U10C12.12.0

         

        Dieses Urteil scheint mir anwendbar - wird aber nicht berücksichtigt

        • A
          ANNA
          @Lulu:

          Nein.Solche Urteile können nicht auf einen anderen Fall „übertragen“ oder „angewendet“ werden.In DE gilt kein angelsächsisches Rechtssystem,sondern der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit,wie ich oben bereits andeuten ließ.

          Folglich hat das Urteil die Entscheidung mangels ausreichender tatsächlicher Feststellungen wieder auf das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.Die Zukunft dieses Antrags ist also immer noch ungewiss,genauso wie der des oben genannten Herrn.

          • @ANNA:

            1. Die in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG getroffene Regelung zum Spracherfordernis ist auf den Ehegattennachzug zu Deutschen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG nur entsprechend anzuwenden. Die verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG gebietet es, von diesem Erfordernis vor der Einreise abzusehen, wenn Bemühungen um den Spracherwerb im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind. Dies enthebt nicht von Bemühungen zum Spracherwerb nach der Einreise.

            • A
              ANNA
              @Lulu:

              Ja,das wäre der Leitsatz.Noch einmal die Bestätigung für das bereits Gesagte.Jeder Fall ist ein Einzelfall der einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen wird.Die Zumutbarkeit wird neu geprüft und entschieden,ob man vom Sprachnachweis im konkreten Fall absehen kann.

          • @ANNA:

            Hab ich da etwas übersehen? Das ist doch nicht zurück an das Verwaltungsgericht gegangen? In dem Urteil steht doch, dass das Visum erteilt werden muss - mit Begründung. Nun ja, ich bin ja keine Juristin, aber ich dachte, ich könnte lesen und verstehen, was ich da lese. OK - ich werd auch nochmal einen Sprachkurs machen....

            • A
              ANNA
              @Lulu:

              Im Urteil steht nichts von Verpflichtungen der Beklagten zu einer Visumserteilung.

               

              "Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1. August 2011 aufgehoben.

               

              Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Berlin zurückverwiesen."

               

              Sie werden wohl nur den Leitsatz gelesen haben.

              Genaue Gründe stehen unter Rn. 31.

              Bei Urteilsanalysen ist das übliche,rein sprachliche Leseverständnis nicht ausreichend,schon richtig.Es sind die Kenntnisse der Rechtssystematik und eine gewisse „Unvoreingenommenheit“,die man sich aneignen muss.

  • D
    D.J.

    @Lulu,

     

    da Sie das Thema Frauenhäuser schon ansprechen: In Bremen z.B. sind 60% der Frauen, die dort Schutz suchen, Migrantinnen:

     

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/frauenhaeuser-wollen-neues-gesetz-fuer-sichere-finanzierung-a-862384.html

     

    Übrigens hat selbst "Die Linke", die nicht sehr dafür bekannt ist, Migrationsprobleme unideologisch zu thematisieren, auf die Problematik hingewiesen, dass viele, die dort Schutz suchen, kein Deutsch können.

    Womit wir wieder beim Thema wären.

    • @D.J.:

      ich bin keinesfalls dagegen, dass man Deutsch lernen muss, wenn man hier lebt. Das steht außer Frage! Ich bin nur dafür, dass man differenziert und alle Begleitumstände berücksichtigt. Eine junge Frau, welche gegen ihren Willen verheiratet wird, kein Deutsch kann, ist ausgeliefert und hat ganz schlechte Karten und landet gegebenenfalls im Frauenhaus - schlimm und unakzeptabel (schlimm genug, dass deutsche Frauen sich nicht selbst helfen können in manchen Fällen). Aber hier geht es nicht um eine junge Frau die zwangsverheiratet wurde. Hier gehts um einen Mann und eine Frau. Sie haben - gehe ich mal davon aus - aus Liebe geheiratet und möchten ihr Leben zusammen verbringen. Er spricht im Moment minimal unsere Sprache und hat scheinbar in der Heimat nicht viel Chancen, besser Deutsch zu lernen. Hier ist die Volkshochschule beinahe in jeder Stadt. In Ludwigshafen auf jeden Fall. Hier spricht die Familie Deutsch, die Frau an der Kasse bei Aldi usw. Lasst ihn doch kommen, hier weiter lernen, mit Hilfe seiner Frau. Was ist daran so unmöglich?

      • @Lulu:

        Manchmal kommt mit so der Sinn.. Wir sind halt doch nicht so Ausländer freundlich wie wir immer vorgeben. Wir haben in all den Jahren des Friedens nach Hitler nur wenig dazu gelernt. In keinem anderen Land gibt es diese Sprachanforderungen. Und Deutschland würde sehr alt aussehen wenn andere Länder so streng mit uns deutschen wären, egal in welcher Branche. Wir sind ein Export Land und viel auf andere Länder angewiesen.... Und es ist schon traurig dass uns in einigen Staaten das Nazitum noch immer anhängt. Aber in dieser Diskussion zeigt sich mal wieder ganz klar dass ein bisschen Wahrheit darin steckt. Und wer hier leben will sollte schon etwas Deutsch können und es als Respekt ansehen.. Aber es wird immer einige geben die sich in der deutschen Hängematte ausruhen wollen und unsere Rechte mit Füßen treten. In diesem Sinne

  • P
    Pamina

    Ich plädiere ausdrücklich für Sprachkurse als Pflicht. Die Partner, die hier leben möchten, sollten dankbar sein, dass sie diese Möglichkeit haben. Vielleicht sind sie es ja auch, nur die taz ist es nicht. Der Titel des Artikels ist hanebüchen, denn weder mangelnde noch gute Deutschkenntnisses haben etwas mit Liebe zu tun. Ein Sprachkurs ist kein Test für die Liebe, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Diesen abzulehnen wäre eine Ablehnung unserer Gesellschaft.

    • @Pamina:

      Wer lehnt denn das Deutschlernen ab? Sie schreiben "dass sie diese Möglichkeit haben". Diese Möglichkeit ist halt nicht überall gegeben. In Nigeria ist eben nicht in jeder Stadt eine Schule in der man Deutsch lernen kann. Ein Sprachkurs ist kein Test für Liebe - völlig richtig - es ist eine Notwendigkeit - stehe ich dahinter. Fragt sich nur, ob man zwei Menschen so lange trennen darf, weil man meint dieser Sprachkurs müsse in Nigeria abgeschlossen werden. Wer noch nie in Nigeria war, kann sich vielleicht nicht vorstellen, wie schwer das dort sein kann, wenn man nicht gerade in Lagos oder Abuja in der Nähe des Goethe-Inst. wohnen kann

  • T
    TOMTOM

    "...dass ein Visum auch dann ausgestellt werden muss, wenn Bemühungen um einfache Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich, nicht möglich oder nicht zumutbar waren."

     

    Also jetzt mal im ernst: wenn ein Deutschtest "nicht zumutbar" ist, wie kann es dann ein LEBEN in Deutschland sein?! Es sei denn natürlich, man will hier in einer "Parallelgesellschaft" leben.

     

    Deusch ist nun mal eine schwierige Sprache oder, um es mit Mark Twain zu sagen:

     

    "Das Leben ist zu kurz, um Deutsch zu lernen."

    • @TOMTOM:

      Es geht nicht darum, dass es für einen Menschen grundsätzlich nicht zumutbar ist Deutsch zu lernen, sondern ob die Umstände Zugang zu einem Sprachkurs zu haben zumutbar sind.

      Der Mann ist in Nigeria und versucht mit den Möglichkeiten die ihm gegeben sind vor Ort unsere Sprache zu erlernen. Diese Möglichkeiten sind beschränkt. Er wohnt nicht in der Nähe einer Schule. Umziehen ist finanziell nicht machbar. Er hat einen Lehrer gesucht. Mit dem klappt es auch nicht. Es steht ja nicht im Bericht, was der Lehrer eigentlich kann.

      Wie soll es denn dann weiter gehen? Bis zum "St.Nimmerleins-Tag" Prüfungen machen und doch auf keinen grünen Zweig kommen, weil die Umstände so blöd sind oder soll man den Mann kommen lassen, dass er hier lernen kann?

  • Ich habe mal die Definition von A1 von der Seite des Goethe-Institutes kopiert. Es wäre toll, wenn Sie dazu auch noch die Testfragen anschauen würden, bevor weiter über Sinn oder Unsinn der Anforderung weiter diskutiert wird.

    Die Definition klingt so, als wär das ein Spaziergang.... das täuscht aber, Sie werden das schnell feststellen bei der Hörverständnisprüfung.

    A1

    Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z.B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.

    • @Lulu:

      Ich habe mir die Fragen angeschaut. Nun, ein Spaziergang sollte das ja auch nicht sein, dass man dafür lernen sollte ist schon klar. Generell ist die Geschichte von Herrn Nwankwo aber wohl kein besonders gutes Beispiel, um Probleme hinsichtlich der Sprachkurse beim Ehegattennachzug zu verdeutlichen.

      • @MRO:

        Was wäre denn für Sie ein besseres Beispiel?

        Haben Sie sich die Hörverständnisprüfung angehört?

        Man muss dafür was tun, stimmt.

        Man kann die Zeit nicht zurück drehen, könnte mir vorstellen, dass die beiden jetzt auch schlauer sind und sich in den "Hintern" beißen möchten, dass sie sich nicht mehr in Deutsch unterhalten haben. Aber jetzt ist es sinnlos darüber zu sinnieren, jetzt ist er in Nigeria und muss sich dort irgendwie durchschlagen. Ich kenne Nigeria sehr gut und die Umstände da für die normale Bevölkerung. Ich meine nicht die Deutschen die dort in ihren schönen Häusern mit allem was in Deutschland normal ist, sondern die, die keine Arbeit haben, keinen Strom und kein Internet. Die nicht wissen, was sie am nächsten Tag essen sollen, geschweige denn wie sie Schulgeld für die Kinder aufbringen sollen. Wenn man aus solch einer Familie kommt, hat man nicht die Weichen gestellt bekommen und das hat nichts mit Intelligenz, sondern mit Chancen zu tun.

        Wir lernen in der Schule wie man richtig lernt. Dort heißt es "friss oder stirb" im wahrsten Sinn des Wortes. Das Problem des Ehemannes wird also nicht allein die deutsche Sprache sein, sondern das ganze nigerianische Paket. Da könnte ich mir vorstellen, dass man nicht so einfach lernt, wie vielleicht hier in Deutschland.

        • @Lulu:

          Alles verstanden, aber genau da stellt dann eben wieder die Frage der Integrierbarkeit.

          • @MRO:

            Festgestellt haben wir, dass Asylbewerber keinen Anspruch auf einen Deutschkurs haben. Also keine Chance.

            Hier bleiben durfte er Mann nicht - also keine Chance.

            In Nigeria probiert er es mit den Möglichkeiten, die er hat - aber er schafft es nicht - also keine Chance.

            Warum kann er nicht hier seine - zugegeben - minimalen Kenntnisse vervollständigen?

            Er ist verheiratet. Seine Frau ist Deutsche. Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Staates (??? tatsächlich???). Es ist eine freie Partnerwahl verankert. Nur weil er nicht hier aufgewachsen ist, heißt nicht, dass er sich nicht integrieren möchte. Im Übrigen ist für mich die Kulturenvielfalt in Deutschland ein Zugewinn und nicht bedrohlich - wenn es sich nicht um Extremisten handelt, selbstverständlich.

            Gebt dem Mann die Chance hier zu lernen. Mit der Unterstützung seiner Frau und einer Deutsch sprechenden Umgebung würde das sicherlich klappen

        • G
          Gast
          @Lulu:

          Für eine einfache Verständigung ist es imo völlig Wurst ob jemand sagt: ich habe bis zehn Uhr geschlafen", oder "ich habe bis zehn Uhr geschlaft".

          Das versteht doch jeder, man kann bei A1 doch nicht grammatikalische Perfektion erwarten.

          • @Gast:

            super - genau das mein ich ja!

            Einfach Verständigung - aber die Fragen dienen nicht der einfachen Verständigung. Wenn die Antwort nicht mit unserer Grammatik konform geht, gibts halt keine Punkte.

  • IW
    Ich weiß es

    Wer die Sprache kann ist unabhängiger vom Partner. Zwangsehen mit anschließender Ausbeutung werden so vermindert

    • @Ich weiß es:

      das ist völlig korrekt - hier liegt aber keine Zwangsehe vor und schauen Sie sich mal manche Deutsch-Deutsche Ehen an..... Hallo? Die Frauenhäuser sind voll! Leider!

  • D
    D.J.

    @Lulu,

     

    "...nicht um ein Erschleichen von Sozialleistungen"

     

    Das habe ich nicht behautet, auch waren mir die von Ihnen genannten Bestimmungen in etwa bekannt. Mein Kommentar bezog sich auf die allgemeine Einschätzung von @Majnouna über die Leichtigkeit, in manch andere Länder einzuwandern und die hohen Einwanderungshürden in Deutschland (mit dem üblichen Verdikt der Ausländerfeindlichkeit). Ich habe nur die allgemeinen Ursachen benannt, warum reichere und/oder Sozialsaaten höhere Hürden haben als andere (andere Praxis - wie in den Golfstaaten: die Einwanderer im Status fast völliger Rechtlosigkeit lassen).

    • @D.J.:

      ... wenn fünf Punkte zum Bestehen der Prüfung gefehlt haben, kann man nicht schreiben, dass derjenige kein Deutsch spricht. Natürlich weiß ich, dass man bis zu 100 Punkte erhalten kann und bereits bei 60 Punkten die Prüfung bestanden ist. Aber schaun wir doch mal zurück auf unsere Schulzeit.... wer mehr als 50 Prozent der Punktzahl hatte, hatte eine Vier und damit noch ausreichend - naja, war zumindest bei mir so... ist vielleicht heute auch anders.

      • @Lulu:

        Bitte noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir über einen A1 Kurs reden, nicht über einen B oder C Kurs. Selbst wenn Herr Nwankwo 100 Punkte erreicht hätte, könnte er immer noch nicht Deutsch sprechen. Das wäre allenfalls ein Nachweis dafür, dass er sprachlich nicht komplett auf dem Schlauch stehen würden. Und um auf die Schulzeit zurück zu kommen: mit 50% hatte man eine vier und bestanden, richtig, aber man war weit davon entfernt, das Thema/Fach zu beherrschen. Mit einer knappen vier in einem Spanisch Anfängerkurs wird wohl niemand aud die Idee kommen, dass das ausreichend ist, um im spanisch sprechenden Ausland zurecht zu kommen.

        • @MRO:

          ok - akzeptiert. Wozu dann das ganze Theater mit der Prüfung, wenn man dann sowieso nicht Deutscsh kann? Ist das dann eine Art Sponsoring für die Goethe-Institute? Wenn man sowieso nicht Deutsch kann, dann kann man das auch ganz lassen und die Deutschkurse hier sind sowieso Pflicht. So what? Im Übrigen, ich konnte mich sehr wohl mit einem Anfängerkurs in Italienisch ganz gut in Italien durchschlagen. Halt mit Leuten, die bereit sind auch mal das gesprochene Wort mit Händen und Füssen zu unterstützen.

  • @Lulu

    Ich weiß noch immer nicht, wie Sie darauf kommen, dass Herr Nwankwo Deutsch spricht. Aus dem Text geht dies nicht hervor. Herr Nwankwo hat einen Privatlehrer und Ihm steht auch Literatur zur Verfügung. Trotzdem ist er bisher sechs mal duch die Prüfung gefallen. Eine Prüfung, die übrigens im Durchschnitt zweidrittel der Prüflinge bestehen. Bei Prüflingen mit Zugang zu Sprachkursen des Goethe Institutes sind es sogar dreiviertel. Zudem hat Herr Nwankwo drei Jahre in Deutschland gelebt und ist mit einer Deutschen verheiratet (wenn ich den Text richtig verstanden habe). Ich würde sagen, dass das hervorragende Voraussetzungen waren bzw. sind, um die elementaren Grundlagen der deutschen Sprache zu erlernen. Leider lassen die Ergebnisse der Prüfungen darauf schließen, dass er diese Grundlagen eben nicht versteht. Und da kommen wir wieder zum Punkt der Integrierbarkeit. Ansonsten stimme ich mit Ihnen überein, dass diese Prüfung für alle Nationalitäten Pflicht sein sollte.

    • @MRO:

      sorry - ich habe versehentlich meine Antwort an Sie bei D.J. geschrieben - steht also direkt über Ihrem Kommentar an mich...

  • zu etlichen kommentaren geht mir durch den kopf: die wären beim leseverständnis glatt durchgefallen. und wenn man den schreiber*innen den artikel vorgelesen hätte - zwei mal, wie bei A1 vorgesehen - ebenfalls.

    es geht nicht um einwanderung und sozialsystem und schon garnicht darum, dass man vor 59 jahren spracherwerb bei gastarbeitern für völlig überflüssig hielt - es geht um ehegattennachzug. im geschilderten fall zu einer deutschen gattin!

    und es geht darum, dass weder deutsche auslandsvertretungen noch deutsche ausländerbehörden richtig deutsch können. wie auch die bundesregierung wohl ein leichtes defizit im verstehen der deutschen sprache hat. denn könnten sie es, dann hätte der mann das visum zur familienzusammenführung. und die bundesregierung längst eine gesetzesänderung angeschoben. seit 2012 war dafür ja wahrhaftig genug zeit. aber vielleicht haben wir ja eine regierung, welche das wort vertragsverletzung nicht versteht...

    • G
      Gast
      @christine rölke-sommer:

      Es ist etwas off topic, aber wissen Sie, wie die Ehefrau in Deutschland steuerlich behandelt wird, ob sie also z.B. als Verheiratete Steuerklasse 3 hat, auch wenn der Ehepartner im Ausland lebt?

      • @Gast:

        die Ehefrau hat erst ein Recht die Steuerklasse zu ändern, wenn der Ehemann in Deutschland ist und hier steuerpflichtig ist. Bis dahin gilt die Steuerklasse 1 und dass obwohl eigentlich eine doppelte Haushaltführung vorliegt!

  • D
    D.J.

    @Majnouna,

     

    "wenn ich nach marokko auswandern würde, müssten ich keinen solchen aufwand betreiben müssen, um dort leben zu können."

     

    Es ist grundsätzlich so, dass Staaten ohne existierendes Sozialsystem oder ärmere Staaten oft überaus leichte Einwanderungsbestimmungen haben. Je ausgebauter eine Sozialsystem/je reicher, umso schwieriger oft die Einwanderung. Das liegt in der Natur der Sache. Da müssen Sie noch nicht einmal mit Fingern auf Deutschland zeigen. Schauen Sie einmal in die arab. Golfstaaten. Sehr schwierig, dort die Staatsbürgerschaft zu erhalten (für Nichtmuslime fast unmöglich), da die guten staatlichen Sozialleistungen nur Staatsbürgern vorbehalten sind.

    • @D.J.:

      Der Ehemann hat, wenn er nach Deutschland kommt, keinen Anspruch auf Sozialleistungen! Die Ehefrau muss nachweisen, dass ihre Wohnung groß genug ist und sie genug verdient für beide. Sie muss nachweisen, dass sie ihren Mann krankenversichern kann - hier geht es nicht um ein Erschleichen von Sozialleistungen!

  • G
    Gast

    „Den Test muss bestehen, wer zu seinem deutschen oder in Deutschland lebenden Ehepartner ziehen möchte. Denn seit August 2007 ist Gesetz, dass ausländische Ehepartner bereits in ihrem Herkunftsland Deutschkenntnisse per Test nachweisen müssen. Ausnahmen gibt es nur bei einem Hochschulabschluss, einer Behinderung und für Bürger von Staaten wie Japan, Israel, Australien und die USA, für die keine Visumspflicht besteht.“

     

    Diese Darstellung ist unvollständig. Auch wenn man einen Hochschulabschluss hat oder aus einem der genannten Länder kommt, muss man die A1-Prüfung erfolgreich ablegen. Bis zu diesem Zeitpunkt erhält man erst einmal nur eine Fiktionsbescheinigung. Der kleine, aber wichtige Unterschied ist der, dass man die gestellte Hürde in Deutschland überwinden kann. So sieht es zumindest das Ausländeramt in Bonn.

     

    Hier wird das Problem deutlich: Es gibt nirgendwo eine vollständige Zusammenfassung, wer was wann wo machen muss, kann oder darf. Weder auf Deutsch, noch in einer der Sprachen der Betroffenen.

    • @Gast:

      Es ist ein gewaltiger Unterschied, wo man eine Sprache erlernt - ich danke Ihnen für diesen Hinweis. Im Land wo die Sprache überall gesprochen wird oder zu lesen ist, lernt man mit der Unterstützung eines qualifizierten Kurses recht schnell. Warum also dieses Gezerre zwischen Nigeria und Deutschland. Dass der Mann den Beweis erbringen möchte, sieht man ja. Aus Spass macht er die Prüfung bestimmt nicht - und es ist auch nicht lustig, wenn man durch so ne Prüfung "durchrasselt". Ich könnte mir vorstellen, dass das Selbstvertrauen am Boden ist und die Angst vor der nächsten Prüfung nicht kleiner wird.

  • G
    gast

    Was ist dann mit all den "Ausländern", die schon 20 bis 49 Jahre hier leben und kaum einen vernünftigen Satz aussprechen können ??? Da sagt man nicht, denn das waren die Leute, die man ins Land holte um die Arbeiten zu erledigen, wofür sich vor 40 Jahren die Deutschen zu fein waren.

    • @gast:

      Es geht hier aber nicht um Gastarbeiter, sondern um einen Ehemann! Und dieser Ehemann spricht Deutsch - er hat das Bestehen der Prüfung um Haaresbreite verfehlt. Die Eheleute wollen einfach nur zusammen leben und - dies ist wohl unumstritten - im Land in dem man(n) lebt (Deutschland) gibt es ganz andere Möglichkeiten als in Nigeria.

      • I
        ILA
        @Lulu:

        Für dieses Zusammenleben gelten wohl irgendwelche Gesetze,wenn ein Ehegatte ein ausländischer Bürger ist,oder?Auch die Familienzusammenführung IST Einwanderung,die wiederum gewissen Regeln unterworfen ist und sein muss.Ein einfacher Deutschtest ist wohl ein Mindestmaß an Anforderungen für diejenigen,die in ein fremdes Land ziehen möchten.

        • @ILA:

          Diese Gesetze wären ja akzeptabel, wenn sie für ALLE Einwanderer gleichermaßen Gültigkeit hätten. Da aber - und ich wiederhole mich hier - Amerikaner, Australier, Japaner und einige andere ohne Deutschtest hierher kommen dürfen, ist das für mich nicht akzeptabel. Wenn ein Gesetz, dann für alle die nicht als Deutsche geboren wurden! Es soll sich ja wohl jeder integrieren... Übrigens, dieses Gesetz von 2007 sollte Zwangsehen verhindern und die Integration fördern. Für mich liest sich das nicht wie eine Zwangsehe und die Integration wird hier eher verhindert. Sorry, meine Meinung halt...

          • I
            ILA
            @Lulu:

            Das wäre ja aber ein interessantes Gesetz.Qualifikation zählt nicht,wirtschaftliche Lage unbeachtlich (sowohl des Einwanderers als auch des Herkunftslandes),Deutschtest selbst für diejenigen,die nachweislich Deutsch können...Sozialromantik ist keine Meinung.

            • @ILA:

              Ich glaube jetzt verstehe ich nicht ganz, was Sie meinen oder wir schreiben aneinander vorbei.

              Kann denn jeder Amerikaner, Australier oder Japaner Deutsch?

              Muss ein Japaner der Dr. der Physik ist sich nicht integrieren, weil er einen Hochschulabschluß hat? Wenn man reich ist, ist es auch völlig egal ob er unsere Lebensweise akzeptiert? Und ich bin die Sozialromantikerin? Bitte verstehen Sie mich nicht falsch... Ich bin dafür, dass JEDER der hier leben will, Deutsch kann. Für mich ist aber ein Arzt nicht mehr wert, als ein einfacher Arbeiter - jeder hat in einer Gesellschaft seinen Platz und wird gebraucht. Deshalb ist es für mich nicht schlüssig, weshalb nicht jeder Einwanderer die gleichen Hürden nehmen muss.

  • KN
    kafka: no comment

    "Deutsch lernen und unterrichten – Arbeitsmaterialien

    Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

    Ihr Deutsch ist unser Auftrag!

    DW-WORLD.DE/deutschkurse

    © Deutsche Welle

    Seite 1 von 3

    08 Kafkaeske Bürokratie

    Das Adjektiv "kafkaesk" geht auf den Prager Schriftsteller Franz Kafka zurück, der von 1883 bis 1924 lebte und in deutscher Sprache schrieb. Man verwendet es häufig in Verbindung mit Bürokratie. In seinen Romanen und Erzählungen befinden sich die Menschen oft in absurden und unverständlichen Situationen. [...] ""Nichts", sagte K., "und wie verhält es sich mit meiner

    Berufung?" "Auch Ihre Berufung

    war wohl erwogen", sagte der Vorsteher, "nur Nebenumstände

    haben verwirrend eingegriffen, ich werde es Ihnen an der Hand

    der Akten nachweisen." "Die Akten werden ja nicht gefunden werden", sagte K. "Nicht gefunden?" rief der Vorsteher, "Mizzi, bitte, such ein wenig schneller! Ich kann Ihnen jedoch zunächst die Geschichte auch ohne Akten erzählen." Quelle: http://www.dw.de/popups/pdf/19484974/08-kafkaeske-b%C3%BCrokratie-pdf.pdf

    Lehrerkommentar: "Im Arbeitsauftrag geht es nicht

    darum, eine "richtige" Skizze

    anzufertigen, sondern zu ver-

    stehen, dass der Weg der Akte

    schwer nachvollziehbar ist." Quelle: http://www.dw.de/popups/pdf/19484977/08-lehrerkommentar-pdf.pdf

    • O
      Oma
      @kafka: no comment:

      Ausgezeichnetes Beispiel!

      Wir lachen zuhause immer wieder über die vielen Anglizismen. Leider müssen die Betroffenen mit diesem Schwachsinn zurecht kommen.

  • D
    D.J.

    "Thailänder, Russen und Araber müssen dafür erst einmal das lateinische Alphabet lernen."

     

    Ach du meine Güte. Zunächst mal können die allermeisten Russen durchaus das lat. Alphabet und auch ein Großteil der Araber, soweit sie jünger sind. Bei den Thailändern kann ich es nicht beurteilen, ich vermute aber stark, dass es da ebenso ist (da Englisch in der Schule).

    Übrigens habe ich an der Uni genau eine Woche Zeit gehabt, das gesamte arabisch Alphabet zu lernen. Und das hat mehr Buchstaben als das Lateinische.

  • M
    majnouna

    manchmal frage ich mich, warum die deutschen in der schulde englisch lernen... natürlich ist es besser, wenn man deutsch kann aber meiner meinung nach ist es auch eine geldmacherei... und wenn ich mir beispiele für den A1 test ansehe, kommen mir arge zweifel, dass um eine einfache form geht...

    Entschuldigung, können Sie mir helfen? Ich suche die Firma "Hilfe&Co".

     

    A. Das ist einfach. Da gehen Sie über den Stadtpark, am großen Tor voran in die Fußgängerzone.

    B. Das ist einfach. Da gehen Sie auf den Stadtpark, im großen Tor vorbei in das Fußgängerzone.

    C. Das ist einfach. Da gehen Sie durch den Stadtpark, am großen Tor vorbei in die Fußgängerzone.

    D. Das ist einfach. Da gehen Sie am Stadtpark, beim großen Tor entlang in das Fußgängerzone.

     

    Wir möchten gerne in den Tierpark gehen. Wie finden wir dort hin?

     

    A. Sie gehen geradeaus bis zum Parkhaus, überqueren rechts die Beilstraße und fahren dann drei Station mit der U-Bahn.

    B. Sie gehen entlang bis zum Parkhaus, überqueren rechts Beilstraße und fahren dann drei Stationen mit die U-Bahn.

    C. Sie gehen vorbei bis zur Parkhaus, überqueren rechts den Beilstraße und fahren dann drei Stationen mit die U-Bahn.

    D. Sie gehen geradeaus bis zur Parkhaus, überqueren rechts das Beilstraße und fahren dann drei Stationen mit der U-Bahn.

     

    hier mal ein extremes beispiel für den A1 test.

    also wenn ich nach dem tierpark frage, geht das auch in einfacher form.

     

    wenn ich nach marokko auswandern würde, müssten ich keinen solchen aufwand betreiben müssen, um dort leben zu können.

     

    viele haben einfach ein probleme mit ausländischen staatsbürgern. die meisten sind heuchler und werden immer etwas dagegen haben, wenn ausländische bürger, auch wenn sie bereits verheiratet sind mit einem europäer, das sie mit ihrem ehepartner in deutschland zu leben. asche über euer haupt

    • @majnouna:

      Danke - besser hätte ich das nicht schreiben können!

    • G
      GAST
      @majnouna:

      Mit dem letzten Absatz haben sie wahrscheinlich den Nagel auf den Kopf getroffen, aber ich finde es trotzdem schlimm, wenn man viele Jahre in einem Land lebt und die Sprache nicht spricht. Und ich kann verstehen, dass viele Menschen dann, nachdem sie diese Erfahrungen in den letzten Jahrzehnten gemacht haben verlangen, dass A1 Niveau gesprochen wird. Ich bin sicher, die meisten die sich dafür einsetzen würden auch auf einen schriftlichen Test verzichten (vorallem bei Analphabeten) aber sicher ist, wenn ich ein bisschen Deutsch spreche bevor ich in das Land komme, ist mein Wille größer auch weiter an meinen Deutschkenntnissen zu arbeiten.

      • @GAST:

        Der Ehemann spricht Deutsch - die Prüfung war wegen 5 Punkten nicht bestanden!

        Er kannte seine jetzige Frau nicht seit 2008 sondern erst seit 2011 und als Asylbewerber hat man keinen Anspruch auf einen Deutschkurs. Von dem Bargeld, was ein Asylbewerber in die Hand bekommt, kann man keinen Deutschkurs bezahlen - das reicht nämlich gerade mal für Fahrkosten zum Amt und sonstige dringliche Ausgaben...

        • A
          ANNA
          @Lulu:

          Wenn er Deutsch sprechen würde,wäre er nicht durch A1 gefallen,ganz einfach.Es ist immer 1 Punkt oder 2 Punkte oder eben 5 die einen vom Bestehen einer Klausur trennen.Haben Sie schon mal welche geschrieben?Und sich im nachinein beschwert,dass die nicht bestandene Prüfung eigentlich sowas wie eine bestandene wäre,weil das ja nur ein paar Punkte sind?

          • @ANNA:

            Ich habe mehrere Klausuren geschrieben und ich spreche mehrere Sprachen. Es geht hier um das Zusammenleben von zwei Menschen, deren Zeit auf der Erde nicht unendlich ist. Es geht um Ungleichbehandlung von Menschen verschiedener Herkunftsländer (manche dürfen rein ohne Test, weil es keine Visumspflicht für diese Länder gibt, manche halt eben nicht, weil sie aus einem Land kommen, wo ein Visum Pflicht ist) - Eine verhauene Klausur ist schwerwiegend - ich bin aber trotzdem noch mit den Menschen zusammen, die ich liebe. Und das ist der Knackpunkt. Die Ehe steht eigentlich unter dem Schutz des Grundgesetzes, welches auch die freie Partnerwahl garantiert... aber nur, wenn der Partner nicht aus Nigeria oder einem ähnlichen Land kommt.

            • A
              ANNA
              @Lulu:

              Was steht genau unter Schutz?Die Liebe oder die Ehe?

              Die Gattin des Herrn hat ja von ihrem Recht auf freie Partnerwahl gebrauch gemacht,schließlich sind sie verheiratet.

              Wo ist genau das Problem bei einer Visumpflicht? Dass die Grenzen nicht offen sind? :D

              • @ANNA:

                Die Ehe steht unter Schutz. Deshalb heiratet man ja, weil man für den anderen in guten und in schlechten Tagen Verantwortung übernimmt und sein Leben offiziell miteinander teilen möchte. Was nutzt es mir verheiratet zu sein, wenn ich das Leben nicht miteinander verbringen kann. OK - mancher Ehepartner wünscht den anderen auf den Mond - aber das ist ein anderes Thema. Das Problem ist nicht die Visumspflicht, sondern dass Ämter ein Gerichtsurteil (Bundesverwaltungsgericht, Sept. 2012) mißachten. Behaupten, die Bemühungen Deutsch zu lernen wären nicht genug gewesen ohne die Begleitumstände zu beachten. Visumspflicht ist ok und richtig.

                • A
                  ANNA
                  @Lulu:

                  Dem ersten Satz stimme ich zu.Beim zweiten ergeben sich insofern einige Probleme,da sich hieraus keine Ansprüche ableiten lassen.

                  Es gibt auch ein sehr großes Problem in der Art,wie Sie argumentieren und zwar hängt es mit dieser Vermutung zusammen,dass genau dieses Urteil auf diesen konkreten Fall anwendbar wäre.Ein Urteil ist kein Freibrief für eine Gesetzesumgehung in den Fällen,die einer persönlich aus Altruismus (oder eben Aktivismus) für geeignet hält.Die Ämter haben Ermessensspielräume und gegen ihre Entscheidungen steht einem der Rechtsweg offen.Warum es in diesem Fall nicht dazu kam,kann ich nur rätseln.Wie wollen Sie denn genau wissen,ob die Begleitumstände missachtet wurden? (die Frage ist eher rhetorisch gemeint)

                  • @ANNA:

                    Das Ehepaar Nwankwo hat nun erst einmal Klage am Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

                    Sie sehen, der Rechtsweg ist eingeschlagen - es wurde Klage eingereicht. Wenn ich das ganze lese frage ich mich, wie viele Beziehungen eine solche Odysee aushalten würden... Dass man so kämpfen muss um mit seinem Partner zusammen zu sein, ist traurig. Keiner der beiden hat etwas Verbrochen - selbst wenn jemand ein Verbrecher ist, hat er eher die Möglichkeit seine/n Frau/Mann zu sehen als in diesem Fall wo mehr als 5.000 km dazwischen liegen.

  • gucken wsir doch mal nach. und finden

    "Überschreitet jedoch das Spracherfordernis als Nachzugsvoraussetzung im Visumverfahren im Einzelfall das zumutbare Ausmaß der Beeinträchtigung der durch Art. 6 Abs. 1 GG qualifiziert geschützten Belange des ausländischen und deutschen Ehegatten, ist es geboten, gemäß § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG von der Anwendung des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG vor der Einreise des ausländischen Ehegatten abzusehen. Die Unzumutbarkeit kann sich u.a. daraus ergeben, dass es dem ausländischen Ehegatten aus besonderen persönlichen Gründen oder wegen der besonderen Umstände in seinem Heimatland nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die deutsche Sprache innerhalb angemessener Zeit zu erlernen. In einem solchen Fall schlägt die grundsätzlich verhältnismäßige Nachzugsvoraussetzung in ein unverhältnismäßiges dauerhaftes Nachzugshindernis um."

    http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=040912U10C12.12.0

    • D
      dip-ex
      @christine rölke-sommer:

      Schaaaade aber auch, jetzt hat die schreibtisch-investigative taz doch echt wieder gehofft, anhand eines bedauerlich versagenden Einzelfalles endlich eine tolle Aufschrei-Story bringen zu können.

      Oberdreist hingegen ist, dass für Bürger aus den USA bei Einreise in die BRD keine "Visumpflicht" existiert, wir uns aber bei Einreise in die USA im Gegenzug nicht nur datentechnisch auszuziehen haben; und dass, obwohl die U.S. Immigrations jederzeit besser über die Einreisenden informiert sein könnte, als die sich betreffs ihrer eigenen Person erinnern können!

      • DL
        der Liebe wegen
        @dip-ex:

        Es ist "schaaade", dass dies eben kein Einzelfall ist. Es ist "schaaade", dass weitere Betroffene sich nicht "outen" und ihr Leid in die Öffentlichkeit tragen.

        Sehr gut finde ich allerdings Ihren Hinweis, wie unterschiedlich die Regierungen BRD und USA die gegenseitige Einreise handhaben. Alle Menschen sind gleich??? Es liegt vieles im Argen mit der Gesetzgebung. Denken wir mal drüber nach, was Sie geschrieben haben.

    • @christine rölke-sommer:

      Danke, Frau Rölke-Sommer für diesen wirklich qualifizierten Kommentar!

    • A
      Arne
      @christine rölke-sommer:

      Wer diesen Text problemlos versteht, müsste eigentlich so halbwegs deutsch können.

       

      Ich stelle mir Menschen vor, die mit solchen Texten Deutsch lernen und wie dann wohl deren Alltagssprache aussieht.

       

      Ansonsten heißt dieses Urteil doch tatsächlich, dass letztlich der Schutz der Ehe und Familie höher eingestuft wird als die Deutschkenntnisse des(der Ehefrau/Ehemannes. Man muss eben nur gut genug Deutsch können, um das zu verstehen und direkt klagen zu können.

      • @Arne:

        eigentlich sollte das eine antwort auf Abes , gestern 17:40 sein - aber wunder vons technik...

        und dass juristen nicht deutsch sondern amtssprache, welche auch für deutsche muttersprachler* der ünersetzung bedarf...

        letzlich steht genau das imn artikel, nämlich dass da mal wieder eine botschaft/eine ABH nicht deutsch kann und deshalb das verlinkte urteil nicht versteht. und deshalb am ende das visum erteilen wird, nur um zu vermeiden, das BVerwG-urteil auch noch in den amtssprachen der EU lesen zu müssen.

  • @Megestos

    Der Mann lebt jahrelang in Deutschland und lernt nicht mal A1 - aber jetzt isses grausam, von ihm zu verlangen, Deutsch zu lernen.

     

    A1: Meine Frau hat es in acht Wochen abends nach der Arbeit gelernt – ohne Vorkenntnisse – und den Test bestanden.

    Open-Air-Konzert und ähnliche Fragen sind einfach nicht der Standard. Wer das erzählt, macht einfach Stimmung.

     

    Interessant auch die Klage, dass das hier verwendete Alphabet für einen Sprachtest verwendet wird. Ich finde auch, das Russen ihre Deutschkenntnisse mit einem kyrillischen Test nachweisen sollten ;-))

    Ein weiterer Aspekt, der im Artikel fehlt und die juristische Sicht des ganzen Themas eigentlich vervollständigen sollte: Das Thema "A1 für ausländische Ehepartner" ist schon vor Jahren bis vor den BGH gegangen und dort für ok befunden worden. Es ist doch verständlich, das deutsche Ämter das Thema gemäß Ihrer Sicht auslegen, wenn Europa versucht, dazwischenzufunken.

    Warum wird Deutschland nicht das Recht zugestanden, zumindest minimalste Anforderungen an zukünftige Bewohner zu stellen ?

    • @ABES:

      Der BGH ist dafür nicht zuständig - wenn dann Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) oder Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das Bundesverwaltungsgericht hat den Test nur teilweise für zulässig gehalten. Die Sprachkenntnisse müssen effektiv in überschaubarer Zeit erwerbbar sein. Sind sie dies nicht, dürfen sie nicht verlangt werden.

    • @ABES:

      kein Asylbewerber hat ein Anrecht auf einen Deutschkurs und den selbst zu bezahlen ist den Asylbewerbern nicht möglich, weil sie garnicht soviel Bargeld bekommen. Es kommt auch darauf an, ob man lernen "gelernt" hat oder ob man aus einem Land kommt, wo Schulbildung ein Luxus ist. Ich weiß ja nicht woher Ihre Frau kommt und welchen Bildungsstand sie hat. Aber von Ihnen finde ich es anmaßend über jemanden zu urteilen, wenn man nicht die ganzen Hintergründe kennt.

      • @Lulu:

        Das mag alles sein. Aber wenn schon das Bestehen dieses Anfängerkurses für dieses Menschen ein scheinbar unüberwindbares Hindernis ist, muss man sich schon fragen, wie dann eine Integration in D gelingen soll.

        • @MRO:

          "ein Anfängerkurs für dieses Menschen"????

          Waren Sie schon einmal in Nigeria? Bitte, um über jemanden zu Urteilen sollte man erst einmal die Umstände kennen, ein paar Tage in seinen Schuhen gelaufen sein. Er lebt nicht neben der Schule. Und... für die Prüfung muss er eine weite Reise auf sich nehmen. Bestimmt ist er super ausgeruht, wenn er eine lange Busreise hinter sich hat, bis er auf dem Prüfungsstuhl sitzt.

    • @ABES:

      Abes, ich habe nicht gesagt, es sei grausam, dass der Mann (oder generell Ehepartner) Deutsch lernen sollen. Ich habe gesagt: "Es ist einfach grausam, Menschen, die sich Lieben, nicht zusammenleben zu lassen."

       

      Es kann gut sein, dass es ein Fehler war, nicht Deutsch zu lernen, solange der Mann in Deutschland war (für Asylbewerber ist das allerdings womöglich gar nicht so leicht wie man denken könnte).

       

      Aber es geht hier darum, dass der Mann von seiner Frau getrennt wird. Verstehen Sie, er wird davon abgehalten, seine Frau zu sehen! Das ist eine krasse persönliche Tragödie für die Beiden. Für so etwas muss es ja wohl triftigere Gründe geben als "er hat es verpasst, rechtzeitig Deutsch zu lernen"!

       

      Es geht doch bei diesen Sprachtests darum, dass Leute sich vernünftig Integrieren können, und dafür sind derartige Repressionsmaßnahmen völlig unnötig. Ein Bußgeld würde völlig reichen - verhängt für diejenigen, die nach einem Jahr in Deutschland den A1-Test nicht schaffen.

  • Ich frage mich, wo hier der von CDU/CSU immer beschworene "Besondere Schutz der Familie" bleibt... Auf der Strecke - zur

    Verhinderung von Einwanderung.

    Wir können davon ausgehen, dass Menschen die nach Deutschland nachziehen möchten einen Integrationswillen haben. Daher sollten die Hürden hier geringer sein. Ich selbst kenne einen Fall, wo eine Einbürgerung im 1. Versuch daran scheiterte, dass die getestete Person einen Bericht über eine Hochzeit im Heißluftballon absurd fand und dazu meinte es müsse wohl ein Scherz sein. Diese Frau konnte sich sehr wohl im Alltag auf Deutsch verständigen - nur war die Vorstellung jemand könnte in einem Heißluftballon heiraten und eine Zeitung berichtet darüber vollkommen abwegig. Mich wundert es daher ehrlich gesagt nicht, wenn in dem Test Fragen vorkommen, die ein tieferes Hintergrundwissen voraussetzen. Der Sprachtest müsste - wenn das Ziel ist Sprachniveau A1 nachzuweisen - offensichtlich überarbeitet werden.

  • MA
    Mit Ausländerin verheirateter

    Also bitte: A1 ist nun wirklich unterstes Niveau. Ich betrachte es schon als Zugeständnis, dass kein höheres Niveau verlangt wird. Meine Frau hat A1 locker bestanden und ist nach einigen Monaten am Goethe-Institut bald auf B2 Niveau.

     

    Aber vielleicht hat der Herr aus dem Artikel kein Interesse, ist zu faul oder einfach nur mit einem geringen IQ gesegnet. Und das, wo wir immer die Hochbegabten nach Deutschland holen wollen...

     

    Das mit dem Alphabet ist ein Argument, aber wir haben noch eins der einfachsten - was soll jemand sagen, der Chinesisch lernen muß? Und für das Russische habe ich auch nur eine knappe Woche gebraucht. Gut, wenn ich schreibe, dann eher in Druckbuchstaben, aber dafür meist korrekt.

     

    Was ist denn mit der Frau im Artikel: Gibt die sich denn keine Mühe, ihrem Mann Deutsch beizubringen? Etwas merkwürdig auch: Der Mann war bereits 3 Jahre in Deutschland - hat er da kein Deutsch gelernt?

     

    Wer möchte, kann sich ja mal die Fragen angucken:

    http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/bes/ft1/mat/deindex.htm

     

    Ich könnte die vermutlich in mehreren Sprachen, die ich teilweise nur ein halbes Jahr gelernt habe, locker beantworten. Bei manchen muß man einfach nur auf die Keywords achten.

    • @Mit Ausländerin verheirateter:

      Aber vielleicht hat der Herr aus dem Artikel kein Interesse, ist zu faul oder einfach nur mit einem geringen IQ gesegnet. Und das, wo wir immer die Hochbegabten nach Deutschland holen wollen...

      Es ist schade, dass Sie Menschen die nicht so sprachbegabt sind wie Sie und nicht die gleichen Voraussetzungen zum Erlernen dieser Sprache so verurteilen.

  • Liebe Kommentierende,

    ich bin ganz Ihrer Meinung, dass ein A1-Sprachtest keine unüberwindliche Hürde darstellt.

     

    Aber sehen Sie es doch mal aus dieser Perspektive: Stellen Sie sich vor, Sie müssen von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin für drei, vier, fünf Monate getrennt leben - nur damit dieser im Ausland Deutsch lernt, was er oder sie genausogut auch hier machen könnte. Es stimmt, dass Sprachkenntnisse zur Integration wichtig sind - aber man könnte doch genauso gut Leuten ermöglichen, ihre Sprachkenntnisse aufzubauen, während sie schon hier leben.

     

    Es ist einfach grausam, Menschen, die sich Lieben, nicht zusammenleben zu lassen.

    • G
      gast^
      @Megestos:

      Darum schickt man doch erst die Leute in ihr Heimatland um ihnen dann mit allen möglichen Anforderungen Hindernisse aufbauen zu können. Man will doch verhindern, das der Ausländer weg kommt, man geht grundsätzlich davon aus, das es um eine Scheinehe geht.

       

      Von wegen 5 Monate im Heimatland, dann können sie nach bestandener Prüfung wieder einreisen.

       

      Selbst wenn der/die Ehepartner/in einreisen konnten, geht man immer noch von einer Scheinehe aus, dazu muss das Ehepaar getrennt voneinander einen Test bestehen, wie welche Farbe hat heute die Unterhose ihres Partners, welche Farbe hat die Cafemaschine usw.. Es kann auch passieren, das Nachbarn befragt werden ob die beiden Eheleute gemeinsam was unternehmen, oder es kommt Kontrolle ins Haus um feststellen zu können, ob die wirklich eine Ehe führen, da zählt auch die Platzierung der Zahnbecher dazu.

    • G
      Gast
      @Megestos:

      Sie übersehen, dass der Mann bereits 3 Jahre lang in Deutschland gelebt und anscheinend kein Deutsch gelernt hat.

      • @Gast:

        Asylbewerber haben kein Recht auf einen Deutschkurs, leben meist abgelegen in einem Asylbewerberheim und - sind wir doch mal ehrlich - die wenigsten von uns Deutschen wollen Kontakt mit den Menschen dort haben. Wie also soll ein Asylbewerber Deutsch lernen? Er hat seine Frau hier kennen gelernt, ok, aber wahrscheinlich haben die beiden dann auch kein oder wenig Deutsch gesprochen, weil er es ja nicht so gut konnte. In Nigeria lernt man Englisch als Amtssprache und das war wohl einfacher als Deutsch zu sprechen. Jetzt könnte man schreiben, die Ehefrau hätte ihm ja den Deutschkurs bezahlen können. Klar, hätte sie. Aber wer denkt denn gleich an Heirat, wenn man jemand kennen lernt? Wenn ich mit Englisch gut zurecht komme, spreche ich halt Englisch, basta. Wer hätte denn gewußt, dass diese Prüfung so entscheident werden würde?

  • Ich fände wirklich den konkreten Test interessant zu sehen. Sprachniveau A1 klingt für mich nämlich erstmal sehr gut machbar - an der Uni lernt man das innerhalb eines Semester (mit 3 Zeitstunden pro Woche) für eine Fremdsprache. Und A1 heißt für mich auch wirklich: Da kann man quasi gar nichts - So ein bissel nach dem Weg fragen und "Wie gehts?", aber wirklich absolute Basissachen.

     

    Mit Fragen zu Open-Air-Konzerten scheint mir dies schwer vereinbar. Wenn man wirklich nur einfache A1 Sprachfertigkeiten verlangen würde fände ich dies in Ordnung um auch eine gewisse Ernsthaftigkeit im Sprachlernen nachzuweisen. Aber die Frage ist, ob der Test wirklich so einfach ist - Die Erfahrung mit Behörden lehrt ja anderes (man denke an den Eingürerungstest, durch den wahrscheinlich die Mehrzahl der Biodeutschen fallen würde...)

    • @Dubiosos:

      Man kann sich Beispiele dieser Fragen auf der Internet-Seite des Goethe-Insitutes anschauen.

      Und auch die genaue Definition, was jemand bei A1 können soll, steht auch dort geschrieben. Für mich passen die genannten Anforderungen und der Test nicht zusammen.... ich habe den Test im Internet gemacht und mir wurde bescheinigt, ich könne schon ganz gut Deutsch, sollte aber noch einen Kurs belegen um mein Deutsch zu verbessern... ich find das auf einer Seite lustig auf der anderen Seite eine Schande - oder denken Sie auch, ich sollte an meinem Deutsch noch ein bißchen "feilen"?

  • @Problem

    Ich bezweifle nicht, dass es schwer ist, die arabische Sprache zu erlernen. Wenn ich jedoch die Absicht hätte, meinen Lebensmittelpunkt in ein arabisches Land zu verlegen, würde das Erlernen dieser Sprache auf meiner Prioritätenliste ziemlich weit oben stehen. Und nochmal: A1 ist absolutes Anfängerniveau. Das erreichen diese Niveaus darf man erwarten.

  • @Problem

    Ich bezweifle nicht, dass es schwer ist, die arabische Sprache zu erlernen. Wenn ich jedoch die Absicht hätte, meinen Lebensmittelpunkt in ein arabisches Land zu verlegen, würde das Erlernen dieser Sprache auf meiner Prioritätenliste ziemlich weit oben stehen. Und nochmal: A1 ist absolutes Anfängerniveau. Das erreichen diese Niveaus darf man erwarten.

    • @MRO:

      .... das Erreichen dieses Niveaus.... müsste es heißen, bzw. müsste geschrieben stehen... auch einen Kurs gefällig?

      • @Lulu:

        Danke für den Hinweis auf meine Fehler. Ihre eigenen Fehler in den Kommentaren dürfen Sie übrigens gerne für sich behalten.

        • @MRO:

          Nein, ich bin eigentlich nicht so, dass ich die Mitmenschen korrigiere. Ich weiß, dass wir alle Menschen sind und Menschen machen Fehler. Es ist niemand perfekt und darum geht es mir. Weder Sie noch ich, oder das Ehepaar um das es geht, sind perfekt. Warum kann man nicht einen Menschen so akzeptieren wie er ist und ihm helfen. HIER helfen, die Sprache zu lernen?

      • G
        gast
        @Lulu:

        Warum muss man Menschen immerzu korrigieren ? Viele Leute wären aufgeschmissen, gäbe es nicht die Rechtschreibkorrektur im Computer.

         

        Gratulation, das Sie es beherrschen LULU

        • D
          dip-ex
          @gast:

          "Gratulation, das Sie es beherrschen LULU": ...., dass (!) .... .

  • M
    Malte

    Diesen Test hat auch mein Ehepartner gemacht - eigentlich war es eine durchaus positive Erfahrung, die Teilnahme am Unterricht wurde durch den Staat unterstützt, und der Ehrgeiz hat uns weiter zum C-Level getrieben.

     

    A1, das ist weitaus weniger deutsch als der typische deutsche Mallorca-Urlauber spanisch spricht. Wer diesen Einfachsten aller Tests nicht schafft, der will vermutlich weder deutsch lernen noch deutsch sprechen.

  • FD
    Für den Aufenthaltstitel benötigt man anschließend A2 und B1

    Die Kosten für die Sprachkurse sind erheblich. Unsere Stadt hat sich geweigert, einen Teil der Kosten zu übernehmen, weil meine Frau zum Goethe-Institut ging. Geld erhält man nur für die von der Stadt ausgewählten Anbieter. Eigentlich sollte es egal sein wohin man geht. Die Intensivkurse des Goethe-Instituts sind sogar recht gut und sparen begabten Mitmenschen viel Zeit. Immerhin hat die Stadt das Prüfungsergebnis vom Goethe-Institut anerkannt.

     

    Als Dank für die Schikane habe ich alle Kosten mit der Steuererklärung abgesetzt. Das geht, wenn vom Ausländeramt oder einer anderen Behörde eine Verpflichtung (!) zur Teilnahme am "Intergrationskurs" (s.u.) vorliegt und man die Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzt. Begründen muss und sollte man dies mit der Steuererklärung nicht. Man legt nur die Verpflichtung vor (das ist wichtig). Wenn das örtliche Finanzamt fragt, kann man sich auf den Erlass vom 27.5.2010 (VI 314 - S - 2284 – 176) des Finanzministeriums Schleswig-Holstein berufen. Das funktioniert in allen Bundesländern und Dörfern.

     

    Der Abzug von der Einkommenssteuer bringt natürlich nur dann eine Entlastung, wenn man ausreichend viel verdient.

     

    Zu Kursen wie "Deutschland, ein Volk, ein christliches Vaterland" und dergleichen muss man sich für den Aufenthalttitel von keiner Stadt nötigen lassen. Gesetzlich verbindlich ist der Sprachkurs. Einige derer Behörden versuchen es aber immer wieder. Deshalb ist die Verwendung des Begriffs "Deutschtest" richtig und der Begriff "Integrationskurs" vorsätzlich irreführend.

    • @Für den Aufenthaltstitel benötigt man anschließend A2 und B1:

      Dafür müsste der Ehepartner aber in Deutschland sein.

      Vorher ist die Ehefrau noch nicht einmal berechtigt die Steuerklasse zu ändern. Sie sitzt auf Steuerklasse eins fest und kann überhaupt nichts absetzen!

  • Na wenn schon das Sprachniveau A1 ein Problem darstellt. Bei einem B oder C Niveau hätte ich die Kritik ja noch verstanden, aber bei A1? Das ist Anfängerniveau.

  • P
    Problem

    Fragen danach, was eine Stadthalle oder ein Open-Air-Konzert sind, sind für ein A1 Niveau wirklich zu schwer. Den Begriff Open-Air-Konzert kann man als Deutscher noch ganz gut erklären, bei einer Stadthalle weiß ich zwar, was das theoretisch ist, ob ich aber die korrekte Antwort für den Text wüsste, ich weiß es nicht. Und der Rhein fließt für mich sowohl durch Köln als auch durch Düsseldorf, aber das mit Rüdesheim hätte ich nicht gewusst. Ich weiß noch nicht einmal genau, wo das liegt.

     

    Und ja, das Erlernen einer neuen Schrift kostet Zeit und viel, viel Mühe. Da könnte sich so mancher deutsche Beamte mal hinsetzten und Arabisch lernen - herzlichen Glückwunsch. Die Schrift ist nicht einfach und das flüssige Lesen dauert Monate und Jahre.

    • G
      Gast
      @Problem:

      So mancher deutsche Beamte muss aber kein Arabisch lernen,es sei denn,er möchte irgendwo hinziehen,wo man es spricht.

      Um A 1 Sprachniveau zu erreichen braucht man meistens ein paar deutsche Kumpels,ein wenig Interesse und paar Monate zeit.

      • @Gast:

        es gibt in einem Asylbewerberheim sicherlich "ein paar deutsche Kumpels" (ironisch gemeint).Und jetzt, in Nigeria laufen die deutsch sprechenden Kumpels in Scharen auf der Straße herum. Ist das Ihr Ernst, was sie da schreiben? Wie viele von uns haben denn Kontakt zu den Menschen in Asylheimen? Wie viele von uns würden denn tatsächlich helfen, die deutsche Sprache zu erlernen?

  • G
    Grast

    Nach 5,5 Jahren Deutsch lernen scheitert Herr Nwankwo am schriftlichen Test. Da wundert es mich nicht übermäßig das sich die Behörden querstellen.

    • @Grast:

      ... wenn diese Tests für alle gelten würden, die nach Deutschland kommen wollen, wäre das ja vielleicht gerade noch zu akteptieren. Aber jeder der "zufällig" in irgendeinem Land der EU geboren ist darf kommen, ohne ein Wort Deutsch. Jeder Japaner, Amerikaner, Australier darf kommen ohne ein Wort Deutsch - sollen diese Leute sich nicht integrieren? Warum wird ein Afrikaner anders behandelt als ein Amerikaner oder ein Japaner? Tut mir leid, aber "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" kann hier nicht ganz stimmen. Oder sind manche gleicher als andere?

      • G
        Gast
        @Lulu:

        Die in Deutschland geborene brauchen auch keine Aufenthaltsgenehmigung.Nein,wir sind nicht in allen Angelegenheiten vorm Gesetz gleich.Als Menschen sind wir natürlich alle gleich.

    • J
      Jay
      @Grast:

      1. Könnten Sie eine Sprache lernen, wenn Sie kaum entsprechende Literatur hätten oder Umgang mit Leuten, die diese Sprache sprechen? Am besten lernt man eine Sprache, wenn man gewissermaßen von ihr umgeben ist; also in dem Fall in Deutschland.

      2. Es geht ja nicht nur um die Sprache sondern auch um geschichtliche und geografische Fakten, die kaum ein Einheimischer beantworten könnte. Ich wohne nicht mal in der Nähe des Rheingebietes, daher habe ich keine Ahnung, welche Flüsse und Städte da wo sind.

      • @Jay:

        Wenn Sie eine Sprache wirklich erlernen wollen, ist es tatsächlich notwendig, mit Leuten Umgang zu haben, welche diese Sprache sprechen. In diesem Fall geht es aber um einen Anfängerkurs, also das Erlernen der absoluten Basics. Selbst wenn man den Test besteht, ist man noch weit davon entfernt diese Sprache zu beherrschen. Das Goethe Institut bietet Sprachkurse und Literatur an. Des weiteren gibt es auch in Nigeria uns sonstwo Büchereien und Internetzugänge um sich über das Land zu infomieren, in dem man zukünftig leben möchte. Ein wenig Engagement muss man doch erwarten können, oder?

        • @MRO:

          Ach, Sie kennen also die Möglichkeiten in Nigeria? Das wage ich zu bezweifeln, sonst würden Sie ander schreiben. Es gibt ein Goethe-Inst. in Abuja und eines in Lagos. Das Land ist riesengroß und wenn Sie auf dem Land wohnen, ist nicht unbedingt Internet möglich. Es gibt nicht mal durchgehend Strom - noch nicht mal in Lagos. Was ist für Sie ein "wenig Engagement"? Dieser Mann lernt im Rahmen der Gegebenheiten.

  • E
    ernest

    Und wo ist das Problem?

    Jemand der kein Wort deutsch spricht wird erhebliche Probleme haben sich in Deutschland zurecht zu finden. Einzige Kontaktperson bleibt dann im schlechtesten Fall der/die EhepartnerIn, was einerseits ein erhebliches Risiko darstellt (Liebe kann flüchtig sein) und in diesem Fall dazu führen könnte, dass nach einer Trennung der/die nicht-deutsch-sprechende PartnerIn kaum eine Chance hat sich zurecht zu finden. Andererseits hat der/die deutsch-sprechende PartnerIn erhebliche Macht über den/die andere/n da jegliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben über ihn/sie läuft.

    Ich finde es völlig in Ordnung, dass diese Regelungen gelten.

    • @ernest:

      Er spricht ja Deutsch! Bitte lesen Sie den Bericht noch einmal... er hat die Prüfung wegen 5 lächerlichen Punkten nicht bestanden...

      • G
        GAst
        @Lulu:

        Ich komme aus einer Region, in der man statt "als" grundsätzlich "wie" sagt, z.B. "er ist größer wie ich", "ich kann besser Deutsch wie du".

        • @GAst:

          danke für den Hinweis, aber ich verstehe nicht, was Sie mir damit mitteilen möchten?

          • GN
            Gast nochmal
            @Lulu:

            Es war nicht wichtig, Entschuldigung, wenn ich vom Thema abgelenkt habe. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es hier geborene Deutsche gibt, "die wo" grammatikalisch auch nicht korrekt sprechen und den Test wahrscheinlich nicht bestehen würden.

      • @Lulu:

        Wenn ich mich richtig informiert habe, sind bei diesen Tests max. 100 Punkte erreichbar. Bestanden hat man ab 60 Punkten. Der genannte Herr hat also bei seinem besten Ergebnis 55 von 100 Punkten erreicht. Und das bei einem Test zur Anfängerstufe A1. Insgesamt ist der Kandidat sechs mal durch die Prüfung gerasselt.

        Daraus nun abzuleiten, dass der Prüfling Deutsch spricht, finde ich schon sehr optimistisch.

      • C
        CommunismKill
        @Lulu:

        Bei A1 überhaupt durchzufallen zeigt nicht gerade das er Deutsch spricht.

        • @CommunismKill:

          Bei einer Prüfung durchzufallen, kann viele Gründe haben. Mangelnde Vorbereitung ist sicherlich eine davon. Es kann aber auch Prüfungsangst, Übermüdung (er wohnt ja nicht in Laogs und muss vllt. einen weiten Weg für die Prüfung auf sich nehmen). Es muss also kein Desinteresse an unserer Sprache vorliegen. Deshalb finde ich, man kann nicht pauschal ohne die genauen Hintergründe zu kennen, urteilen.